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[p. 77] Einflüsse des päpstlichen Urkundenwesens auf die Bischofsurkunden von Passau und Würzburg (13.–15. Jahrhundert)

Die beiden als Beispiel ausgewählten Bistümer spielten eine wichtige Rolle im Rahmen des mittelalterlichen deutschen Reiches. Würzburg1 war das bedeutendste Bistum Frankens. Neben einer großen Diözese verfügte der Würzburger Bischof auch über ein ansehnliches weltliches Herrschaftsgebiet.2 Außerdem erhielt er 1168 die Herzogswürde für seine Diözese, führte später den Titel eines „Herzogs von Franken“ und war als solcher Gerichtsherr des kaiserlichen Landgerichts in Würzburg.3 Passau4 war die bedeutendste Diözese in Bayern und flächenmäßig die größte Diözese des Alten Reiches überhaupt; sie erstreckte sich von der Bischofsstadt die Donau entlang bis nach Wien. Die politische Stellung des Passauer Bischofs war aber viel schwächer als diejenige seines Würzburger Kollegen. Sein Hochstift war gemessen an der Größe des Bistums lächerlich klein,5 und der größte Teil seiner Diözese lag im Herzogtum Österreich; die österreichischen Herzöge ertrugen es aber nur ungern, daß ein auswärtiger Reichsfürst in ihrem Herrschaftsgebiet Macht ausübte, und versuchten von Anfang an, ein eigenes Landesbistum einrichten zu lassen – wenn auch im [p. 78] Mittelalter ohne Erfolg.6 Direkt hatten die zwei Diözesen allerdings nichts miteinander zu tun: sie liegen politisch, kirchlich und auch sprachlich in verschiedenen Regionen;7 daß die Bischofsstädte heute beide zum Freistaat Bayern gehören, ist Folge der Säkularisation zu Beginn des 19. Jahrhunderts und für die spätmittelalterlichen Verhältnisse ohne Bedeutung.

Zunächst sei ein kurzer Blick auf die Forschungslage geworfen. Im frühen und hohen Mittelalter ist sie für beide Diözesen recht gut, im späten Mittelalter dagegen weniger erfreulich – von der Neuzeit ganz zu schweigen. Für Würzburg gibt es die Dissertation von Johanek aus dem Jahre 1969,8 auf welcher sein Referat von 1993 auf dem Innsbrucker Kongreß9 beruht; sie reicht bis 1223. Für die spätere Zeit sind nur die Würzburger Bischofsregesten von 1401 an einschlägig, die Herde initiiert, aber noch nicht publiziert hat, und mein eigenes Kurzreferat auf dem Münchner Kongreß von 1983.10

Für Passau liegt der erste Band der Passauer Bischofsregesten von Boshof und Mitarbeitern vor, der bis 1206 reicht,11 der zweite Band bis 1254 ist so gut wie abgeschlossen, eine weitere Fortsetzung bis 1280 ist geplant. Außerdem habe ich mich 1991 auf dem Passauer Kongreß über Bischof Wolfger eingehend mit dessen Urkunden befaßt.12 Sodann reicht die etwas ältere Untersuchung von Lothar Groß13 noch bis ins Jahr 1279. Daran [p. 79] schließt sich die Magisterarbeit für Bischof Bernhard 1285–1313 von Epping14 an. Für das 14. und 15. Jahrhundert gibt es aber auch für Passau kaum einschlägige Publikationen.

Die folgenden Ausführungen stützen sich also überwiegend auf direkte Archivstudien in Würzburg und München. Die Basis bilden für beide Diözesen zusammen knapp 700 Urkunden,15 davon 540 Originale, der Rest aus der Kopialüberlieferung; das sind zwar nur etwa 3–5 % des zu erschließenden Gesamtbestandes, aber immerhin genug, um auch statistische Aussagen zu erlauben. Aus der Forschungslage folgt aber auch, daß noch keine endgültig feststehenden Ergebnisse, sondern gewissermaßen Untersuchungen „in statu nascendi“ vorgetragen werden, die weiterer Präzisierung und Absicherung auf größerer (und möglicherweise repräsentativerer) Materialbasis bedürfen.16

Grundsätzlich stellen sich der Betrachtung drei Schwierigkeiten entgegen:

  • 1. wurde eingangs auf die Doppelnatur der deutschen Bischöfe als geistliche Oberhirten und weltliche Landesherrn hingewiesen. Auch für die Urkunden steht ihnen deshalb ein doppeltes Vorbild zur Verfügung, das päpstliche und das kaiserliche. Dabei überwiegt eindeutig das weltliche Vorbild. Das Thema dieses Referates lautet also im Grunde: wo lassen sich trotzdem Einflüsse des päpstlichen Urkundenwesens nachweisen?
  • 2. ist methodische Vorsicht geboten. Die Urkunden des Spätmittelalters stehen ja in einer jahrhundertelangen Tradition der Urkundenausstellung mit intensiver gegenseitiger Beeinflussung der Kanzleien. Um die Dominanz einer bestimmten Kanzlei festzustellen, bedarf es also schon recht handfester Beweise; bloße Ähnlichkeiten oder Anklänge reichen, anders als im Frühmittelalter, nicht mehr aus.
  • 3. gibt es das Problem der Sprache der Urkunden. Vom 13. Jahrhundert an tauchen in Deutschland volkssprachliche Urkunden auf; die älteste [p. 80] deutsche Königsurkunde stammt bekanntlich von 1240.17 Die deutsche Urkundensprache emanzipiert sich dabei erstaunlich schnell vom lateinischen Vorbild, bildet aber ebenso schnell überregionale Gemeinsamkeiten aus.18 Es versteht sich von selbst, daß die päpstlichen Urkunden die deutschsprachigen Bischofsurkunden nur schwer direkt beeinflussen können und daß ein solcher Einfluß noch schwerer nachzuweisen ist. Die älteste deutsche Urkunde aus den beiden untersuchten Kanzleien stammt, soweit sich bisher feststellen ließ, für Würzburg von 1282,19 für Passau von 1283.20 Um die Mitte des 14. Jahrhunderts erreicht der deutsche Anteil die Hälfte und wird dann bei ca. 70 % stabil. Bei den Würzburger Urkunden ist er höher als in Passau; dies dürfte wohl auf die größere Aktivität des Würzburgers in weltlichen Angelegenheiten zurückzuführen sein.21 Gegenstand der Untersuchung sind also im folgenden überwiegend, wenn auch nicht ausschließlich, die lateinischen Urkunden.

Auf welchem Wege kann sich ein Einfluß der päpstlichen Urkunden geltend machen? Es gibt vor allem drei Möglichkeiten:

  • 1. durch persönliche Kenntnis der Kurie seitens eines Ausstellers oder Kanzlisten. Klassisches Beispiel dafür ist der Passauer Domdekan Albert Behaim († 1260),22 der sich dreißig Jahre lang an der Kurie aufhielt und anschließend als Generalvikar Bischof Bertholds vier Jahre lang in Passau allmächtig war. Auch die Bischöfe selbst hatten Beziehungen zur kaiserlichen Kanzlei, so etwa der Würzburger Bischof Konrad von Querfurt (1198–1202) zu Beginn und die Passauer Bischöfe Georg Graf von Hohenlohe (1390–1423) und Ulrich von Nußdorf (1451–1479) gegen Ende unseres Zeitraums. Abgesehen von diesen Sonderfällen sind wir aber über das Kanzleipersonal aus Mangel an Quellen kaum unterrichtet. Die datum-per-manus-Formel, [p. 81] die ohnehin selten ist, hört nach 1243 ganz auf,23 ebenso die Nennung von Notaren in den Zeugenlisten und die Zeugenlisten überhaupt nach der Mitte des 14. Jahrhunderts.
  • 2. können für den päpstlichen Einfluß konkret vorliegende Papsturkunden als Vorbild dienen, wobei vor allem jene Beispiele interessant sind, bei denen das Vorbild mißverstanden wird.24
  • 3. kann der Schreiber auch in den vorhandenen Anleitungen nachlesen, sofern sie ihm zur Verfügung stehen. Als Beispiel sei diese Möglichkeit für das Formularium Audientiae überprüft: die von Würzburg aus nächste Handschrift stammt aus Frankfurt/Main, für Passau kommt Freising in Frage,25 also ein eher negatives Ergebnis, wenn es auch zwischen Passau und Freising personelle Verflechtungen gab.

Wie sieht das alles nun konkret aus? Als päpstliches Vorbild26 für die äußeren Merkmale kommen im 13.–15. Jahrhundert ausschließlich die litterae in Frage. (Privilegien werden kaum noch ausgestellt; sie sind zwar auch in den Archiven als Vorlage greifbar, spielen aber in der Praxis keine Rolle mehr. Ebensowenig ist im 15. Jahrhundert irgendein Einfluß der Breven zu beobachten; wenn die Bischöfe Urkunden in reduzierter Form27 ausstellen wollen, halten sie sich ausschließlich an das weltliche Muster.28) Als konkretes Vorbild kann die gesamte päpstliche Urkunde dienen, oder auch nur einzelne ihrer Merkmale. Das Vorbild einer ganzen Papsturkunde ist immer dann gegeben, wenn eine solche Urkunde einer bischöflichen Urkunde inseriert wird. Es ließ sich ein Beispiel auffinden, bei welchem sich die Bischofsurkunde deutlich in der äußeren Gestalt der Papsturkunde annähert,29 freilich gibt es auch das Gegenbeispiel, bei dem die Bischofsurkunde von dem Vorbild völlig unberührt bleibt.30

[p. 82] Im Folgenden wird ein Merkmal herausgegriffen, das sich gut untersuchen läßt, nämlich die Anordnung des Textes auf der Seite. Wie 1976 nachgewiesen,31 gilt in den päpstlichen Litterae die Regel, daß im Durchschnitt in einer Zeile immer ebensoviele Wörter stehen, wie die Urkunde Zeilen hat; anders ausgedrückt: der Quotient „Zeilenzahl/Wörter pro Zeile“ beträgt 1. Dieser Wert wird von der päpstlichen Kanzlei erstaunlich genau eingehalten; Abweichungen gibt es nur bei den Bullen ad perpetuam rei memoriam, bei denen die Länge der ersten Zeile vordefiniert ist. Wer diese Berechnung auch für die Würzburger und Passauer Bischofsurkunden durchführt, erlebt jedoch ein völliges Desaster: der Wert schwankt für Würzburg zwischen 0,25 und 3,33, für Passau zwischen 0,39 und 2,92, und selbst bei Durchschnittswerten über längere Zeiträume und gleitenden Durchschnitten ergeben sich wilde und nicht interpretierbare Schwankungen. Es bestehen auch keine Zusammenhänge mit dem Format der Urkunden.

Ebensowenig läßt sich – von einzelnen, nicht signifikanten Ausnahmen abgesehen – bei der Ausstattung der ersten Zeile ein päpstlicher Einfluß erkennen, d.h. wir finden für den Bischofsnamen keine stark hervorgehobenen Initialen in geschwärzter oder verzierter gotischer Majuskel, sondern lediglich dünnstrichige Buchstaben.32 Auch am Ende des Textes wird entgegen dem päpstlichen Gebrauch kein Zeilenschluß hergestellt.

Kommen wir nun zu den inneren Merkmalen. Auch hier gibt es eine charakteristische Situation, in der die ganze Papsturkunde ihren Einfluß ausübt, nämlich bei den bischöflichen Ablässen, die weitgehend nach päpstlichem Vorbild stilisiert sind, so allein acht Fälle mit dem Incipit Quoniam ut ait apostolus.33 Das ist nicht verwunderlich, denn der bischöfliche Ablaß ist meistens nur die Zugabe zu einem päpstlichen Ablaß, dessen Urkunde dem Bischof vorgelegt werden muß; der Bischof ergänzt ihn bei dieser Gelegenheit gewöhnlich durch einen eigenen Ablaß.

Wo ein solches konkretes Vorbild fehlt, lassen sich bei der Masse34 der Urkunden aber nur einzelne Beeinflussungen erkennen. Das Protokoll ist [p. 83] ganz unergiebig, denn die Mehrzahl der Urkunden weist eine Invocatio oder eine Einleitung durch Nos auf, beides Elemente, die der Papsturkunde fremd sind. Bei der Arenga sind einige komplette Übernahmen des päpstlichen Formulars zu beobachten, so etwa mehrfach Cum a nobis petitur,35 meistens handelt die Arenga aber von der menschlichen Vergeßlichkeit, die in den Papsturkunden nur ganz selten thematisiert wird – sofern eine Arenga nicht überhaupt fehlt wie in den meisten deutschen Urkunden.36 Der eigentliche Kontext beginnt gern mit einer Formel wie Eapropter oder Hinc est, quod: das erinnert an das päpstliche Formular, aber auf das Hinc est folgt nun nicht etwa der Rechtsinhalt der Urkunde, sondern eine ausführliche Publicatio, und zwar selbst dann, wenn im Protokoll bereits alle zukünftigen Generationen angesprochen sind; ein solches Verfahren ist der Papsturkunde fremd. Auch die Korroborationsformeln enthalten Wendungen, die mit Nulli ergo und Siquis autem beginnen, aber diese Formeln sind in weitaus umfänglichere Verfluchungen eingebettet, die nicht nur abstrakt den Zorn Gottes, sondern weitaus konkretere Strafen im Jenseits androhen.

Die Datierung schließlich weist keine Beziehungen zu päpstlichen Kanzleigebräuchen auf: Als Jahresangabe dient grundsätzlich das Inkarnationsjahr, das in den päpstlichen Litterae fehlt und erst 1431 wieder aufgenommen wird; das Pontifikatsjahr, das sich in allen päpstlichen Urkunden findet, verschwindet dagegen aus den Bischofsurkunden nach der Mitte des 13. Jahrhunderts. Ebenso verschwindet die römische Datierung in der Mitte des 14. Jahrhunderts zugunsten der Festdatierung, und zwar in deutschen und lateinischen Urkunden; und es kommt im späten 14. Jahrhundert bereits die moderne Form der Tagesangabe auf, die an der Kurie nur in den Breven verwendet wird, die aber, wie oben schon erwähnt, auf die Bischofsurkunden überhaupt keinen Einfluß ausüben.

[p. 84] Fassen wir zusammen: das Ergebnis ist überwiegend negativ. Sofern nicht ein konkretes Pergament als Vorbild vorliegt, verwenden die bischöflichen Kanzleien allenfalls einzelne Elemente der Papsturkunden, und auch diese oft nicht im ursprünglichen Sinne. Die Reste von Ähnlichkeiten, die kurz nach 1200 noch zu beobachten sind, werden im Laufe des 13. Jahrhunderts abgebaut. Eine freie Adaption des päpstlichen Vorbilds ist nicht zu beobachten, die Urkunden sind weitgehend nach weltlichen Vorbildern ausgerichtet, und zwar um so deutlicher, je weiter die Zeit fortschreitet. Aber auch ein negatives Ergebnis ist ein Ergebnis, und ein solches Ergebnis ist wichtig für die Bewertung derjenigen Kanzleien, die ihre Gebräuche nachweislich am päpstlichen Vorbild ausrichten.37

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1 Vgl. Walter Scherzer, Das Hochstift Würzburg, in: P. Kolb/E.-G. Krenig, Unterfränkische Geschichte 2 (Würzburg 1992) S. 17–84.
2 Vgl. Walter Ziegler, Würzburg, in: Die Territorien des Reiches im Zeitalter der Reformation und Konfessionalisierung. Land und Konfession 1500–1650, Bd. 4: Mittleres Deutschland (Münster 1992) S. 98–126 mit Karte auf S. 98.
3 Die Übertragung dieses Titels erfolgte durch eine Urkunde Friedrich Barbarossas mit Goldsiegel, die sog. „Güldene Freiheit“. Dazu jüngst Peter Herde, Friedrich Barbarossa, die Katastrophe vor Rom von August 1167 und die Würzburger „güldene Freiheit“ vom 10. Juli 1168, in: Jahrbuch für fränkische Landesforschung 56, 1996, S. 149–180 mit Nennung weiterer Literatur.
4 Karl Schrödl, Passavia sacra. Geschichte des Bisthums Passau bis zur Säkularisation des Fürstenthums Passau (Passau 1879); L. Veit, Passau. Das Hochstift (Historischer Atlas von Bayern I, 35; München 1978).
5 Vgl. Maximilian Lanzinner, Passau, in: Die Territorien … (wie Anm. 2) Bd. 6: Nachträge (Münster 1996) S. 58–76, hier Karte auf S. 58.
6 Hermann Krabbo, Die Versuche der Babenberger zur Gründung einer Landeskirche in Österreich, in: Archiv für österreichische Geschichte 93, 1905, S. 1–41.
7 Politisch: in Franken und (Alt) Bayern; kirchlich: in den Kirchenprovinzen Mainz und Salzburg; sprachlich: im ostfränkischen und baierischen Dialektgebiet.
8 Peter Johanek, Die Frühzeit der Siegelurkunde im Bistum Würzburg (Quellen und Forschungen zur Geschichte des Bistums und Hochstifts Würzburg 20; Würzburg 1969). – An älteren Arbeiten vgl. noch Wilhelm Engel, Würzburger Urkundenregesten vor dem Jahre 1400 (Sonderveröff. d. Freunde Mainfr. Kunst u. Gesch.; Würzburg 1957); A. Huther, Die Würzburger Kanzleisprache im 14. Jahrhundert (Diss. phil. Würzburg 1913); Kurt-Ulrich Jäschke, Zum Würzburger Urkundenwesen im hohen Mittelalter, in: ZBLG 34, 1971, S. 374–389.
9 In den Kongreßakten nicht gedruckt.
10 Thomas Frenz, Kanzlei, Registratur und Archiv des Hochstifts Würzburg im 15. Jahrhundert, in: Gabriel Silagi (Hg.), Landesherrliche Kanzleien im Spätmittelalter. Referate zum VI. Internationalen Kongreß für Diplomatik, München 1983 (Münchener Beiträge zur Mediävistik und Renaissanceforschung 35; München 1984), S. 139–146.
11 Egon Boshof (Hg.), Die Regesten der Bischöfe von Passau, I (Regesten zur bayerischen Geschichte 1; München 1992).
12 Thomas Frenz, Urkunden und Kanzlei Bischof Wolfgers in seiner Passauer Zeit, in: Egon Boshof/Fritz Peter Knapp, Wolfger von Erla. Bischof von Passau (1191–1204) und Patriarch von Aquileja (1204–1218) als Kirchenfürst und Literaturmäzen (Heidelberg 1994) S. 107–137.
13 Lothar Groß, Über das Urkundenwesen der Bischöfe von Passau im 12. und 13. Jahrhundert, in: MIÖG Erg.-Bd. 8, 1911, S. 505–673. – An Einzelarbeiten vgl. noch Oskar Frhr. v. Mitis, Studien zum älteren österreichischen Urkundenwesen (Wien 1908); Heinrich Fichtenau, Das Urkundenwesen in Österreich vom 8. bis zum frühen 13. Jahrhundert, in: MIÖG Erg.-Bd. 23, 1971; Franz-Reiner Erkens, Die ältesten Passauer Bischofsurkunden, in: ZBLG 46, 1983, S. 469–514; Paul Zinsmaier, Nachträge zum Urkundenwesen der Bischöfe von Passau im 13. Jahrhundert, in: MIÖG 94, 1986, S. 13–23.
14 Claudia Epping, Beiträge zum Kanzlei- und Urkundenwesen des Passauer Bischofs Bernhard von Prambach (vornehmlich anhand der Bestände des Bayerischen Hauptstaatsarchivs München), mschr. Magisterarbeit Passau 1996 (Exemplar in der UB. Passau, Publikation ist geplant).
15 Vgl. das Quellenverzeichnis in Anm. 37 am Schluß dieses Beitrags. Dazu kommen noch das Material des 2. Bandes der Passauer Bischofsregesten (vgl. Anm. 9), das mir freundlicherweise zugänglich gemacht wurde, und Angaben aus der Sekundärliteratur.
16 Ein erster Schritt dazu: Thomas Frenz, Beobachtungen zum kaiserlichen und päpstlichen Einfluß auf die Urkunden der Passauer Bischöfe, in: Mittelalter-Studien zu Ehren von Egon Boshof aus Anlaß seines 60. Geburtstages (Universität Passau, Nachrichten und Berichte, Sonderheft Nr. 17; Passau 1997) S. 43–54.
17 München, BayHStA., Kaiserselekt 766. Abbildung in: Aus 1200 Jahren. Das Bayerische Hauptstaatsarchiv zeigt seine Schätze. Ausstellungskatalog 1979/1986 (Neustadt/Aisch 31986) Nr. 48.
18 Am eindrucksvollsten ist die Angabe des Inkarnationsjahres in der zweigeteilten Form, z.B.: Der ist geben datz Passov, do von Christs purd woren vergangen Tovsent jar zwai hundert iar, in dem Sehs und Nivnzigistem Jar, an sand Mertins tak (München, BayHStA., Passau Niedernburg U 47).
19 Friedrich Wilhelm, Corpus der altdeutschen Originalurkunden bis zum Jahre 1300, I (Lahr 1932), S. 454 f. Nr. 517.
20 München, BayHStA., Passau Hochstift U 207. Noch älter ist im altbayerischen Raum offenbar nur die Salzburger Urkunde von 1278; vgl. Wilhelm (wie Anm. 19), S. 332 Nr. 355.
21 Beiläufig bemerkt: Die meisten deutschsprachigen Urkunden der Würzburger Bischöfe befassen sich mit ihrer völlig chaotischen Finanzlage in der ersten Hälfte des 15. Jahrhunderts; vgl. Frenz, Kanzlei, Registratur (wie Anm. 19), S. 141.
22 Zu ihm vgl. Thomas Frenz, Apokalypse als Geschichtserklärung. Neuere Forschungsergebnisse über den Passauer Domdekan Albert Behaim († 1260), in: Ostbaierische Grenzmarken 32, 1990, S. 48–55.
23 Letztes mir bekanntes Beispiel: Herzogenburg, Stiftsarchiv, U 37 vgl. Groß (wie Anm. 13) Nr. 335.
24 Z.B. München, BayHStA., Aldersbach U 195.
25 Vgl. Peter Herde, Audientia litterarum contradictarum, 2 Bde. (Bibliothek des Deutschen Historischen Instituts in Rom 31, 32; Tübingen 1970).
26 Zu den Papsturkunden allgemein vgl. Thomas Frenz, Papsturkunden des Mittelalters und der Neuzeit (Historische Grundwissenschaften in Einzeldarstellungen 2; Stuttgart 1986) [vom Autor überarbeitete Übersetzung ins Italienische: I documenti pontifici nel medioevo e nell’età moderna (Littera antiqua 6; Città del Vaticano 1989)]; ders., Litterae, in: LexMA V, 1991, Sp. 2022 f.
27 Vgl. Thomas Frenz, Zur Herkunft des päpstlichen Breve. Beobachtungen zur reduzierten Urkundenform mit „en vedette“ gesetzter Intitulatio im späten Mittelalter, in: Estudis Castellonencs 6, 1994/5 = Miscellànea d’estudis dedicats a la memòria del professor Josep Trenchs i Òdena, I, S. 571–576.
28 Würzburg, StA., Würzburger Urk. 112/185k-n (II) (von 1434), 56/116 (von 1500).
29 München, BayHStA., Passau Hochstift U 188.
30 München, BayHStA., Ranshofen U 34 (mit Insertion von Clericis laicos).
31 Thomas Frenz, Zur äußeren Form der Papsturkunden 1230–1530, in: AD 22, 1976, S. 347–375.
32 Wo Verzierungen der ersten Zeile vorhanden sind, stehen sie in der Regel im Zusammenhang mit einer Invocatio und lassen sich stets auf kaiserliches Vorbild zurückführen.
33 Würzburg, StA., Histor. Verein, Urk. [1224]; München, BayHStA., Fürstenzell U 89, Nürnberg Reichsstadt U 23, Passau St. Nikola U 57/I+II, Pettendorf U 8; Lambach, Stiftsarchiv, H 10 p. 42; Linz, OÖLA, Stiftsarchiv Baumgartenberg Hs. 5 fol. 46r.
34 In einzelnen Fällen kommen weitergehende Übernahmen des päpstlichen Formulars vor. Um sie genauer zu ermitteln, bedürfte es aber einer aufwendigen Diktatuntersuchung, wie sie teilweise etwa Groß (wie Anm. 13) vorgenommen hat, die im Rahmen dieses Beitrages aus zeitlichen Gründen (und auch aufgrund des Fehlens entsprechender Quellenpublikationen für das 14. und 15. Jahrhundert) nicht möglich war. Es sei aber wenigstens ein Beispiel vorgeführt, bei dem der päpstliche Einfluß überwiegt; allerdings handelt es sich nicht um eine Bischofsurkunde, sondern um ein Schreiben des Passauer Domkapitels von 1256, das damals unter der Leitung des oben erwähnten Albert Behaim stand. Dieses Schreiben (München, Bayerische Staatsbibliothek, Clm. 2574b fol. 100r) befiehlt den Dekanen von Loosdorf und Wien, den renitenten Vikar von Tulbing abzusetzen und zu exkommunizieren und dies an allen Sonn- und Feiertagen öffentlich zu verkünden. Und dann heißt es am Schluß des Schreibens: Quod si non ambo hiis exequendis poteritis interesse, alter vestrum ea nichilominus exequatur.
35 Würzburg, StA., Histor. Verein, Urk. 1275 Nov. 20; Wien, NÖLA, Hs. 5 Bd.3 S. 308; Wien, Inst. f. öst. Gesch., U 2.
36 Zu den Arengen vgl. auch die nicht ganz gelungene Arbeit von Käthe Sonnleitner, Die Darstellung des bischöflichen Selbstverständnisses in den Urkunden des Mittelalters. Am Beispiel des Erzbistums Salzburg und der Bistümer Passau und Gurk bis 1250, in: AD 37, 1991, S. 155–306.
37 Quellenverzeichnis: München, BayHStA., Aldersbach U 14, 58, 62, 64, 489, 590, 664, 758, 759, 767, 838, 878, 942, 943, 945, 968, 1052, 1083, 1084, 1208; Baumburg U 37, 38, 56, 79, 128, 150; Formbach U 13, 14, 48, 51, 52, 61, 68, 91, 95; Fürstenzell U 27, 34, 35, 36, 37, 45, 93, 100, 120, 121, 203, 204, 223, 234, 290, 369, 378, 441; Niederalteich U 30, 60, 63/I+II, 78, 275, 354, 1052, 1064, 1817; Nürnberg Reichsstadt U 23, 203; Osterhofen U 5; Passau Domkapitel U 10, 11, 12, 13, 14, 16, 18, 25, 26, 27, 29, 31, 35, 37, 41, 44, 45, 46, 50, 53, 54, 58, 60, 61, 61, 62/1, 64, 65, 66, 67, 69, 80, 184, 229, 304, 405; Passau HL 3, 1149 fasc. 7; Passau Hochstift U 49, 51, 52, 87, 181, 188, 192, 201, 204, 205, 206, 207/I+II, 208, 406, 443, 527, 645, 712, 882, 946, 1032, 1108, 1191, 1263, 1331, 1335, 1350, 1401, 1460, 1719, 1776, 1801, 1892, 1977, 2063, 2144, 2206, 2254; Passau Niedernburg U 7, 8, 19/I+II; Passau St. Nikola Lit. 12, 13; Passau St. Nikola U 13, 14, 17, 21, 22, 23, 24, 33, 38, 42, 45, 57/I+II, 62, 66, 69, 74; Pettendorf U 8; Raitenhaslach KL 6a; Raitenhaslach U 27, 37, 43, 44, 45, 46, 197, 211, 218; Regensburg Dominikaner U 114; Regensburg Hochstift U 7, 92; Regensburg Niedermünster U 72; Ritterorden U 3468; Salzburg Hochstift U 40/I, 42. – München, Bayerische Staatsbibliothek, Clm 2574b. – Würzburg, StA., Histor. Verein, Urk., 1208 (N. 815 = 7), [1224] (N. 494 = 8), 1275 November 20 (N. 85 = 27), 1288 Juni 30 (N. 22 = 34), 1351 November 17 (N. 894 = 140), 1384 März 4 (N. 853 = 240), 1389 September 21 (N. 940 = 252), 1395 September 23 (N. 860 = 275), 1474 August 15 (N. 1991); Liber diversarum formarum 14; Würzburger Urk. 1/173, 176, 176, 178, 179, 180, 182, 183, 184, 185, 187a; 2/109, 114, 1a, 45; 3/118, 125a, 127, 27a, 63; 4/161b, 167, 25, 420, 94; 5/38a, 38b, 38h; 6/54, 58, 81; 7/88c, 96, 97a, 97b, 98; 8/93, 96, 99; 10/117, 118, 156, 183, 213b, 222b; 11/113b, 62, 92b; 12/132c, 132e, 39a, 39c, 39d, 47c, 71a, 71c; 13/82a; 14/181, 217, 267, 292, 300, 88d, 89a; 15/61a, 179a, 179c, 181 I–IV, 192a, 200, 202, 205a; 16/102, 106, 143, 143, 148, 152, 156, 163; 17/79, 80, 84; 18/68c, 92; 19/15a, 74, 93a; 22/120b, 26, 29, 8a; 24/107, 43, 50, 58a; 34/38c, 38f, 92a; 56/116, 155, 196e, 33, 51, 88; 62/145, 169; 64/156, 94; 68/11, 110a, 123c, 194, 282, 31; 71/130, 218, 47, 75b; 73/351; 75/181, 222, 245, 266, 282, 285; 78/377, 377a; 80/84, 89, 91; 82/101, 103, 117, 238, 240, 97; 83/272, 93, 94; 84/205, 251; 85/42; 87/425, 47, 60, 63, 72, 77, 79, 84, 86, 89, 91, 94; 88/11, 20, 213, 230, 236, 241 (1. Urk.); 92/226, 356, 418, 43; 94/11, 17, 172, 20, 216, 3, 36, 47, 64 1. Urk., 67, 78, 80; 95/116a, 117, 226, 228; 112/161, 180, 181 (I+II), 183, 185, 185a, 185b, 185d, 185e-f (I+III), 185h, 185k-n (II–V), 188, 193, 196, 43, 50, 63; 119/68, 105, 121, 123, 127, 129, 132, 137. – Würzburg, StA. (früher: München, BayHStA.), Würzburger Urk. 99, 106, 113, 115, 122, 127, 475, 555, 1056, 1057, 1352, 1354, 1356, 1357, 1361, 1363, 1368, 1374, 2173, 2406, 2797, 3449, 4380, 4394, 4475, 4487, 5212, 6761, 6774, 7109, 7171, 7375, 8698.