Die Formulare und Musterbriefe im russischen urkundenwesen des 17. Jahrhunderts
Résumé
La contribution est consacrée aux « formulaires » (recueils de modèles rédactionnels) qui ont été utilisés par les institutions publiques dans la Russie du xviie siècle. À cette époque, les tsars ne disposaient pas d’une chancellerie unitaire, et le rôle de celle-ci était joué par les différents « prikazy », organes centralisés du gouvernement, qui préfigurent les ministères. L’article analyse les sources qui ont servi de modèles pour les actes liés à la politique intérieure et étrangère. Est publiée en annexe la liste des lettres tirées de la correspondance des tsars avec des autorités religieuses et avec des puissances étrangères, compilées dans un formulaire de 1672.
« Entendant cela, la brème
Obéit à l´instant même.
Son conseiller, un silure,
Apposa sa signature.
L´écrevisse y mit le sceau
Du royaume du fond de l´eau … »1
Der vorgelegte Bericht soll einen Überblick über die Tätigkeit der Regierungskanzlei im Russland des 17. Jahrhunderts, den amtlichen Beurkundungsprozess und die dabei benutzten Formulare und Muster bieten. Die Bereiche der Privat- und Kirchenurkunden bleiben hier als selbständiges Gebiet ausgespart.
Man muss feststellen, dass die Formulare im russischen Urkundenwesen des Mittelalters nicht so verbreitet und typisch wie in der westeuropäischen Praxis waren2. Diese Aussage erklärt sich durch die Tatsache, dass heute erhaltene russische Formulare im wahrsten Sinn des Wortes nur als seltene Überreste aus der Vergangenheit bezeichnet werden können. Zugleich liegen keine gesicherten Zeugnisse vor, um quantitativ und qualitativ etwas mit guten Gründen über die damaligen Zustände behaupten zu können.
I. Die Prikase
Ein offizielles russisches Urkundenwesen existierte mindestens zwei Jahrhunderte vor der Epoche Peters des Großen (1689-1725), als Russland in den Umkreis der westeuropäischen Staaten vorgedrungen war, und zwar meistens in den Zentralbehörden (Prikas)3. Die Prikase waren nach einem bestimmten Schema organisiert, es befasste sich aber jeder von ihnen mit seinem Zuständigkeitsbereich. Ausländische Zeitgenossen nannten sie Kanzleien, und bezeichneten den Leiter (djak) als Kanzler. Diese Terminologie findet man auch in der heutigen westeuropäischen Historiographie (Lloid E. Berry, Robert O. Crummey usw.)4. Heinrich von Staden etwa benannte im 16. Jahrhundert die Prikase nach diesen Funktionen: „Landcanzlei“ (Pomestnyj prikaz), „Kriegscanzlei“ (Razrjadnyj prikaz), „Geltcanzlei“ (Prikaz Bol´schoj kazny), „Mordercanzlei“ (Razbojnyj prikaz) usw. Die Notare (podjatschie) wurden von ihm „Podiere“ genannt.
Im 17. Jahrhundert waren die Aufgaben der Prikase nicht streng zentralisiert, die Verteilung der Funktionen zwischen den Behörden war nicht eindeutig. Nur eine Behörde spielte die Rolle eines übergeordneten und alleinigen Koordinationszentrums: der Petschatny prikaz (Siegelkanzlei), wo die Dokumente mit dem Zarensiegel bestätigt und diese Bestätigungen in Kanzleibücher eingetragen wurden. Diese Prozedur war, Sonderfälle ausgenommen, gebührenpflichtig und unterlag der Registrierung5. In der Historiographie findet sich die Meinung, dass der Petschatny prikaz als Kanzlei im engeren Sinn betrachtet werden kann. Im Unterschied zu den europäischen Kanzleien nahm die genannte Behörde keine Beurkundung vor, sondern nur die Bestätigung und Registrierung6. Alle Anhaltspunkte sprechen aber dafür, dass im Russland des 17. Jahrhunderts keine zentralisierte zaristische Kanzlei bestand7 und diese Funktion die Prikase wahrnahmen, die deshalb als verstreute Zarenkanzlei bezeichnet werden können. Bei der Beurkundung eines Dokuments waren oft mehrere Prikase beteiligt.
Die üblichen Gewohnheiten bei der Beurkundung durch die Prikase sind durch Heinrich von Staden geschildert worden, der zwölf Jahre lang (1564-1576) in Moskau war und die tatsächliche Situation damals gut kannte. Die allgemeine Geschäftsordnung der Prikase ist von Ivan dem Schrecklichen an bis zum Ende des 17. Jahrhunderts im Großen und Ganzen ohne Änderung geblieben8. Der Ausfertigungsprozess wird folgendermaßen beschrieben:
„vff allenn Canzeleienn wahrenn vnderschrieber gewesen Podiecien vff ezliche 20 30 40 50 auch wenniger oder mehr, die schriebenn alle briffe ins Reine. Der Canzeler nahm denn briff in die lincke handt vnndt schriep vnnder das Datum seinen nahmenn midt kleinen buchstabenn. Darnach wante ehr denn briff vmb vnndt schreip auff alle stete da der briff zusammenn geklistertt wahr stauets. Also das die helffte der buchstabenn auff beyde partt des papirs kam vnndt wann der Leim nicht feste helt, Das niemant denn briff falsch kuntte machen, oder mehr dareinn schreibenn kuntte. Hirmit ward der briff gebundenn. Darnach schreip der Canzeler obennahn aussenn wenzigk auff dem erstenn blate des briffes welcher in sein land gehörtte Cer i Feliki Knese Iwan Wassilowiz Vsarussa des Grosfürschtenn nahme auss freyer hanndt, Das es iedermann sehenn kuntte midt grossenn buchstabenn. Es stunt ein Dintefaß midt fedderun vor dem Canzelerr auff dem tische, Alle Podiecienn oder vnntterschreiber die hiltenn stets ihre dintten faß sampt der fedderzeuge vnndt auch das papir in der Lincken hanndt vnndt schriebenn auff das Reine des briffes aufm knie“9.
Für die Dokumente benutzte man zwei Formate. Die Mehrzahl ist auf schmale und lange Papierblätter (stolbez) geschrieben worden, diese Blätter wurden nötigenfalls zu Papierrollen zusammengeklebt. Nur einzelne Arten von Urkunden, zum Beispiel Privilegienurkunden, sind auf Blätter im Großformat geschrieben worden.
II. Privilegienurkunden
Über die Benutzung der Musterbriefe bei der Beurkundung durch die Prikase haben wir derzeit nur wenig zuverlässige Angaben und es liegen keine speziellen Untersuchungen vor. Resümieren wir die Forschungslage am Beispiel der zaristischen Privilegienurkunden (shalowannye gramoty).
Shalowannye gramoty sind solche Urkunden, mit denen die Zaren bestimmte Rechte und Privilegien für ihre Untertanen bestätigten: für einzelne Leute (Militär, Hofadel, Kaufleute), für einige Gruppen der Bevölkerung (Handwerker), aber auch für Klöster und andere Institutionen10. Die Originale der Privilegienurkunden und die Dokumente, die in Verbindung mit dieser Art der Beurkundung erhalten sind, liegen jetzt in verschiedenen Archivbeständen. Aber unter den Dokumenten der Prikase sind Archivalien erhalten, die in den Kontext der Privilegienurkunden gehören.
Als Beispiel nennen wir eine Kanzleisache11, in der die Unterlagen zur Privilegienverleihung an einen Ausländer, den Samtstoffmeister Ephim Fimbrandt, erhalten sind. Diese Kanzleisache aus dem Amt für Außenpolitik (Posol´skij prikaz) besteht (1.) aus dem Antrag von E. Fimbrandt (tschelobitnaja), (2.) der Anweisung (pamjat´) im Namen des Zaren an den Posol´skij prikaz und (3.) einer Privilegienurkunde in zwei Ausfertigungen: ein vorläufiger Entwurf und eine verbesserte Fassung, das Original ging an den Empfänger12.
Der Vergleich verschiedener Privilegienurkunden zeigt, dass alle shalowannye gramoty nach einem bestimmten Muster geschrieben wurden. Bei der Bestätigung benutzte man Vorgängerurkunden, deren Inhalt in der neuen Urkunde (in der Narratio) wiedergegeben oder zitiert wurde. Das 17. Jahrhundert stellt den Ausgangspunkt für eine neue Praxis dar, nämlich die genormte gleichzeitige Verleihung an viele Leute, von denen jeder eine eigene Privilegienurkunde erhielt. Solche Massenverleihungen wurden durch einen Zarenerlass (ukaz) festgelegt. Als Beilage zum Erlass gab es ein (bis auf den Empfängernamen) vollständiges Formular für die neuen Privilegienurkunden. Diese Beilagen zu den Erlassen können also als richtige Formulare (oder Musterbriefe) gelten13. Ins 17. Jahrhundert fallen auch die Erlasse, die die inneren Merkmale der Urkunden und die Prinzipien ihrer Beglaubigung regelten14.
Unter den Archivalien sind einzelne Formulare (oder Entwürfe) für viele standardisierte Privilegienurkunden erhalten. Diese Dokumente, die in der Beurkundungspraxis der Prikase genutzt wurden, kann man wohl als Bindeglied zwischen dem allgemeinen Zarenerlass und der konkreten Urkunde bezeichnen15.
Mit den sechziger Jahren des 17. Jahrhunderts begann die Epoche der gedruckten Privilegienurkunden; die älteste uns bekannte stammt aus dem Jahre 1668. Sie sieht aus wie die Vordruckblätter, die die äußeren Merkmale der handschriftlichen Urkunden wiederholen und Freizeilen für die jeweiligen Namen und andere Einzelheiten aufweisen. Die Beurkundung der gedruckten Urkunden bedarf keiner richtigen Musterbriefe mehr.
III. Außenpolitische Urkunden
Die außenpolitischen Urkunden brauchten in mancher Hinsicht präzise Formulierungen, besonders bezüglich der Titulierung. Die beamteten Personen in der Posol´skij prikaz dürften die Titulaturfragen gut (vielleicht sogar auswendig) gekannt haben; Versehen zogen körperliche Strafen nach sich. Grigorij Kotoschichin, der im Posol´skij prikaz gearbeitet hatte und dann nach Schweden flüchtete, beschrieb in seinem Buch die russische Prikasordnung und gab auch die Titulaturen verschiedener Herrscher und die Grundsätze der Beurkundung für europäische und asiatische Empfänger wieder. Dieses vielseitiges Buch von G. Kotoschichin16 stützte sich auf die zuverlässige Kenntnis der konkreten Formelbücher, die im Posol´skij prikaz benutzt wurden.
Das älteste erhaltene Formelbuch namens Tituljarnik (Titulaturenbuch) stammt aus dem ersten Drittel des 17. Jahrhunderts. Es besteht aus der Beschreibung des Botschafterzeremoniells (1488-1577) und aus Urkundenauszügen (alles in russischer Sprache). Der nächste und ausführliche Tituljarnik wurde gegen 1660 geschrieben. Aber nur der dritte Tituljarnik von 1672 ist allgemein bekannt17. Es ist eine einzigartige Enzyklopädie, die Skizzen der russischen und der Weltgeschichte, Porträts aller russischen und zeitgenössischer fremder Herrscher, ihre Wappen und Siegel, Herrscherverzeichnisse, Auszüge aus ins Ausland gerichteten Originalurkunden und den übersetzten Antwortschreiben (besonders Titulaturen) sowie einige Bemerkungen zu deren äußeren Merkmalen umfasst. Diesen Tituljarnik kann man auch als Formelbuch für den Posol´skij prikaz betrachten. Als Anhang geben wir ein Verzeichnis der dort erwähnten Urkunden, die nach dem Text des Tituljarnik identifiziert werden können. Es sind insgesamt 79 Briefe, die im Original des Tituljarnik wie auch in unseren Verzeichnis nach Ländern geordnet sind.
Zusammenfassung
Abschließend sollen die Bemerkungen zum russischen Urkundenwesen zusammengefasst werden. Im Russland des 17. Jahrhunderts gab es keine zentralisierte Zarenkanzlei. Diese Funktion wurde durch mehrere zentrale Ämter ausgeübt: die Prikase, die an den staatlichen Beurkundungsprozessen beteiligt waren. Als Formulare für Privilegienurkunden können die erhaltenen Zarenerlasse mit Musterbriefen sowie einzelne Vorlagen bezeichnet werden. Im Bereich der Außenpolitik benutzte man Tituljarniki, die neben allgemeinen Informationen auch Formelbücher (besonders zu Fragen der Titulatur) enthielten. In diesen Formelbüchern waren Urkunden auszugsweise oder im Volltext wiedergegeben.
Anhang
Liste der im Tituljarnik von 1672 erwähnten Urkunden18
1. Orthodoxe Patriarchen
a. Brief von Patriarch Ioasaph (Konstantinopel) an Zar Ivan IV. (1561). S. 77-78.
b. Brief von Patriarch Ieremija an Zar Feodor (1590). S. 78-79a.
c. Brief von Zar Feodor an den orthodoxen Patriarchen (1592). S. 79a-80.
d. Brief von Zar Alexej an den orthodoxen Patriarchen (1666). S. 80a.
2. Die Römische Kirche (Papsttum)
a. Brief von Zar Ivan IV. an Papst Gregor XIII. und Antwortschreiben (1581-1582). S. 107.
b. Briefe von Ernst und Karl, Erzherzöge von Österreich und Antwortschreiben von Zar Ivan IV. (s. d.) S. 107a.
3. Römische Kaiser
a. Brief von Zar Ivan IV. an Kaiser Maximilian II. (1572). S. 112a.
b. Brief von Kaiser Rudolph II. an Zar Ivan IV. (s. d.). S. 112a-113.
c. Brief von Kaiser Rudolph II. an Zar Feodor (1597). S. 113.
d. Brief von Zar Michael an Kaiser Matthias (1613). S. 113-113a.
e. Brief von Zar Alexej an Kaiser Ferdinand II. und Antwortschreiben (1654). S. 113a-114.
f. Brief von Zar Alexej an Kaiser Leopold und Antwortschreiben (1667). S. 114-114a.
4. Spanien
a. Brief von Zar Feodor an König Philipp III. (1594). S. 119a-120.
b. Brief von Zar Alexej an König Philipp (1667). S. 120-120a.
c. Brief von König Karl VI. an Zar Alexej (1669). S. 121-121a.
5. Frankreich
a. Brief von Zar Michail an König Ludwig XIII. und Antwortschreiben (1615). S. 126a.
b. Brief von König Ludwig XIII. an Zar Michail (1630). S. 127.
c. Brief von Zar Alexej an König Ludwig XIV. (1667). S. 127-127a.
d. Brief von König Ludwig XIV. an Zar Alexej (1668). S. 128-128a.
6. England
a. Brief von Königin Elisabeth an Zar Ivan IV. (1582). S. 133a.
b. Brief von Zar Feodor an Königin Elisabeth (1584). S. 133a.
c. Brief von Zar Michail an König Karl (s. d.). S. 133a-134.
d. Brief von König Jakob an Zar Michail (s. d.). S. 134. – Antwortschreiben (s. d.). S. 134a-135.
e. Brief von Zar Alexej an König Karl II. und Antwortschreiben (1667). S. 135.
7. Dänemark
a. Brief von Zar Michail an König Christian IV. (s. d.). S. 141a. – Antwortschreiben (s. d.). S. 142.
8. Polen
a. Brief von Zar Ivan IV. an König Sigismund (1563). S. 147a-148.
b. Brief von Zar Ivan IV. an König Stefan Batorij (1581). S. 148-148a.
c. Brief von Zar Ivan IV. an König Stefan Batorij (1578). S. 148a-149.
d. Brief von Zar Michail an König Wladislaw IV. (s. d.). S. 149a.
e. Brief von König Wladislaw IV. an Zar Michail (s. d.). S. 149a-150.
f. Brief von Zar Alexej an König Jan-Kasimir (1663). S. 150a.
g. Brief von Zar Alexej an König Jan-Kasimir (s. d.). S. 150a-151.
h. Brief von König Jan-Kasimir an Zar Alexej (s. d.). S. 151.
i. Brief von Pans an Zar Alexej (s. d.). S. 151.
j. Brief von Zar Alexej an Pans (s. d.). S. 151a.
k. Brief von König Michial Wischnewetskij an Zar Alexej (s. d.). S. 151a.
9. Schweden
Kein Urkundentext, nur allgemeine diplomatische Geschichte und Titulatur.
10. Iverskaja zemlja, Grusien, Immeretien
a. Brief von Zar Alexej an Zar Tejmuraz (s. d.). S. 169-169a.
b. Brief von Zar Tejmuraz an Zar Alexej (s. d.). S. 169a.
c. Brief von Zar Leontij Dadiani an Zar Michail (1638). S. 170.
11. Moldau, Walachei
Kein Urkundentext.
12. Florenz, Venedig
a. Brief von Fürst Ferdinand II. (Florenz) an Zar Alexej (1663). S. 176a.
b. Brief von Herzog Dominico Contarini (Venedig) an Zar Alexej (1668). S. 176a-177.
13. Niederlande
Kein Urkundentext.
14. Sachsen
a. Briefwechsel zwischen Zar Alexej und Kurfürst Johann Georg II.
15. Brandenburg
a. Brief von Zar Alexej an Kurfürst Friedrich Wilhelm (1654). S. 193.
b. Brief von Kurfürst Friedrich Wilhelm an Zar Alexej (1655). S. 193.
c. Brief von Zar Alexej an Kurfürst Friedrich Wilhelm und Antwortschreiben (1667). S. 193a.
16. Kurland und Zemigalien
Kein Urkundentext.
17. Holstein
a. Brief von Zar Michail an Friedrich und Antwortschreiben (s. d.). S. 203-203a.
18. Lübeck und Hamburg
Kein Urkundentext.
19. Persien
a. Brief von Zar Alexej an Schah Sulejman (s. d.). S. 208.
b. Brief von Schah (N. N.) an Zar Feodor (1593). S. 208a.
c. Brief von Schah (N. N.) an Zar Michail (1621). S. 208a.
d. Brief von Schah (N. N.) an Zar Michail (1641). S. 208a-209.
e. Brief von Schah (N. N.) an Zar Alexej (1647). S. 209.
f. Brief von Schah (N. N.) an Zar Alexej (1650). S. 209.
g. Brief von Schah (N. N.) an Zar Alexej (1658). S. 209.
h. Brief von Schah Abbas an Zar Alexej (1667). S. 209-209a.
i. Brief von Schah Sefi an Zar Alexej (1670). S. 209a.
20. Die Kaiser und Sultane von Konstantinopel
a. Brief von Zar Michail an Sultan Ibrahim (s. d.). S. 214a.
b. Brief von Sultan Murad an Zar Michail (1633). S. 214a-215.
c. Brief von Sultan Murad an Zar Michail (1638). S. 215.
d. Brief von Sultan (N. N.) an Zar Michail (1645). S. 215.
e. Brief von Sultan Mehmed an Zar Alexej (1650). S. 215.
f. Brief von Zar Alexej an Sultan Mehmed IV. (1667). S. 215-215a.
g. Brief von Sultan Mehmed an Zar Alexej (1669). S. 215a.
21. Indien
a. Brief von Zar Alexej an Schah Dshahan (1647). S. 220a.
22. Buchara, Urgentsch (Hiwa)
a. Brief von Khan Anawscha Magomet Bagadyr-Khan (Urgentsch) an Zar Alexej (1668). S. 223a.
b. Brief von Khan Abdul Asis Bagadyr-Khan (Urgentsch) an Zar Alexej (1671) und Antwortschreiben (s. d.). S. 223a.
23. Krim
Kein Urkundentext.
24. Tscherkessien, Kabardinzy, Nogai, Kalmyki, Grusinien
Kein Urkundentext.