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[p. 115] Die karolingischen Diplome der Francia orientalis1

Es geht in dem hier vorgelegten Beitrag um die Diplome der ostfränkischen Karolinger, d. h. der ostfränkischen Herrscher von Ludwig dem Deutschen2 (826 bzw. 833–876) bis Ludwig das Kind (900–911). Die Diplome Ludwigs des Frommen bleiben ausgeklammert, denn hier überwiegt unter den Empfängern immer noch eindeutig der Bereich der Francia occidentalis3. Der Bestand, von dem damit die Rede ist, kann aber auch als einer der am besten erforschten und bearbeiteten Komplexe der karolingischen Diplomatik gelten. Bekanntlich hat THEODOR V. SICKEL gerade an den Urkunden Ludwigs des Deutschen 1861 / 62 den ersten Versuch seiner neuen, kritischen Methode erprobt.4 PAUL FRIDOLIN KEHR hat dann in den dreißiger Jahren unseres Jahrhunderts im Zuge der Edition dieses Corpus in der Reihe der Diplomata der Monumenta Germaniae Historica, die er in einer ganz unglaublich kurzen Zeit vorlegte, im Grunde alles dazu gesagt, was zu sagen ist5. Hinzu tritt noch der magistrale Überblick von ROBERT-HENRI BAUTIER aus dem Jahre 1984, der die Urkundenproduktion des ostfränkischen Bereichs in das Gesamttableau der karolingischen Kanzleien einordnete6. Dem ist kaum etwas hinzuzufügen, sondern es kann hier nur ein Resümee oder vielmehr ein Kondensat vorgelegt werden, das dem Zweck dieses Sammelbandes dienlich sein kann. Es geht dabei darum, die Grundlagen für einen photographischen Atlas zu legen, der die formale und graphische Entwicklung der königlichen Urkunden in Europa dokumentieren soll. Diese Aufgabenstellung erlaubt es, einen bestimmten Schwerpunkt zu setzen. Es wird davon die Rede sein müssen, was die Kanzleien der ostfränkischen Herrscher aus dem Modell gemacht haben, das unter Karl dem Großen und vor allem unter Ludwig dem Frommen entwickelt worden ist. Das bedeutet auch, daß im wesentlichen von Ludwig dem Deutschen zu handeln ist.

1. Verfügbares Material

Es geht um die Urkunden von fünf Herrschern. Am Beginn steht Ludwig der Deutsche, der von 840 an im ostfränkischen Reich eine kontinuierliche Urkundenproduktion entfaltete. Er hat dort aber schon seit 830, allerdings in weit geringerem Umfang geurkundet; der Urkundenausstoß pro Jahr der Zeitspanne von 830–840 erreicht etwas über die Hälfte der späteren Zeit. Es folgen Karlmann (876–880), der in einer Herrschaft und Beurkundungstätigkeit auf Bayern und Italien beschränkt war, sowie Ludwig der Jüngere (876–882). Karl III. (876–887) bleibt zunächst auf dem alemannischen Bereich beschränkt, herrscht seit 879 in Italien, dann tritt das gesamte ostfränkische Reich hinzu (882) und zuletzt der westfränkische Bereich (885). Ihm folgt Arnulf von 887–899 (seit 896 auch Kaiser)7.

[p. 116] Von diesen 5 Herrschern sind insgesamt 571 echte Diplome (mit einigen verunechteten) überliefert; davon 307 im Original. Auf die einzelnen Herrscher verteilen sich diese Urkunden8.

Ludwig der Deutsche 171 92
Karlmann 28 10
Ludwig der Jüngere 24 18
Karl III. 172 88
Arnulf 176 99

Das ist ein verhältnismäßig umfangreiches Corpus und über 50 % des Bestandes ist im Original überliefert, so daß einigermaßen gesicherte Aussagen über die äußeren Formen der Diplome möglich sind und ihre typischen Formen herausgearbeitet werden können. Das gilt für die Diplome und Privilegien, nicht aber für die so wichtige Urkundenart der Mandate, von denen bekanntlich nur ganz wenige (insgesamt 6, davon 5 als Original) erhalten sind.

Das genannte Corpus ist der Urkundenausstoß ostfränkischer Herrscher, richtete sich jedoch nicht ausschließlich an ostfränkische Empfänger. Der Begriff „ostfränkische“ ist ohnehin problematisch; KEHR hat noch ganz unbefangen von „deutsch“ gesprochen9. Wenn hier im folgenden von ostfränkisch die Rede ist, so ist jeweils der lothringische Raum mitgemeint, so weit er sich im Machtbereich des jeweiligen ostfränkischen Herrschers befand und von ihm in seiner Urkundentätigkeit erfaßt wurde. Das ist bereits bei Ludwig dem Deutschen von Wichtigkeit, vollends selbstverständlich in der Regierungszeit Arnulfs. Auch andere Regionen werden von der Urkundentätigkeit dieser ostfränkischen Herrscher erfaßt. Karlmann hat über zwei Drittel seiner Urkunden für italienische Empfänger ausgestellt (19 Stücke gegenüber 9 für bayerische Empfänger). Bei Arnulf fallen die insgesamt 9 Stücke für italienische Empfänger nicht ins Gewicht, doch bei Karl III. entfallen von den 172 Urkunden, die er ausstellte, 75 auf ostfränkisch/lothringische Empfänger, auf Italien 61 Stücke und auf den westfränkischen Bereich 36. Die letzte Zahl ist besonders bemerkenswert, da sie in knapp zwei Jahren erreicht wird. Auch ist hervorzuheben, daß die westfränkischen Gewohnheiten sofort in diese Stücke eindringen und ihre äußeren und inneren Formenmerkmale beeinflußen10. Es sind Kräfte der westfränkischen Köngiskanzlei, die hier tätig werden, etwa ein Schreiber des westfränkischen Karlmann, des Sohnes Ludwigs des Stammlers, aber auch Schreiber aus der Schule von Langres. Das zeigt, daß vom Empfänger-Kreis starke Impulse auf die Urkundenherstellung ausgehen, und zwar auch auf deren formale Gestaltung. Das geschieht selbst dort, wo von Empfängerausfertigung nicht zu sprechen ist. Solche Beeinflussungen wird man bei der Typenbildung oder bei der Herausarbeitung charakteristischer Züge berücksichtigen müssen.

Noch ein weiterer Zug der Überlieferung und der Empfängerstruktur muß kurz betrachtet werden. Es ist bekannt, daß die Urkundenherstellung unter Ludwig dem Frommen gegenüber den letzten Lebensjahren Karls des Großen stark angestiegen [p. 117] ist. Versucht man, über einen Indikator – der sich aus der Division der Zahl der erhaltenen Urkunden durch die Zahl der Regierungsjahre bilden läßt – sich einen Eindruck von der Intensität der Urkundenausstellung zu machen, so gelangt man für Ludwig den Frommen auf etwa 20 Stücke im Jahr11. Für die Empfänger auf dem Gebiet des späteren ostfränkischen Reiches ist dieser Indikator niedriger anzusetzen als für die übrigen Gebiete des fränkischen Reichs.

Der Indikator ist auch unter Ludwig dem Deutschen niedrig: In den Jahren von 840–876 liegt er bei 3,812, bei Karlmann für Bayern bei 2,25 (Italien 4,75; insgesamt 7,0), bei Ludwig dem Jüngeren bei 4,0. Unter Karl III. ist eine Steigerung zu verzeichnen. Insgesamt ergibt sich der Indikator 15,6; für den ostfränkischen Bereich allein 6,8 und den westfränkischen Bereich 18,0. Allerdings ist im letzteren Falle zu berücksichtigen, daß sich hier die Gesamtzahl der Diplome auf lediglich zwei Jahre verteilt, die gleichzeitig den Regierungsantritt bedeuten. Eine solche Situation bringt stets einen bedeutenden Schub der Urkundenfertigung. Zuvor lag im fränkischen Reich der Indikator niedriger, denn Karl der Kahle hat im Durchschnitt 12 Diplome pro Jahr ausgestellt13.

Deutlich ist das Ansteigen der Urkundentätigkeit unter Arnulf, für dessen Regierungszeit der Indikator bei 14,7 liegt. Man wird diese Steigerung nicht lediglich der nun festeren Einbindung des lotharingischen Bereichs in das ostfränkische Herrschaftsgebiet zuschreiben müssen und der damit verbundenen größeren Zahl von geistlichen Empfängern. Ein Befund, der für gewöhnlich wenig beachtet wird, macht deutlich, daß sich Änderungen in der Empfängerstruktur vollzogen haben. Zwar hat die weitaus größte Zahl der überlieferten Urkunden geistliche Gemeinschaften zu Empfängern, doch gibt es auch zahlreiche Stücke für Einzelpersonen, Geistliche wie Laien. Es liegt auf der Hand, daß die Überlieferungschancen für solche Urkunden besonders gering sind, jedenfalls insgesamt bedeutend geringer als Ausfertigungen für Institutionen. Betrachtet man nun die für Laien ausgefertigten Stücke, so ergeben sich für Ludwig den Deutschen 11 (bei insgesamt 171), für Karl III. bei einer Gesamtzahl von 172 Diplomen 26 Stücke (ostfränkischer Bereich: 16; westfränkischer Bereich: 5; Italien: 5). Unter Arnulf jedoch sind es 42 Stücke von insgesamt 176 Diplomen. Anders gewendet: Unter Ludwig dem Deutschen entfällt auf je 4 Regierungsjahre eine Urkunde für Laienempfänger. Unter Karl III. ist ein deutlicher Anstieg zu verspüren. Berechnet man den Indikator in der beschriebenen Weise, so liegt er für die Laienempfänger insgesamt bei 2,4, wobei der Schwerpunkt deutlich im ostfränkischen Bereich liegt (Indikator 1,5). Doch der Anteil der Laienempfänger unter Karl III. ist gar nicht vergleichbar mit der Zeit Arnulfs. Nahezu ein Viertel der erhaltenen Urkunden Arnulfs ist für Laienempfänger ausgestellt (Indikator 3,5). Selbst bei Berücksichtigung der Unsicherheiten, die solchen Berechnungen anhaften, ist doch festzustellen, daß im ostfränkischen Bereich die Urkundenproduktion der Herrscher in der Zeit von Ludwig dem Deutschen bis Arnulf stark angestiegen ist. Weiterhin zeigt sich, daß sich die Proportionen verschieben, indem Laien zunehmend als Empfänger von Diplomen auftreten. Sie haben demnach in stärkerem Maße nach Urkunden verlangt, ihre Ausfertigung [p. 118] impetriert. Das bedeutet aber auch, daß die Kanzlei in stärkerem Maße als bisher gefordert wurde und eine große Arbeitslast zu tragen hatte. Die erhaltene Überlieferung – insbesondere der Urkunden für Laien – stellt nur einen Ausschnitt dessen dar, was einst hergestellt wurde. Man wird unter Umständen damit rechnen müssen, daß die Zahl der für Laien ausgestellten Urkunden die für geistliche Institutionen bestimmten Diplome beträchtlich überstieg. Auch die Zahl der für einzelne Kleriker ausgestellten Diplome liegt relativ hoch, bei etwas mehr als 9 % (16 Stücke).

2. Typische Züge des äußeren Erscheinungsbildes.

Es gilt nun, anhand einiger Beispiele die charakteristischen Züge und Wandlungen im äußeren Erscheinungsbild der Urkunden der ostfränkischen Herrscher vorzustellen.

a) Die ludovicianische Tradition.

Ludwig der Deutsche hat seit 830 in seinem regnum Baiern selbständig geurkundet und dazu über eine Kanzlei verfügt, die KEHR als „Nebenkanzlei der großen fränkischen“ bezeichnete14. Die Problematik solcher Termini ist hier nicht zu diskutieren. Es ist aber festzuhalten, daß die frühe Urkundenherstellung Ludwigs des Deutschen ganz in der Tradition der Kanzlei Ludwigs des Frommen erfolgt. So stammt auch der Rekognoscent und Schreiber vieler Urkunden Ludwigs des Deutschen, der Diakon Adalleodus, aus der Kanzlei Ludwig des Frommen, wo er von Durandus ausgebildet wurde. Er ist von 830–837 tätig und rekognosziert mit einer Ausnahme die ersten 25 Diplome des Königs.

Das äußere Erscheinungsbild dieser ersten Diplome Ludwigs des Deutschen entspricht den Erzeugnissen der Kanzlei Ludwigs des Frommen bis in Einzelheiten hinein15. Mann kann diesen Sachverhalt zusammenfassend folgendermaßen charakterisieren: Adalleod verwendet eine flüssige Halbkursive (Spätkursive), die KEHR als „gerade und steif, aber wohlproportioniert“ bezeichnete16. Sie darf jedoch – im Langzeitvergleich mit den Erzeugnissen der ausgehenden Karolingerzeit – als ausgesprochen elegant gelten.

Die erste Zeile dieser Diplome ist in verlängerter Schrift gehalten, ebenso im Eschatokoll die beiden Unterschriftenzeilen – Signumzeile und Rekognitionszeile –, wobei beide die gleiche Schrifthöhe ausweisen. Die Datumszeile ist noch einmal in abweichender Schrift gehalten. All das entspricht dem allgemeinen Erscheinungsbild der Diplome unter Ludwig dem Frommen. Gerade an dem in verlängerter Schrift gehaltenen Zeilen läßt sich die vollkommene Angleichung an die Gebräuche der Kanzlei Ludwigs des Frommen und vor allem an die Eigenheiten des Durandus am eindrucksvollsten belegen.

Vor der Invokation fehlt das Chrismon. Das entspricht einer Praxis, die sich in der Kanzlei Ludwigs des Frommen um diese Zeit gerade zu verfestigen beginnt. [p. 119] Bekanntlich besitzen die Urkunden Karls des Großen zunächst lediglich ein Chrismon und keine Verbalinvokation, bis die letztere 801 eingeführt wird und es so zu einer Doppelung der Invokationen kommt. Dieser Usus wird unter Ludwig dem Frommen zunächst beibehalten. Erstmals 818, dann immer häufiger, wird das Chrismon weggelassen. Schon SICKEL vermutete, daß dies mit einer neuen Schreibergeneration unter Führung von Hirminmaris zusammenhängen könnte. In der Tat hat gerade Hirminmaris auch sonst offenbar bewußt Tautologien zu vermeiden gesucht. Während bis in die frühen 30er Jahre in der Kanzlei Ludwigs des Frommen Diplome mit Anfangschrismon noch überwiegen, dreht sich die Tendenz in dieser Zeit um. Nach 833 ist kaum noch eine Urkunde mit Anfangschrismon gefertigt worden. In der Kanzlei Ludwigs des Deutschen hat man von Anfang an Verzicht geübt und übernimmt damit eindeutig die sich neu ausbildende Tradition der Kanzlei Ludwigs des Frommen. Das fügt sich in das Bild eines von Durandus ausgebildeten Schreibers ausgezeichnet ein. Adalleodus hat die Eigenheiten des Durandus auch in den übrigen Auszeichnungselementen perfekt immitiert. Das gilt besonders für das Chrismon vor der Rekognitionszeile und das Rekognitionszeichen selbst; beides ist kaum von den Erzeugnissen des Durandus zu unterscheiden, ebenso wie die Art der Anbringung der tironischen Noten, die er noch vollkommen beherrscht. Einen eigenen Akzent hat Adalleodus lediglich in der Weglassung des verkleinerten Chrismon vor der Datierungszeile gesetzt, das bei Durandus regelmäßig erscheint17. Damit ist das Modell der Diplome Ludwigs des Frommen für die Kanzlei der ostfränkischen Herrscher adaptiert und grundsätzlich die Linien für die Weiterentwicklung vorgezeichnet. Ein von Adalleodus in seiner Frühzeit gefertigtes Diplom kann daher als Specimen für die Typologie der ostfränkischen Herrscherdiplome dienen.

Bei dem beschriebenen Modell ist es in der Kanzlei Ludwigs des Deutschen lange geblieben, auch dann, als Adalleodus 837 ausschied und andere Rekognoszenten an seine Stelle traten. Doch sie alle, bis in die 50er Jahre hinein, vor allem Comeatus, Dominicus und ihre Gehilften lebten in den ludovicianischen Traditionen. Auch wenn sie nicht so eng an einen einzelnen Schreiber der Kanzlei Ludwigs des Frommen anzuschließen sind, wie Adalleodus an Durandus, so sind sie doch in den graphischen Formen der Kanzlei geschult und haben sie offenbar fest im Griff. Ferner beherrschen sie die Halbkursive und kennen den Gebrauch tironischer Noten. Wenn ein Schreiber in diesen Kreis der Notare trat und mit den Formen der Urkundenschrift nicht vertraut war – wie etwa der Subdiakon Reginbert –, so paßte er sich binnen kurzem diesen Formenapparat an. Die Bindekraft der Tradition hielt an.

Es kann darauf verzichtet werden, diese Phase der Kanzleigeschichte und der in ihr entstandenen Diplome durch weitere Bespiele zu erläutern. Bemerkt sei lediglich noch, daß Dominicus 840, unmittelbar nach dem Tod Ludwigs des Frommen, daß Anfangschrismon wieder eingeführt hat, obwohl von der Urkundenproduktion des Kaisers in dessen letzten Lebensjahren keine besondere Ermunterung dazu ausgegangen war. Dagegen verschwinden nunmehr die Chrismen vor der Rekognitionszeile [p. 120] und erst recht vor der Datierung. Das scheint eine Kleinigkeit zu sein, verrät aber doch wohl ein schwindendes Bewußtsein, das das Diplom ein wechselndes Sprechen von Aussteller und Rekognoscenten darstellt, das jeweils neu eingeleitet werden muß. Damit mag es hinsichtlich dieser zweiten Notarsgeneration der Kanzlei Ludwigs des Deutschen sein Bewenden haben. Sie stammt – soweit man überhaupt Vermutungen aussprechen darf – aus dem ostfränkischen Bereich, weist aber doch Bindungen an einen Kreis auf, der der alten Kanzlei des Gesamtreichs zur Zeit Ludwigs des Frommen verbunden war.

Die hebehardsche Wende.

Bis weit in die fünfziger Jahre des 9. Jahrhunderts hinein ist die ostfränkische Kanzleigeschichte eine Geschichte der ludovicianischen Tradition. Dann tritt ein Bruch ein, den man im allgemeinen mit dem Auftreten des Notars Hebarhard im Jahr 859 in Verbindung bringt. KEHR hat die Schärfe des Bruchs bestritten oder vielmehr dessen präzise Datierung in das genannte Jahr. Er hat darauf hingewiesen, daß wichtige Eigenheiten der späteren Zeit bereits bei dem Notar Hadebert nachweisbar sind, der 854, also ein Lustrum früher, in den Kreis der Kanzlei Notare trat18.

Es ist richtig, daß gerade Hadebert als Notar und Rekognoszent ganz deutlich nicht mehr in der Tradition der Kanzlei Ludwigs des Frommen stand. Seine Halbkursive wirkt zwar elegant, verkörpert aber eben nicht die Kanzleitradition19. Damit reißen offenbar personelle Kontinuitäten ab, und ein solcher Vorgang ist ein entscheidender Faktor für eine Formengeschichte von Kanzleien. Stilbildend jedoch hat Hadebert nicht gewirkt. Die Ausbildung von neuen Formen und neuen Modellen mit prägender Kraft gehört vielmehr ohne Zweifel dem Notar Hebarhard an. Daher sind sie hier noch einmal zu charakterisieren, obwohl dieser Stoff zum wohlbekanntesten gehört, was die Diplomatik der Karolingerzeit zu bieten hat.

Der Beginn der Kanzleitätigkeit dieses Mannes, der die Formen des spätkarolingischen Diploms der ostfränkischen Herrscher so entscheidend beeinflußt hat, wirkt kläglich genug, ja hinterläßt im Grunde einen verheerenden Eindruck. In dem ersten Diplom, das man von seiner Hand kennt, bleibt das bisherige Grundmodell selbstverständlich gewahrt20. Davon weicht man lange nicht ab, vor allem bleibt der ostfränkische Bereich bei den Querformaten, während im Westen sich bereits eine Tendenz zur Carta transversa abzuzeichnen beginnt. Drei Charakteristika, die man zu Recht als entscheidend für den Wandel empfunden hat, sind hervorzuheben:

  • Die Halbkursive wird ersetzt durch eine neue Schriftart, die man als diplomatische Minuskel bezeichnet. Auf sie wird zurückzukommen sein.
  • Der Sinn des Rekognitionszeichens ist offenbar verloren gegangen, möglicherweise hängt dies mit der eben geschilderten Veränderung in der Rekognitionszeile insgesamt zusammen. Jedenfalls wird das Rekognitionszeichen zum reinen Dekorationelement, zu jenem „Bienenkorb“ als der es fortan zumeist erscheint.
  • [p. 121] Der Gebrauch der tironischen Noten gehört nicht mehr zum Repertoire dieses Schreibers sowie aller anderen späteren Schreiber ostfränkischer Königsurkunden. Die Reminiszenzen an sie, die sich im Anschluß an das Rekognitionszeichen finden, sind ebenfalls zu Zierelementen geworden. Die Zeichen im Anschluß an das Rekognitionszeichen sind nicht mehr Sachmitteilung, sondern Ornament.

Zwei dieser Merkmale – das sei in Erinnerung gerufen – sind bereits das Eigentum Hadeberts, und es ist demnach vielleicht symptomatisch, daß das Eschatokoll dieses Stücks nicht von Hebarhard stammt, sondern daß er es eben gerade von Hadebert eintragen ließ. Diese beiden Merkmale, die in den späteren Stücken Hebarhards ebenfalls enthalten sind, bedeuten gewichtige Änderungen. Doch das entscheidende ist sicher die Änderung der Schriftart, ja die Entwicklung einer neuen Schriftart für die Herstellung von Urkunden. Hebarhard war – das ist keine Frage – ungeübt in der Urkundenherstellung als er an diese Diplom heranging. Das mag auch der Grund gewesen sein, weswegen er Hadebert das Eschatokoll überließ. Wie unsicher er war, zeigt die erste Zeile in verlängerter Schrift: In nomine sanctae et individuae trinitatis, Hludouuiduae trinitatis. Hludouuicus divina fauente gratia rex. Das bedarf keines Kommentars. Die Kontextschrift läßt sich am besten mit den Worten PAUL FRIDOLIN KEHRS charkaterisieren: „Es ist offenbar, daß dieser Schreiber, der bisher in der Kanzlei verwendeten diplomatischen Halbkursive nicht mehr kundig war, denn im Grunde ist seine Schrift eine richtige Buchminuskel, die er durch allerlei Aufputz und mit ihr fremden Buchstabenformen und Verzierung feierlicher zu gestalten versucht“21. Das ist ihm in diesem Stück gründlich mißlungen, die Schrift wird uneinheitlich und häßlich. Dennoch gehörte diesem Grundgedanken die Zukunft. Zunächst sei aber noch auf einen anderen zukunftsträchtigen Wandel hingewiesen, nämlich die Neugestaltung des Chrismon. Es weicht von den bisherigen Formen dieses Zeichens entschieden ab und baut auf der Grundform eines C auf. Allgemein gilt es als Hebarhards eigenen Erfindung; KEHR hat allerdings darauf hingewiesen, daß es Parallelen in den Urkunden Ludwigs II. gibt22. Doch wie dem auch sei, im ostfränkischen Bereich gehört Hebarhard die Priorität, und er ist bei dieser einmal gefundenen Form geblieben.

Doch es ist notwendig, nun noch den Wandel der Schrift kurz zu beschreiben. KEHR hat sehr richtig den gegensätzlichen Charakter von halbkursiver Diplomschrift und karolingischer Bücherminuskel hervorgehoben. Die Halbkursive drängte die Buchstaben eng zusammen, was durch die Ligaturen noch verstärkt wurde, dabei strebte sie in die Höhe. Die Bücherminuskel „setzte die Buchstaben in gleichen Proportionen nebeneinander“ und zeigt eine Tendenz in die Breite23. Hebarhard hat die Höhentendenz zu erhalten versucht indem er die überdehnten und geschwungenen Oberlängen und Zierelemente mit der Minuskel verband. Das ist ihm gelungen.

Hebarhard ist von 859 bis 875 in der Kanzlei Ludwigs tätig gewesen, wobei er die Geschäfte allein führte und erst von 874 an Gehilfen heranzog. Von seiner Hand sind insgesamt 67 Originale erhalten. Sie zeigen ein sehr einheitliches Bild24. Die von ihm entwickelte Form des Chrismon ist beibehalten; es wird nun in den [p. 122] Schriftblock einbezogen, während das übrige Lay-out unverändert bleibt. In Signum- und Rekognitionszeile finden sich keine Chrismen, die erstere ist doppelt so hoch wie die letztere. In der Kanzlei Ludwigs des Frommen hatte in dieser Hinsicht keine Regel bestanden. Das Rekognitionszeichen zeigt die Charakteristika, die bereits bei dem Notar Hadebert festzustellen waren und die Verwandlung der ehemals sinnvollen, eine Nachricht vermittelnden tironischen Noten in ornamentalen Schmuck ist hier weiter ausgestaltet. Die von ihm verwendete Schrift – die diplomatische Minuskel – zieht die Konsequenzen aus dem Ergebnis der unbeholfenen Bemühungen, wie sie sein erstes Diplom für St. Emmeram in Regensburg zeigte25. Hebarhard hat die beibehaltenen Elemente der alten Diplomschrift vermindert und vereinheitlicht, sie sparsam eingesetzt in einer Weise, die eine neue kaligraphische Wirkung erzeugte. Vielleicht ist gerade dies das eigentlich entscheidende, zukunftsträchtige Element, das er in die Herrscherkanzlei eingebracht hat. Diese Art der Ausgestaltung der karolingischen Bücherminuskel zu einer diplomatischen Minuskel ließ die Aneignung der Diplomschrift zugänglicher werden. Sie wurde leichter erlernbar.

Hebarhard hat ein Urkundenoeuvre von großer Einheitlichkeit geschaffen, das nur in Einzelzügen Variationen aufweist. So fehlte in den einfachen Präzepten – von denen insgesamt 18 Originale aus der Zeit Ludwigs des Deutschen erhalten sind, die Signumzeile des Herrschers mit dem Monogramm. Es sind dies gerade jene Stücke, die für Einzelpersonen ausgestellt wurden und die dann unter Arnulf so stark zunahmen. Andererseits hat die Kanzlei Ludwigs des Deutschen in besonderen Fällen neben das Monogramm des ausstellenden Herrschers auch die Signa der Königssöhne gesetzt. Ein besonders eindrucksvolles Beispiel ist das Präzept, das 875 für den Kanzleileiter Liutbert ausgestellt wurde, in das man später zusätzlich noch das Monogramm Arnulfs eintrug26. Insgesamt sind 7 Stücke dieser Art erhalten, die zumeist Angelegenheiten der Herrscherfamilie und der Kanzlei selbst betreffen.

Hebarhard hat ein neues Modell der äußeren Formen des Präzepts entwickelt oder vielleicht besser: er hat das unter Ludwig dem Frommen geschaffene Modell vereinfacht, veränderten Verhältnissen angepaßt. Das gilt auch für Hebarhards Diktate, von denen hier nicht zu handeln ist27. Er griff alte Formeln auf und vereinfachte sie, vor allem die Arengen, die er im übrigen immer häufiger wegließ. Durch den steten Gebrauch solcher Versatzstücke verlieh er den Urkundentexten Einheitlichkeit. In die Kanzlei kam – nach einer Zeit der Schwankungen unter Hadebert – große Stetigkeit. Das hat auch KEHR hervorgehoben; er hat also die Verdienste Hebarhards durchaus erkannt. Doch KEHR mochte Hebarhard nicht. Er hielt ihn für einen „fleißigen, und korrekten, aber nüchternen und langweiligen Kanzlisten“. Auch als Diktator hielt er ihn für unzulänglich, „von einer kümmerlichen Monotonie“28. All dies aber war wohl gerade das Rezept seines Erfolges. Es ist ganz offenkundig, daß KEHR Hebarhards Abkehr von den eleganten Formen der Zeit Ludwigs des Frommen weh getan hat, daß er in der Entwicklung des äußeren Formengutes der Urkunden unter Ludwig dem Deutschen auch die Dekomposition des Karolingerreichs gespiegelt sah.

[p. 123] KEHR sah vor allem in der neuen diplomatischen Minuskel keine schöpferische Tat, keinen genialen Griff Hebarhards, sondern er hielt sie für den Notbehelf eines Schreibers, der mit der eleganten Halbkursive nicht zurecht kam. Das mag nun stimmen oder nicht. In jedem Fall aber beweist die Art, in der Hebarhard die Neugestaltung seiner Schrift nach den wenig überzeugenden Anfang von 859 vorgenommen hat, große konzeptuelle Kraft. Vor allem aber hat er die Konsequenz aus den neuen Bildungsverhältnissen gezogen. Et hat den besonderen Charakter der Urkundenschrift für königliche Präzepte erhalten und sie gleichzeitig für alle handhabbar und zugänglich gemacht, die in der neuen karolingischen Bücherminuskel geschult waren. Das machte wohl auch die Durchschlagskraft des von ihm veränderten ludovicianischen Modells aus. Er ist – zugespitzt formuliert – der letzte Vollstrecker der karolingischen correctio.

Faßt man die Urkunden der ostfränkischen Herrscher unter dem Gesichtspunkt der Typologie ins Auge, so lassen sich die Betrachtungen hier abbrechen. Die Formengeschichte der Diplome der karolingischen Nachfolger Ludwigs des Deutschen ist im wesentlichen nur die Erfolgsgeschichte der hebarhardschen Neukonzeption des königlichen Präzepts. Es wäre möglich, hier nun die Reihe der Diplome von Ludwig dem Jüngeren bis Ludwig das Kind und Konrad I. Revue passieren zu lassen, doch soll darauf verzichtet werden. Es könnten zwar einzelne Schreiber vorgestellt werden, mit manchen interessanten Einzelentwicklungen. Der einmal entwickelte Typ der Ausstattung und des Lay-outs bleibt gewahrt29. Nur einmal, in der Regierungszeit Ludwigs des Jüngeren gab es mit dem Rekognoszenten Wolfher noch einmal eine Renaissance der diplomatischen Halbkursive. Doch sehr schnell hat sich auch hier die Hebarhardsche Manier durchgesetzt, die die Kanzleien Karls III. – jedenfalls im ostfränkischen Bereich – und Arnulfs beherrscht. Für Ludwig das Kind und Konrad I. hat bereits PAUL FRIDOLIN KEHR die Formen der Urkundenproduktion dieser beiden Herrscher als die unmittelbare Fortsetzung der Kanzleibräuche Kaiser Arnulfs bezeichnet30.

Diese Einheitlichkeit des Erscheinungsbildes der Urkunden der ostfränkischen Herrscher der ausgehenden Karolingerzeit ist umso bemerkenswerter, als der Kreis der am Beurkundungsgeschäft beteiligten Schreiber sich unter Arnulf offenkundig stark erweitert hat. Unter Ludwig dem Deutschen war es stets eine entscheidende Persönlichkeit gewesen, die mit ein oder zwei Gehilfen das Beurkundungsgeschäft erledigt hatte. In der Kanzlei Arnulfs gibt es eine große Zahl von Schreibern, die jeweils nur wenige Diplome mundieren, also sonst wohl mit anderen Schreibgeschäften befaßt waren, deren Niederschlag nicht mehr faßbar ist. Der Ausstoß der Kanzlei umfaßte ja – das soll hier in Erinnerung gerufen werden – neben den rechtssichernden Präzepten noch umfangreiches weiteres Schriftgut: die rechtssetzenden Gesetze, die Placita, die das Recht durchsetzten und die rechtsumsetzenden Mandate und Briefe. Bemerkenswert jedenfall bleibt, daß diese wachsende Zahl der Schreiber und Notare, die ganz offenkundig – wie eingangs gezeigt – einen ansteigenden Ausstoß von Urkunden für einen sich vergrößernden Kreis von Empfängern zu bewältigen hatte, ein so einheitliches Erscheinungsbild der königlichen Präzepte [p. 124] erzielte. Auch dieses Faktum zeugt von der Durchschlagskraft und der Praktikabilität des hebarhardschen Neuentwurfs.


1 Die hier vorgelegte Skizze gibt lediglich die Umrisse des von der älteren Forschung, insbesondere von PAUL FRIDOLIN KEHR, ausführlich gezeichneten Bildes wieder. Der Text des Beitrages entspricht im wesentlichen dem in Olmütz gehaltenen Vortrag. Bei der Erarbeitung konnte ich mich der tatkräftigen Unterstützung von Dr. Mark Mersiowsky (Münster) erfreuen, der bei der Edition der Diplome Ludwigs des Frommen für die MGH mitwirkt. Insbesondere konnte ich mich für die äußeren Merkmale auf das Manuskript seiner Abhandlung „Graphische Symbole in den Urkunden Ludwigs des Frommen“ stützen, die dem Sammelband „Graphische Symbole in mittelalterlichen Urkunden, hg. von PETER RÜCK, Historische Hilfswissenschaften 3“ S. 335–384.

2 Ich bleibe bei dieser gebräuchlichen Bezeichnung; zur Problematik vergleiche ganz allgemein CARLRICHARD BRÜHL, Deutschland und Frankreich, Die Geburt zweier Völker, Köln-Wien 1990.

3 Vgl. zu ihnen den Beitrag von ROBERT-HENRI BAUTIER in diesem Band. Zur Lage der Edition: PETER JOHANEK, Probleme einer zukünftigen Edition der Urkunden Ludwigs des Frommen, in: Charlemagne’s Heir. New Perspektives on the Reign of Louis the Pious (814–840), ed. PETER GODMAN-ROGER COLLINS, Oxford 1990, S. 409–424.

4 THEODOR V. SICKEL, Beiträge zur Diplomatik I u. II, Sitzungsberichte der Akademie der Wiss. Wien, phil.-hist. Cl. 36, 1861, S. 329–402, bzw. 39, 1862, S. 105–177; dazu KEHR, Kanzlei Ludwigs des Deutschen, (wie Anm. 5), S. 3.

5 PAUL KEHR, Die Urkunden der deutschen Karolinger, Bd. 1: Die Urkunden Ludwigs des Deutschen, Karlmanns und Ludwig des Jüngeren, Berlin 1932–1934: DERS., Die Urkunden der deutschen Karolinger, Bd. 2: Die Urkunden Karls III., Berlin 1937; DERS., Die Urkunden der deutschen Karolinger, Bd. 3: Die Urkunden Arnulfs, Berlin 1940; THEODOR SCHIEFFER, Die Urkunden der deutschen Karolinger, Bd. 4: Die Urkunden Zwentibolds und Ludwigs des Kindes, Berlin 1960. Parallel dazu und in Ergänzungen und Einleitungen erschienen: PAUL FRIDOLIN KEHR, Die Kanzlei Ludwigs des Deutschen, Abhandlungen d. Preuss. Ak. d. Wiss., Jg. 1932, Phil.-hist. Kl., Nr. 1; DERS., Die Schreiber und Diktatoren der Diplome Ludwigs des Deutschen, Neues Archiv 50, 1935, S. 1–105; DERS., Die Kanzleien Karlmanns und Ludwigs des Jüngeren, ebd., 1933, Nr. 1; DERS., Die Kanzlei Karls III., ebd., 1936, Nr. 8; DERS., Die Kanzlei Arnolfs, ebd., 1939, Nr. 4; DERS., Die Kanzlei Ludwigs des Kindes, ebd., 1939, Nr. 16. Hinzuwiesen ist noch auf die Studie THEODOR SCHIEFFERS, Die lothringische Kanzlei um 900, Deutsches Archiv 14, 1958, S. 17–148. Die Ergebnisse dieser Arbeiten sind dem folgenden zugrundegelegt; in der Regel werden nur wörtliche Zitate nachgewiesen.

6 ROBERT-HENRI BAUTIER, La chancellerie et les actes Royaux dans les Royaumes Carolingiennes, Bibliothèque de l’École des Chartes, 142, 1984, S. 5–80. Die Entwicklung der äußeren Gestalt umriß im Rahmen eines weitgespannten Überblicks PETER RÜCK, Die Urkunde als Kunstwerk, in: Kaiserin Theophanu. Begegnung des Ostens und Westens um die Wende des ersten Jahrtausends. Gedenkschrift des Kölner Schnütgen-Museus zum 1000. Todestag der Kaiserin, hg. v. ANTON V. EUW u. PETER SCHREINER, Köln 1991, S. 311-333.

7 Zum Überblick über die Geschichte der karolingischen Dynastie vgl. neuerdings RUDOLF SCHIEFFER, Die Karolinger, Stuttgart 1992, S. 139-204.

8 Die hier angegebenen Zahlen wurden anhand der Anm. 5 vermerkten Editionen über die Editionsnummern ermittelt, wodurch die als echt geltenden, ganz oder teilweise erhaltenen oder in Form von notitiae vorhandenen Stücke samt der verunechteten gezählt wurden. Auch die Mandate sind mitgezählt.

9 Vgl. allein den Titel der MGH-Editionen: Die Urkunden der deutschen Karolinger. Anm. 5.

10 KEHR, Kanzlei Karls III., S. 45–47 sowie die Vorbemerkungen zu DD K III, 116–119.

11 Zu diesem Verfahren JOHANEK, Probleme, S. 420 f.

12 Die Zahl 519 bei JOHANEK, Probleme, S. 421, Anm. 52 beruht auf einem Rechenfehler.

13 Berechnet auf der Grundlage von Recueil des Actes de Charles II le Chauve, Roi de France, ed. GEORGES TESSIER, I–III, Paris 1943–1955.

14 Urkunden Ludwigs des Deutschen, S. XVIII.

15 Vgl. Abb. 1: D LD 8 für Salzburg 833 X 6; leicht zugänglich auch D LD 7 für Salzburg 832 III 27 in den Kaiserurkunden in Abbildungen, hg. v. HEINRICH V. SYBEL-THEODOR V. SICKEL, I, 9.

16 KEHR, Schreiber u. Diktatoren, S. 8, dort auch eine Gesamtcharakteristik.

17 Zum Vorstehenden vgl. die Abhandlung von MERSIOWSKY, Graphische Symbole. Siehe anm. 1.

18 KEHR, Kanzlei Ludwigs des Deutschen, S. 21 f.; zu Heberhard bes. DERS., Schreiber und Diktatoren, S. 73–93.

19 KEHR, Schreiber und Diktatoren, S. 55–60.

20 Vgl. Abb. 2: D LD 96.

21 KEHR, Schreiber und Diktatoren, S. 74 f.

22 Ebd., S. 75 mit Anm. 1.

23 KEHR, Kanzlei Ludwigs des Deutschen, S. 21.

24 Vgl. Abb. 3: D LD 118.

25 Vgl. Abb. 2.

26 Vgl. Abb. 4: D LD 164.

27 KEHR, Schreiber und Diktatoren, S. 82 ff.

28 KEHR, Kanzlei Ludwigs des Deutschen, S. 22; DERS., Schreiber und Diktatoren, S. 84.

29 Vgl. Abb. 5: D Arn 60.

30 KEHR, Kanzlei Ludwigs des Kindes, S. 3 u. 38; zu den Diplomen Konrads I. noch HANSWERNER GOETZ, Der letzte „Karolinger“ ? Die Regierungszeit Konrads I. im Spiegel seiner Urkunden, Archiv der Diplomatik, 26, 1980, S. 56–125.