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Die Urkundensprache im mittelalterlichen Schlesien

Chercheur à l’Institut d’histoire de l’Académie polonaise des sciences, ul. Glazowa 32, PL–60-116 Poznań. tnjurek@wp.pl

Das zwischen Polen, Deutschland und Böhmen gelegene Schlesien nennt man oft zutreffend Brückenlandschaft. Zuerst als Provinz des polnischen Staates, erlebte es im 13. Jh. eine besonders schnelle wirtschaftliche Entwicklung, die durch einen Zustrom deutscher Einwanderer begleitet wurde. Infolge dessen war das Land dem sonstigen Polen entfremdet und war nicht ins wiedervereinigte polnische Königreich einverleibt, sondern ging 1327/1329 an die böhmische Herrschaft über. Im späten Mittelalter war also Schlesien ein Gebiet der gegenseitigen Einwirkungen von drei Nationen, ein Land von polnischer Geschichte und Tradition, deutscher Sprache und Sitten, aber böhmischer Staatszugehörigkeit. Nur im östlichen Teil, in Oberschlesien, behauptete sich die polnische Volkssprache. Dies spiegelte sich auch im Urkundenwesen wider. Die ersten Urkunden erschienen in Schlesien erst in der Mitte des 12. Jhs., und ihre weitere Entwicklung verlief zuerst ähnlich wie im sonstigen Polen, im Laufe der Zeit gingen jedoch die Wege auseinander. Bis zum Ende des 13. Jhs. waren Urkunden ausschließlich auf lateinisch verfaßt. Erst seit dem Anfang des 14. Jhs. tauchten die ersten deutschsprachigen Urkunden auf. Die meisten wurden für städtische Empfänger ausgestellt. Noch lange machten sie im Rahmen der Gesamtproduktion nur Ausnahmen aus. Erst um 1350 begann man in den Kanzleien der einzelnen Herzöge auch andere Dinge, vor allem die Lehensgüterauflassungen, durch deutsche Urkunden zu bestätigen. Die deutsche Sprache verbreitete sich auch in den Stadtkanzleien und in ritterlichen Privaturkunden. Bis zum Ende des 14. Jhs. beherrschte sie das ganze weltliche Urkundenwesen in Schlesien. Nur für geistliche Empfänger stellte man nach wie vor lateinische Urkunden aus, und die Kirche hielt beständig am Lateinischen fest. Das Latein des kirchlichen Urkundenwesens in Schlesien des 14. Jh. war üppig und wortreich, was im Gegensatz zu der viel bescheidenen Gestaltung der deutschsprachigen Urkunden stand. Die allgemeine Annahme der deutschen Sprache erfolgte unter dem Druck sowohl der weltlichen Empfänger, als auch der Verwaltung- und Gerichtsinstanzen, die Urkunden brauchten, die für alle verständlich und demnach verhältnismäßig einfach und klar verfasst sind. Von großer Bedeutung waren auch die Beziehungen mit der Prager Kanzlei der böhmischen Luxemburger, die in der 2. Hälfte des 14. Jhs. zugleich Reichskanzlei wurde. Unter ihrem Einfluß verbreitete sich in Schlesien, ähnlich wie in anderen Teilen Mittel- und Ostdeutschlands, eine ausgebildete deutsche Kanzleisprache. Nur in Privaturkunden gebrauchte man eine stark durch lokale Mundart geprägte Sprache. Im 15. Jh. schritt die Verbreitung der deutschen Sprache weiter fort, deren sich jetzt auch viele Geistliche, auch die bischöfliche Kanzlei, bedienten, obschon grundsätzlich nur in weltlichen Angelegenheiten. In Oberschlesien verlief jedoch die Entwicklung anders. Um 1400 herrschte auch hier das Deutsche als Urkundensprache vor, seit 1430 traten aber tschechischsprachige Urkunden vermehrt auf und erreichten bis ca. 1470 eine dominierende Stellung. Als Amtsprache überdauerte das Tschechische bis zum 17. Jh. Dies entsprach den ethnischen Verhältnissen in Oberschlesien, dessen Bevölkerung, trotz der allgemeinen Germanisierung Schlesiens, einen polnischen Charakter behauptete. Die tschechische Urkundensprache war freilich nicht mit der oberschlesischen Volkssprache identisch, für das Volk war sie aber verständlich. Das Polnische war damals noch nicht für Urkundenwesen geeignet, und in Polen selbst gebrauchte man die eigene Sprache nicht im amtlichen Schriftverkehr. Die sehr seltenen polnischsprachigen Urkunden tauchten in Schlesien erst im 16. Jh. auf.

Située entre Pologne, Allemagne et Bohême, la Silésie est souvent qualifiée, à juste titre, de trait d’union. Elle connut d’abord au XIIIe siècle, comme province de l’État polonais, un développement économique particulièrement rapide, accompagné d’un afflux d’immigrants allemands. Elle fut par la suite détachée de l’ancienne Pologne, et ne rejoignit pas même le royaume de Pologne reformé, mais passa en 1327/1329 sous la domination de la Bohême. Au bas Moyen Âge, la Silésie était ainsi une région où se combinait l’influence de trois nations, une terre rattachée à la Pologne par l’histoire et la tradition, à l’Allemagne par la langue et les usages, à la Bohême par la construction étatique. La langue polonaise ne se maintenait qu’en Haute-Silésie, à l’est. Tous ces traits se reflétaient dans la diplomatique. Les premiers actes apparaissent en Silésie au milieu du XIIe siècle, et leur développement suivit d’abord celui de la diplomatique de l’ancienne Pologne, avant que leurs chemins ne divergent. Jusqu’à la fin du XIIIe siècle, les actes furent sans exception rédigés en latin. Les premiers actes en allemand apparaissent au début du XIVe siècle : la plupart d’entre eux étaient adressés à des villes ; mais longtemps, dans l’ensemble de la production, ils firent plutôt figure d’exceptions. À compter des alentours de 1350, les chancelleries des différents ducs commencèrent à utiliser l’allemand pour d’autres types d’actes, comme les inféodations. L’allemand se répandit aussi dans les chancelleries urbaines et dans les actes de chevaliers ; de là, à la fin du XIVe siècle, il étendit son emprise à toute la production laïque, cependant que le latin, auquel l’Église s’accrochait avec ténacité, se maintenait dans les actes pour les bénéficiaires ecclésiastiques. Dans la Silésie du XIVe siècle, le latin de la pratique diplomatique d’Église montrait une exubérance formelle et une luxuriance lexicale qui faisaient un fort contraste avec les modestes allures des actes rédigés en allemand. L’adoption générale de la langue allemande se produisit sous la pression des destinataires laïques, mais encore sous celle des organismes administratifs et judiciaires, qui demandaient des actes qui fussent compréhensibles à tous, et pour ce faire rédigés de façon simple et claire. De grand poids furent aussi les relations avec la chancellerie pragoise des Luxembourg de Bohême, qui devint aussi chancellerie d’Empire dans la seconde moitié du XIVe siècle : sous son influence, un allemand de chancellerie très travaillé se répandit en Bohême en même temps que dans d’autres zones de l’Allemagne centrale et orientale. Seuls les actes privés continuaient à recourir à une langue fortement marquée par les parlers locaux. Au XVe siècle, la progression de l’allemand se poursuivit, puisqu’il fut employé par de nombreux ecclésiastiques et dans les chancelleries épiscopales, quoique fondamentalement réservé aux affaires séculières. En Haute-Silésie, l’évolution fut différente. Vers 1400, l’allemand dominait ici aussi comme langue diplomatique, mais, à compter des années 1430, apparurent des actes en tchèque, en nombre croissant, et qui jusque vers les années 1470 occupèrent une position dominante. Le tchèque servit de langue administrative jusqu’au XVIIe siècle : situation qui concordait avec les rapports ethniques en Haute-Silésie, dont le peuplement, en dépit de la germanisation générale de la Silésie, maintenait son caractère polonais. La langue diplomatique tchèque n’était certes pas identique à la langue du peuple de Haute-Silésie, mais elle lui restait compréhensible. À l’époque, le polonais n’était pas encore apte à un usage documentaire, et en Pologne même la langue vernaculaire n’était pas employée dans la production administrative écrite. Les premiers actes polonais apparaissent en Silésie au XVIe siècle, et encore sont-ils très rares.

1. Vorbemerkungen

Vorab einige einschränkende Anmerkungen. Der Stand der Forschung über die schlesische Diplomatik ist nach wie vor sehr unzureichend. Die bisherigen Abhandlungen auf diesem Gebiet betreffen ausschließlich das 13. Jh. Die Problematik der Urkundensprache wird in ihnen kaum berücksichtigt, weder literarische, stilistische bzw. philologische Analysen der Urkunden, noch Überlegungen zu ihrer Vielsprachlichkeit1. Die älteren Forschungen der Germanisten, wie Karl Burdach oder Wolfgang Jungandreas, obgleich auf reiches diplomatisches Material gestützt, hatten grundsätzlich sprachwissenschaftlichen Charakter2. Deswegen sind unsere Bemerkungen, fußend auf fragmentarischen und bisher nicht abgeschlossenen Forschungen oder verschiedenen Sondierungen, nur als skizzenhaft zu betrachten.

Zum zweiten ist zu bedenken, daß es aus der Vielfalt der mit unserem Tagungsthema verbundenen Probleme grundsätzlich nur die Frage des Übergangs vom Latein zu den Volksprachen geht3. Die Frage ist im Spätmittelalter für alle Länder in der deutsch-slawischen Grenzzone typisch, und demzufolge können wir aus den weiter fortgeschrittenen Forschungen für Böhmen-Mähren4 oder Preussen5 schöpfen. Schlesien scheint dennoch ein besonders interessanter Beobachtungsgegenstand zu sein.

2. Schlesien in Mittelalter

Das zwischen Polen, Deutschland und Böhmen gelegene Schlesien nennt man oft zutreffend eine Brückenlandschaft. Zuerst Provinz des polnischen Piastenstaates, erlebte es seit dem Ende des 12. Jhs. eine intensive Okzidentalisierung. Die Dorfkolonisation und zahlreiche Städtegründungen bewirkten wirtschaftlichen Fortschritt und Modernisierung der Machtstrukturen, aber auch einen Zustrom der deutschen Bevölkerung, sowohl von Bauern, Kaufleuten oder Handwerkern, als auch von Rittern und Klerikern. Das alles verursachte tiefgreifende Umwandlungen in den ethnischen Verhältnissen. Die dominierende Rolle der Fremden in den herzoglichen Hofeliten hatte zur Folge, daß die alten polnischen Bräuche beim Adel allmählich verschwanden. Auch in den Städten herrschte der deutsche Patriziat vor.

So wurden die führenden Oberschichten deutsch, wobei der Prozeß viel schneller in Niederschlesien (Gebiet von Breslau, Schweidnitz, Liegnitz und Glogau) als im Oppelner Land (Oberschlesien) verlief, das noch lange seinen slawischen Charakter behauptete. Im 14. Jh. bildete Schlesien bereits eine für das sonstige Polen fremde Welt. Demzufolge konnte es nicht in das damals wiedervereinigte polnische Königreich einverleibt werden und ist stattdessen 1327/1329 an die böhmische Herrschaft übergegangen. Im späten Mittelalter war es also ein Gebiet der gegenseitigen Einwirkungen von drei Nationen: ein Land von polnischer Geschichte und Tradition, deutscher Sprache und deutschen Sitten, aber von böhmischer Staatszugehörigkeit6.

3. Anfänge des schlesischen Urkundenwesens

In diesem Rahmen entwickelte sich die schlesische Diplomatik. Die Verwendung von Urkunden war, so Bartlett7, ein wichtiges Zeichen der Europäisierung Ostmitteleuropas. Sie erschienen in Schlesien erst seit der Mitte des 12. Jhs., also gleichzeitig wie in den anderen polnischen Teilgebieten8. Grundsätzlich unterschied sich das schlesische Urkundenwesen des 13. Jhs. kaum von dem polnischen. Überall in Polen wurden die Urkunden nach vergleichbaren Mustern und in der lateinischen Sprache verfasst. Man verwendete fast denselben Wortschatz und dieselben Begriffe, da die Urkundensprache aus gemeinsamen Wurzeln des altpolnischen Rechtssystems erwuchs9. In Schlesien aber verbreitete sich die Benutzung von Urkunden viel schneller. Dies bedeutete nicht nur eine Zahlenübergewicht10, sondern auch die schnellere Entwicklung eines beständigen und streng beobachteten Formulars. Die großen schlesischen Kanzleien bildeten noch im 13. Jh. einen spezifischen Stil heraus11. Diese Entwicklung wurde von einer Tendenz zur Vereinfachung der Urkundenformeln und -sprache begleitet. Die ersten Urkunden waren literarisch sehr kunstvoll bearbeitet, dann aber schränkte man die Kunstelemente immer stärker ein, was besonders deutlich bei den Arengen sichtbar ist12. Dabei ist deutlich der Einfluß der niedrigeren Empfängerschichten, besonders der Städte, zu erkennen.

Als Lateinunkundige brauchten sie nämlich keine Texte mit schönen, aber zugleich auch schwer verständlichen Formeln, es lag ihnen dagegen sehr viel daran, die erwünschten Urkunden möglichst billig zu bekommen13. Neben dem allein herrschenden Latein begegnet man bereits im 13. Jh. einzelnen Elementen der anderen Sprachen. Die besonders schwierigen Begriffe wurden manchmal mit der Wendung « in gemeiner Sprache » (vulgariter) wiedergegeben. Solche Kommentare waren zuerst ausschließlich polnisch, dann aber immer häufiger deutsch14, was indirekt auf die veränderten Sprachverhältnisse in der Bevölkerung hinweist.

4. Erste deutschsprachige Urkunden

Die ersten in deutscher Sprache verfassten Urkunden erschienen zwar bereits im 13. Jhs., sie sind aber nur in Kopien überliefert und waren demnach zweifelsfrei nur spätere Übersetzungen15. Doch benutzte man schon damals in Schlesien die deutschen Urkunden. In dieser Sprache wurden nämlich die Magdeburger Rechtseinweisungen gefasst. Zu einer von ihnen wurden bereits vor 1283 in Breslau manche Paragraphen auf Deutsch geschrieben16. Im Jahre 1302 verlieh der Glogauer Herzog seinen Bürgern von Glogau das aus Breslau kommende Stadtrecht, und eine entsprechende Urkunde wurde in deutscher Sprache verfasst17.

In den darauffolgenden Jahren tauchten weitere und immer zahlreicher deutsche Urkunden auf. Alles in allem sind bis 1340 etwa 100 von ihnen überliefert, darunter ca. 70 von herzoglichen Ausstellern. Die meisten Stücke betreffen städtische Angelegenheiten, zuerst besonders normative Rechtsregelungen18. Da das Stadtrecht eine längere schriftliche, und zwar deutschsprachige, Tradition hatte, ist es klar, daß man die neuen Bestimmungen in diesem Gebiet auch in derselben Sprache dokumentierte. Die zweite Gruppe machten die zwischen den Herzögen abgeschlossenen Verträge aus19. Da sie gern durch deutsche Urkunden bestätigt wurden, scheint es um diejenigen Texte gegangen zu sein, die wahrscheinlich beiderseits beschworen worden waren. Demzufolge sollten sie in einer für Laien verständlichen Form abgefasst werden20.

Gegenüber der allgemeinen Kanzleiproduktion zu dieser Zeit (fast 4000 Urkunden aus den Jahren 1301-1340) machen freilich die deutschsprachigen Stücke einen sehr kleinen Prozentsatz aus. Ihr Ausstellen erlaubte es aber den herzoglichen Kanzleien, sich an den neuen Sprachgebrauch zu gewöhnen, und bezeugte zugleich, daß solche Urkunden vor den Gerichten als rechtsmäßige Beweismittel gegolten haben mußten.

5. Verbreitung der deutschen Sprache in herzöglichen Kanzleien

Am meisten fortgeschritten in diesem Prozeß waren die Kanzleien in den Herzogtümern Schweidnitz und Jauer. Die grundlegende Ursache dieser Situation ist darin zu sehen, daß die Schweidnitzer Piasten lebhafte Beziehungen zu den Wittelsbachern und damit zu Süddeutschland unterhielten21, welche Region des Reiches in diplomatischer Hinsicht am weitesten entwickelt war. Die Schweidnitzer Herzöge stellten zwar besonders viele Rechtsregelungen für ihre Städte auf22. In dem kleinen Herzogtum Jauer, dessen Herrscher, Herzog Heinrich (gest. 1346), zugleich in der benachbarten Oberlausitz regierte, erscheint das Deutsche bereits um 1330 als gleichberechtigt mit dem Latein23. Nach der im Jahre 1346 geschehenen Vereinigung der beiden Herzogtümer unter der Herrschaft Bolkos II. erfolgte auch eine Kanzleireform, die bestimmt dem Protonotar Peter von Zedlitz, aus einem bekannten schlesischen Adelsgeschlecht, zuzuschreiben ist. Neben anderen Neuigkeiten, wie Registerführung oder strenge Kontrolle der Ausfertigungen24, setzte Peter gleichfalls den Grundsatz durch, das Deutsche auch bei alltäglichen Auflassungsurkunden für Adel und Bürger zu verwenden, die den größten Teil der Gesamtproduktion bildeten. Latein benutzte man weiterhin nur gegenüber den geistlichen Empfängern entgegen (was lediglich ca. 10% der Ausfertigungen betrifft25), obwohl auch sie sich manchmal parallele Ausfertigungen in verschiedenen Sprachen erbaten26. Die Sprachauswahl erfolgte sicher auf Wunsch des Empfängers27. Dieses Zweisprachigkeitsprinzip wurde für ganz Schlesien musterhaft.

Kurz danach gingen nämlich auch andere Kanzleien denselben Weg28. In Breslau urkundeten die Herzöge und die darauf (seit 1335) folgenden böhmischen Hauptleute sehr lange ausschließlich in Latein. Diese Sprache wurde sicher als besonders ernst und würdig angesehen. Erst Thime von Colditz, seit 1369 der erste Nicht-Schlesier in der Hauptmannschaft, führte in seiner Kanzlei die deutsche Sprache ein, die sofort eine absolute Vorherrschaft gewann. In Liegnitz drang das Deutsche um 1350 mit dem jungen Herzog Wenzel ein, obwohl seiner Vater, Boleslaw III., bis zum Tode (1352) traditionell das Lateinische bevorzugte29. In Münsterberg fiel der ‹bergang zum Gebrauch des Deutschen in die siebziger Jahre des 14. Jhs., also mitten in die Herrschaft Herzog Bolkos III., was wahrscheinlich auch eine Kanzleireform bedeutete. In Glogau waren sehr lange nur die herzoglichen Verträge deutsch, um 1356/1360 verschwand aber plötzlich das Latein aus der Kanzleipraxis.

In Brieg begünstigte Herzog Ludwig I. (1352-1398), ein Bruder des genannten Wenzels von Liegnitz, nach wie vor das Latein, und erst in der folgenden Generation, in den letzten Jahren des Jahrhunderts, verwandte man das Deutsche öfter. Auch in Oels hielt sich das Latein, und erst nach dem Tode Herzog Konrads III. (1412/13) setzte sich das Deutsche durch. Diese Verspätung darf als Kundgebung einer Verbundenheit mit der alten polnischen Sitte gelten, die – wie bekannt – in Urkunden nur den Gebrauch des Lateinischen erlaubte. Bekannt ist das Interesse Ludwigs von Brieg an Geschichte und Tradition der eigenen Dynastie30, und das Herzogtum Oels, mit starkem polnischen Adel, war in Niederschlesien das letzte Bollwerk der polnischen Tradition31.

Eine gewisse Verspätung ist im Oppelner Land (Oberschlesien) wahrzunehmen. Hier tauchten die deutschen Urkunden erst seit den sechziger Jahren auf, und nach einigen Jahrzehnten einer Koexistenz mit den lateinischen gewannen sie in den letzten Jahren des 14. Jhs. eine sichtbare Dominanz. Dies ist mit dem politischen Aufstieg der Oppelner Herzöge im Dienste der Luxemburger in der 2. Hälfte des 14. Jhs. zu verbinden. In der neuen, höheren Stellung gehörte es sich, an das Vorbild der besser entwickelten niederschlesischen Kanzleien anzuknüpfen. Ähnlich verlief die sprachliche Entwicklung bei den weltlichen Gerichtsurkunden. Obschon es Ausnahmen gab (wie das Hofgericht in Löwenberg im Herzogtum Jauer in den zwanziger Jahren32), fertigten bis ca. 1360 fast alle Hof-, Land- und Manngerichte ihre Urteile in Latein aus. Dann ging man überall sehr rasch (schon um 1370) zur deutschen Sprache über, sogar in Oels, wo sich noch lange das polnische Recht behauptete33.

6. Die städtischen und ritterlichen Urkunden

Verhältnismäßig früh bürgerte sich das Deutsche im städtischen Schriftverkehr ein. Über die Vorläuferrolle der Städte bei der Verbreitung dieser Sprache war schon die Rede. Die erste deutschsprachige Urkunde des Breslauer Rates ist bereits 1308 bekannt34, und seit ca. 1320 war das Deutsche in der Breslauer Stadtkanzlei mit dem Latein gleichberechtigt35. Um die Mitte des 14. Jhs. etablierte sich die Gewohnheit, daß die Stadtschöffen deutsch, die Räte lateinisch urkundeten36. Es ist hier ein Kampf widersprüchlicher Tendenzen sichtbar. Einerseits versuchte man die Schriftsprache der lebendigen Gerichtspraxis anzunähern, andererseits aber die Bedeutung der Stadt durch die Anwendung des Lateins als besonders würdiger und feierlicher Sprache hervorzuheben. Seit 1380 aber verschwand der lateinische Ehrgeiz zugunsten des Gebrauches der “gemeinen” Sprache.

In anderen Städten hielt sich das Latein länger, obwohl die Situation sehr unterschiedlich war. In Sagan z.B. bevorzugten die Behörden es schon seit den dreißiger Jahren, die Urkunden in deutscher Sprache zu verfassen37, in den meisten anderen Städten aber eigentlich erst viel später. Es scheint einen Grundsatz gegeben zu haben: je kleiner eine Stadt, desto länger hielt sie am Gebrauch der lateinischen Urkunden fest. Dennoch wurde überall das Latein allmählich verdrängt. Um 1360 verschwand es in Schweidnitz, um 1365 in Glogau, um 1370 in Liegnitz, und bis zum Ende des 14. Jhs. in kleineren Städten, sogar in Oberschlesien. Ausnahme war nur die bischöfliche Stadt Neisse38.

Bei der Sprache der ritterlichen Privaturkunden ist kein entscheidender Durchbruch zu bemerken39. In der 1. Hälfte des 14. Jhs. waren die deutschen Stücke noch sehr selten, ein Gleichgewicht mit den lateinischen erreichten sie erst um 1360 und begannen seit den achtziger Jahren völlig vorzuherrschen. Es scheint, daß diese Entwicklung durch die Verhältnisse in den herzoglichen Kanzleien beeinflußt wurde. Versuchte man doch in den ritterlichen Urkunden immer die herzogliche Diplomatik nachzuahmen. Hervorzuheben ist auch der Umstand, daß die Ritter deutscher Herkunft etwa eine Jahrzehnt früher als die alteingesessenen Polen damit begannen, die deutsche Sprache in Urkunden zu verwenden40. Darin ist offensichtlich wieder die Kraft der alten polnischen Tradition zu sehen. Am stärksten hielten sich daran, wie es scheint, die Vertreter der mächtigsten Familien.

7. Kirchliche Kanzleien

Nur die Kirche blieb beständig dem Latein treu. Diese Sprache beherrschte die bischöfliche Kanzlei, die Kanzleien der Offizialgerichten und der anderen geistlichen Ämter. Obwohl die Breslauer Bischöfe seit dem 14. Jh. zugleich territoriale Fürsten von Neisse wurden41, urkundeten sie auch in weltlichen Sachen ausschließlich in Latein. Erst am Ende des 14. Jhs. tauchen einzelne Stücke auf, die der Bischof als Teilnehmer am politischen Leben des Landes in Deutsch ausgestellt hat, es ist aber nicht sicher, ob sie wirklich aus der bischöflichen Kanzlei stammten42. Auch andere Geistlichen benutzten manchmal in ihren Urkunden die deutsche Sprache. Bereits 1314 tat es ein Abt des Breslauer Klosters zum hl. Vinzenz, und es war eine der ersten original überlieferten deutschsprachigen Urkunden Schlesiens43; der Abt urkundete hier auf Wunsch einer kleinadeligen Empfängerin, und es ging um ein typisches Abkommen inter amicos (bei welchem das Deutsche selbst für den dieser Sprache gegenüber sehr skeptischen Konrad von Mure zugelassen war44). Alles hing von individuellen Präferenzen ab. So bedienten sich die Äbte der Augustiner-Chorherren in Sagan des Deutschen schon früh und verhältnismäßig häufig45; später taten das gleiche die Zisterzienseräbte von Grüssau46. Doch bildeten diese Fälle im Rahmen der riesigen Urkundenproduktion sämtlicher kirchlichen Institutionen nur marginale Ausnahmen. Einen rein lateinischen Charakter behaupteten schließlich die Notariatsurkunden, die freilich nur im Bereich des kanonischen Rechtes Anerkennung fanden, aber im 14 Jh. allgemein in der Kirche verbreitet waren47.

Da die kirchlichen Urkunden als Beweismittel in kirchlichen Gerichtsinstanzen vorgesehen wurden, war ihr Latein für die gut ausgebildeten Leser bestimmt. Demnach brauchte man nicht nach irgendeiner Vereinfachung zu streben. Die lateinische Urkundensprache des 14. Jhs. war bunt und üppig, dennoch präzis. Besonders die Texte aus der Offizialatskanzlei waren außerordentlich lang, wobei der Wortreichtum oft nicht in direktem Verhältnis zu dem ganz einfachen Inhalt stand48. Die internationale Sprache der Notariatsurkunden gab freilich keine Gelegenheit zur Entwicklung lokaler Besonderheiten49, doch trugen kirchliche Kanzleien auch viel dazu bei, einen neuen Wortschatz zu verbreiten, wie z.B. den erhabenen Begriff patria in Bezug auf die schlesische Heimat, dessen Gebrauch stark regional geprägt war50. Unter anderen Schreibern der bischöflichen Kanzlei war auch Nikolaus von Posen tätig, bekannt als Verfasser einer Briefmustersammlung und einiger prosaischer Erzählungen, die einen Hauch von frühhumanistischen Einflüssen erkennen lassen51.

8. Bedigungen der Verbreitung der Deutschsprachigen Urkunden

Die für einzelne Urkundengruppen getrennt dargestellten Prozesse liefen selbstverständlich nebeneinander. Abgesehen von konkreten Bedingungen, die oben hervorgehoben sind, lag überall am Anfang der 2. Hälfte des 14. Jhs. ein Wendepunkt, und bis zum Ende des Jahrhunderts beherrschte das Deutsche die schlesische weltliche Diplomatik völlig. Es entspricht der allgemeinen Tendenz in der Region. In vielen Ländern Ostmitteleuropas war die Mitte des 14. Jhs. die Zeit der Umwandlung der Urkundensprache, wobei der bestimmte Umbruchmoment von recht individuellen Faktoren abhing. In der wettinischen Kanzlei war es die um 1350 vom Protonotar Konrad von Wallhausen (Kirchberg?) unternommene Reform, die – ganz wie in Schweidnitz – sowohl den Einsatz des Deutschen, als auch die Registrierung umfaßte52. In der Hochmeisterkanzlei des Deutschen Ordens in Preussen war der Übergang zur deutschen Sprache mit dem Regierungsantritt von Heinrich Dusemer (1345-1352), und zugleich mit der Person seines Kaplans Johann verbunden53.

Schlesien schloß sich auch in diese Tendenzen ein. Seit dem 13. Jh. beteiligte es sich im politischen Leben des Deutschen Reiches – wo der Gebrauch der Muttersprache in der Diplomatik schon früher zu einer Norm wurde –, was es erlaubte, sich mit diesen Vorbildern vertraut zu machen. Die Verbindungen mit dem Reich nahmen insbesondere zur Zeit der Luxemburger Karls IV. (1346-1378) und Wenzels (IV.) (1378-1419) zu, die zugleich die böhmischen Könige, also unmittelbare Lehensoberherrn Schlesiens waren. In ihrer Kanzlei wurde die deutsche Sprache verbreitet: Wenn der böhmische König Johann von Luxemburg (1310-1346) noch am häufigsten in Latein urkundete, so standen unter Karl Latein und Deutsch im Gleichgewicht, und unter Wenzel gewann das Deutsche entscheidende Überlegenheit54. Schlesien stand unter dem gewaltigen Einfluß der Prager Kanzlei: Viele Schlesier arbeiteten dort55, noch mehr erledigten dort ihre Sachen, und für alle Untertanen bildete die königliche Urkunde ein selbsverständliches Nachahmungsmuster. Es half den Schlesiern, wie es scheint, die besonders in Breslau merkliche Anhänglichkeit an das Latein als besonders würdiger Sprache zu überwinden.

Der aus Böhmen kommenden Inspiration ist es auch zu verdanken, daß die meisten schlesischen Kanzleien im späten 14. Jh. ein ziemlich homogenes Deutsch gebrauchten, das übrigens auch in anderen landesherrlichen Zentren Mittel- und Ostdeutschlands üblich wurde. Es ist sowohl in einzelnen Formeln und Redwendungen56, als auch von philologischer Seite zu erkennen. Diese Diplomatiksprache wurde offensichtlich zum Vorbild der Prager Kanzlei ausgestaltet, unterschied sich aber von der stark mit lokaler Mundart geprägten Sprache privater Urkunden und Briefe57. Die Kanzleien urkundeten also in einer Sprache, derer sich die Schlesier im alltäglichen Leben nicht bedienten, die aber für sie durchaus verständlich war.

Die Sprachveränderung erfolgte grundsätzlich, wenigstens in den landesherrlichen Kanzleien, kraft einer einmaligen Entscheidung, die manchmal eine innere Reform im Kanzleiarbeitsgang begleitete. Vom Standpunkt der Fachleute gesehen war jedoch die Einführung des Deutschen keine Bequemlichkeit. Für das Ordensland Preussen ist es quellenmäßig belegbar, wie die dortigen Notare sich viel leichter des Lateins, als des Deutschen bedienten58. Ähnliche Hinweise sind auch für Schlesien, und zwar aus der Schweidnitzer Kanzlei, zu finden59. Die deutschsprachigen Urkunden wiesen hier, im Gegensatz zu den lateinischen, eine viel größere Stabilität des Formulars auf, und die einzelnen Formeln tauchten nur in wenigen Varianten auf60. Ihre Sprache war bescheiden. Das ist besonders im Fall der erwähnten Parallelurkunden deutlich: die deutsche Fassung ließ manchmal Arenga und sämtliche ausgesuchteren Redewendungen aus61. In einer zweisprachigen Formelsammlung von der Wende des 14. zum 15. Jh. wurden die schwierigeren Textstellen bei der Übersetzung aus dem Latein vereinfacht und verkürzt62. Es ist offensichtlich, daß die schlesischen Notare bei dem Umgang mit dem Deutschen noch Schwierigkeiten hatten. Deshalb wurden auch die gängigsten Fragmente (wie Zeugenreihe bzw. Dateiformel) bei der Regestrierung lateinisch notiert, gleich wie Kanzleivermerke auf Originalien63. Latein war die eigentliche Sprache der Diplomatik. Das erklärt auch die Beobachtung, daß die deutschen Urkunden des 14. Jhs. grundsätzlich kürzer und bescheidener als die lateinischen ausfielen.

9. Ursachen und Bedeutung der Verbreitung der deutschsprachigen Urkunden

Der allgemeine Übergang zum Deutschen ergab sich also keinsewegs aus einer Bequemlichkeit der Schreibkräfte. Es ist dagegen möglich, obwohl quellenmäßig nicht zu beweisen, daß das Deutsche den herzoglichen Ausstellern die persönliche Kontrolle der Konzepte ermöglichte, was übrigens den Zusammenhang zwischen Sprachveränderung und Kanzleireform unterstreicht; einen solchen Arbeitsgang gab es nämlich in vielen landesherrlichen Kanzleien Deutschlands64. Hervorzuheben ist aber vor allem der Druck seitens der Empfänger, insbesondere der Städte. Dies war die wichtigste Teibkraft des ganzen Prozesses65. Es gab vielleicht Kreise, wo man zwar schrieb und las, aber nicht Latein kannte. Für alle erlaubte das Ausstellen der Urkunden in einer verständlichen “gemeinen” Sprache, die Zweifel bei der Übersetzung aus dem Latein zu vermeiden. Ganz deutlich bezeugt es eine Quelle aus Preussen, wo der Hochmeister 1405 eine ältere Urkunde in neuer, deutscher Fassung transsumierte, da die daran interessierten Bauern selbst es für notwendig halten, der « mancherley ynfelle und uslegunge des lattyns » halber66. Aus eben diesen Gründen strebte das Kanzleideutsch nach Klarheit und vermied unnötige Zierelemente. Es sollte nicht nur den Empfängern selbst, sondern auch anderen Benutzern dienen, nämlich den Gerichten und der Verwaltung.

In ganz Europa war das 14. Jh. die Zeit einer schnell zunehmenden Bedeutung der Schrift in der Administrationspraxis67. In den meisten weltlichen Gerichten Schlesiens wurde das Verfahren damals deutsch abgehalten. Die seit der Mitte des 14. Jhs. bekannten Gerichtsbücher sind eigentlich in dieser Sprache geführt68. Die Entscheidung, im Kanzleiverkehr das Deutsche zu gebrauchen, kam also den Bestrebungen und Bedürfnissen sowohl der Gesellschaft als auch des Verwaltungsapparates entgegen. Sie öffnete den Weg zur viel breiteren Verwendung der Urkunden in der Gerichts- und Verwaltungspraxis, und zugleich zur Vertiefung der Kontakte von breitesten Gesellschaftsschichten mit der Schrift. Sie ermöglichte den Richtern in den Inhalt der vorgelegten Urkunden einzugehen, ihn selbständig zu verstehen und zu bewerten. In diesem Sinn ist der Gebrauch des Deutschen als ein wichtiger kultureller Durchbruch zu bewerten, dessen Folgen noch einer Erforschung bedürfen. Er ist natürlich auch mit den ethnischen Umwandlungen im Land verknüpft. Die Urkundensprache ist zwar kaum ein direkter Beweis für die Feststellung der Umgangssprache der Bevölkerung69, doch weist sie in jedem Fall auf die Verbreitung der Deutschkenntnisse hin. Der Rückzug vom Latein bedeutete zugleich die Ablehnung eines der alten Bräuche, der im damaligen Königreich Polen weiterhin streng beobachtet wurde70.

10. Weitere Entwicklung in Niederschlesien im 15. Jh.

An der Schwelle zum 15. Jh. gewann das Deutsche einen Vorrang sowohl in Nieder-, als auch in Oberschlesien. Trotzdem verlief die weitere Entwicklung der Urkundensprache in beiden Teilen des Oderlandes auf verschiedenen Wegen. In Niederschlesien waren die Einflüsse der deutschen Sprache weiter fortgeschritten, und zwar auf Kosten der noch verbleibenden, aber sich ständig zusammenziehenden Inseln des Lateins. In der 1. Hälfte des 15. Jhs. geschah es in Liegnitz (wo das Latein sich ziemlich lang behauptete), daß die Richter eine ihnen von einem gewissen Peter Brauchitsch vorgelegte alte lateinische Fürstenurkunde abgelehnt hatten und statt dessen eine deutsche Abschrift, die sie verstehen konnten, verlangten71. Und die Räte von Breslau tadelten ihren Boten in Rom, den humanistisch ausgebildeten Nikolaus Merbot, der die Korrespondenz in Latein führen wollte, der schönen Sprache wegen72. Selbst in der bischöflichen Stadt Neisse73, wo die Behörden bis 1420 ausschließlich lateinisch urkundeten, gingen sie dann zum Gebrauch des Deutschen über (obschon später das Latein wieder zum Zuge kam).

Die Analyse der Urkunden aus dem reichen Neisser Stadtarchiv zeigt uns, wie sogar die bischöfliche Kanzlei zu schwanken begann74. Nach früheren Einzelfällen setzte sich in den letzten Jahren des Bischofs Konrad von Oels (1419-1446) der Gebrauch des Deutschen in Urkunden bei weltlichen Sachen durch, und zur Zeit von Peter Nowak (1447-1456) wurde es zu einer Regel. Auch andere, niedere wie höhere Geistliche stellten jetzt ihre Urkunden in Besitzsachen in Deutsch aus75. Latein blieb lediglich für kanonistische Gelegenheiten vorbehalten76. Diese erzwangen freilich zugleich den Gebrauch des Lateinischen seitens anderer Aussteller. Alle Präsentationsbriefe oder andere an den Bischof gerichtete Bittschriften mußten nämlich lateinisch verfasst werden77. Lateinisch blieb nach wie vor die Dokumentation der kirchlichen Gerichte, gestützt in hohem Maß auf Notariatsurkunden, die bis zur Mitte des 16. Jhs. ausschließlich in Latein geschrieben waren78.

Obwohl es an entsprechenden Untersuchungen fehlt, ist bereits aus oberflächlichen Beobachtungen zu folgern, daß das kirchliche Latein, obwohl sehr stark formalisiert, immer richtiger und klassischer wurde. Der Eindruck wird dadurch verstärkt, daß fast alle kleineren Aussteller, die zuvor meist ein verdorbenes Latein gebraucht hatten, jetzt zum Deutschen übergegangen sind. In Umkreis der Breslauer Katedrale gab es seit der Mitte des 15. Jhs. eine Gruppe von ausgebildeten Humanisten79, die auch die lokale Diplomatik beeinflusst haben dürften. In Bischofsurkunden sind allerdings nur einzelne klassische Elemente, wie etwa der Begriff res publica in Bezug auf Schlesien80, zu finden. Andererseits erblühte im 15. Jh. in Schlesien ein Privatbriefwechsel, den man ausschließlich in Deutsch führte, das der umgänglichen Mundart nah stand81.

Es ist zu bemerken, daß die deutsche Urkundensprache im Laufe der Zeit immer reicher wurde und die Notare sich ihrer viel fähiger und geschickter bedienen konnten. Ein Zeichen dafür bildet das Auftauchen der Kopialbücher, die vollständige deutsche Übersetzungen der ursprünglich lateinischen Stücke enthalten82. Das Deutsche wurde zu einer Sprache, die in jeglichem praktischen Verkehr das Latein völlig ersetzte. Der Breslauer Stadtschreiber Peter Eschenloer vermochte in seiner um 1475 verfassten Chronik die reich zitierten lateinischen Briefe und Urkunden ohne Schwierigkeiten ins Deutsche zu übertragen83, obwohl auch er bemerkte, daß eine päpstliche Schrift eigentlich noch wortreicher war, “das sich zu deutsch nicht findet, als in dem latein”84. Bei dieser Entwicklung spielten jetzt die böhmischen Einwirkungen fast keine Rolle mehr. Seit der hussitischen Zeit verzichtete die königliche Kanzlei nämlich auf den breiteren Gebrauch des Deutschen und urkundete immer häufiger in Tschechisch85. Ihr Einfluß auf Schlesien war aber im 15. Jh. viel schwächer als zuvor, wegen der allgemeinen Auflockerung der Beziehungen des Landes zu Böhmen.

11. Verbreitung der Tschechischen Sprache in Oberschlesien im 15. Jh.

So sah die Lage in Niederschlesien aus. Im oberschlesischen Oppelner Land86 ist dagegen das Abgehen vom Deutschen zugunsten des Tschechischen zu beobachten. Die ersten tschechisch gefassten Urkunden erschienen dort um 1430. Man ahmte zweifelsfrei das Vorbild des benachbarten Mähren nach, wo die tschechische Sprache seit einigen Jahrzehnten im allgemeinen Kanzleigebrauch war87. Eine wichtige Vermittlungsrolle spielte das Herzogtum Troppau, das ein Teil von Mähren war, das sich aber im 15. Jh. immer stärker mit Schlesien verband. Im Oberschlesien erreichte das Tschechische bereits um 1450 das Gleichgewicht mit dem Deutschen (Latein verschwand fast völlig aus dem außerkirchlichen Bereich) und gewann seit ca. 1480 eine dominierende Stellung im oberschlesischen Urkundenwesen. Als Amtssprache überdauerte es bis zum 17. Jh. Es war aber kaum die Alltagssprache der Bevölkerung, die doch überwiegend polnisch war, obwohl sie wahrscheinlich auch tschechisch verstehen konnte.

Das Polnische wurde jedoch damals sogar in Polen nicht im amtlichen Verkehr verwendet, und die Polen selbst betrachteten das Tschechische für würdiger und eleganter. Im Laufe der Zeit, aber erst seit dem 16. Jh., begann auch das Polnische in oberschlesischen Quellen aufzutauchen (z.B. verdrängte es um 1520/30 das Tschechische aus dem Amtsbuch der Kleinstadt Woüniki88), spielte aber immer nur eine untergeordnete Rolle.

Die Übernahme der tschechischen Sprache nach Oberschlesien war also einerseits eine Nachahmung der mährischen Vorbilder (zu erforschen blieben die Zusammenhänge der Urkundensprache in Mähren und Oppeln), andererseits war sie gut den lokalen Bedingungen angepaßt und spiegelte die Tendenz nach Annäherung zwischen Urkunden- und Umgangssprache wider. In Niederschlesien dagegen waren die tschechischsprachigen Urkunden sehr selten89.

Dieser Unterschied entsprach in groben Zügen der allgemeinen sprachlichen und ethnischen Differenzierung zwischen den beiden Teilen Schlesiens. Das deutsch urkundende Niederschlesien unterschied sich damit sowohl von Oberschlesien, als auch von Böhmen, Mähren und Polen. Es scheint interessant zu sein, daß die so stark an Latein gewohnten Polen doch an die niederschlesischen Empfänger im 15. Jh. deutsch schrieben90. Deutsch in der Schrift zu gebrauchen wurde hier als eine schlesische Sitte betrachtet. Die Urkunden- und Briefsprache wurde also zu einem wichtigen Zeichen der kulturellen Besonderheit des Landes.

Tab. 1. — Schlesische Ritterurkunden im 14. Jh.

(Auf Grund der Regesten zur schlesischen Geschichte… und Regesty śląskie [bis 1360] und Katalog dokumentów… [seit 1361].)

D = deutsch, L = lateinisch

Tab. 2. — Städtische Urkunden in Schlesien im 14. Jh.

D = deutsch, L = lateinisch

1. Für die Zeit nach 1361 sind auch die jetzt verschollenen Urkunden aus dem Stadtarchive berücksichtigt, regestriert in Die Inventare der nichtstaatlichen Archive Schlesiens, Kreis und Stadt Glogau, hg. v. Konrad Wutke, Codex diplomaticus Silesiae, Bd. 28, Breslau 1915.

Tab. 3. — Die Urkunden oberschlesischer Herzöge, 1361-1500

(Auf Grund des Codex diplomaticus Silesiae, Bd. 6.)


1 . Eine Übersicht über die reiche Literatur zur schlesischen Diplomatik gibt: Rościsław Źerelik, « Kondycja śląskiej dyplomatyki. Stan i perspektywy badań », Pomocné védy historické a jejich místo mezi historickími obory. Z pomocných véd historických XIII, Praha, 1996 (Acta Universitatis Carolinae, Philosophica et historica, 1), S. 69-80; vgl. auch Anna Adamska, « Bibliographie de la diplomatique polonaise, 1956-1996 », Archiv für Diplomatik, 44 (1998), S. 275-336. Letztens siehe Winfried Irgang, « Elemente der deutschen Sprache im Schlesischen Urkundenbuch », Anfänge und Entwicklung der deutschen Sprache im mittelalterlichen Schlesien, Sigmaringen, 1995 (Schlesische Forschungen, 6), S. 13-27, wobei er freilich für das 13. Jh. des Quellenmangels wegen nicht imstande war, die meisten Fragen zu erörtern. Die Informationen von Karol Maleczyński, « Rozwój dokumentu polskiego od XI do XV w. », ders., Studia nad dokumentem polskim, Wrocław, 1971, S. 242-276, hier S. 275, sind größtenteils irreführend.
2Schlesisch-böhmische Briefmuster aus der Wende des vierzehnten Jahrhunderts, hrsg. von Karl Burdach, Berlin, 1926 (Vom Mittelalter zur Reformation, 5), mit umfangreicher Einleitung des Herausgebers und anderer Mitarbeiter; Wolfgang Jungandreas, Zur Geschichte der schlesischen Mundart in Mittelalter, Untersuchungen zur Sprache und Siedlung in Ostmitteldeutschland, Breslau, 1937 (Deutschkundliche Arbeiten, B, Schlesische Reihe, 3). Sprachwissenschaftlich orientiert war auch die von K. Burdach inspirierte große Edition: Deutsche Texte aus schlesischen Kanzleien des 14. und 15. Jahrhunderts, hrsg. von Helene Bindewald, Wolfgang Jungandreas, Breslau, 1935-1936 (Vom Mittelalter zur Reformation, 9). Vgl. letztens zwei Sammelbände: Die deutschsprachigen Kanzleien des Spätmittelalters und der frühen Neuzeit, hrsg. von Józef Grabarek, Bydgoszcz, 1997, und Deutsche Kanzleisprachen im europäischen Kontext, hg. v. Albrecht Greule, Wien, 2001 (Beiträge zur Kanzleisprachenforschung, 1), wo einzelne Beiträge auch Schlesien betreffen.
3 . Für das Deutsche im allgemeinen siehe: Harry Bresslau, Handbuch der Urkundenlehre für Deutschland und Italien, Berlin4, 1968, Bd. 2, S. 384-392; Joachim Bumke, Höfische Kultur: Literatur und Gesellschaft im hohen Mittelalter, München, 1986, S. 633-637 (mit Literaturanmerkungen, S. 840); H. G. Kirchhof, « Zur deutschsprachigen Urkunde des 13. Jahrhunderts », Archiv für Diplomatik, 3 (1957), S. 287-327.
4 . Ivan Hlaváček, « Dreisprachigkeit im Bereich der Böhmischen Krone: Zum Phänomen der Sprachbenuzung im Böhmischen diplomatischen Material bis zur Hussitischen Revolution » The Development of Literate Mentalities in East Central Europe, Turnhout, 2004, S. 289-310  ; ders., Das Urkunden- und Kanzleiwesen des böhmischen und römischen Königs Wenzel (IV.) 1376-1419, Ein Beitrag zur spätmittelalterlichen Diplomatik, Stuttgart, 1970 (Schriften der MGH, 23), S. 87-132; ders., « Studie k diplomatice Václava IV., II: Český jazyk v kanceláňí Václava IV. », Listy filologické, 84 (1961); Véra Uhlíňováá, « Zur Problematik der tschechisch verfassten Urkunden der vorhussitischen Zeit », Archiv für Diplomatik, 11-12 (1965-1966), S. 468-544 (tschechische Fassung: « K problematice Česky psaných listin pńedhusitské doby », Sborník archivních prací, 14 [1964], S. 174-235); Veronika Scheirichová, « Jazyk listin na Moravé v letech 1381 aû 1410 », Vlastivědný věstník moravskí, 51 (1991), S. 276-284.
5 . Kurt Forstreuter, « Latein und Deutsch im Deutschen Orden, Zur Frage einer Amtssprache », Studien zur Geschichte des Preussenlandes, Festschrift für Erich Keyser, Marburg, 1963, S. 373-391; Martin Armgart, Die Handfesten des preußischen Oberlandes bis 1410 und ihre Aussteller, Diplomatische und prosopographische Untersuchungen zur Kanzleigeschichte des Deutschen Ordens in Preußen, Köln-Weimar-Wien, 1995, S. 66-71.
6 . Zur schlesischen Geschichte im allgemeinen siehe: Geschichte Schlesiens, Bd. 1, Stuttgart6, 2000 (1. Aufl.: Breslau, 1938), polnischerseits: Historia Śląska, Bd. 1 (in 2 Teilen), Wrocław, 1960-1961, obschon beide als überholt zu bewerten sind. Zur Problematik des nationalen Wandels vgl. letztens: Tomasz Jurek, Obce rycerstwo na Śląsku do połowy XIV wieku, Poznań 1996; ders., « Die Entwicklung eines schlesischen Regionalbewußtseins im Mittelalter », Zeitschrift für Ostmitteleuropa-Forschung, 47 (1998), S. 21-48; zur so oft heftig diskutierten Frage des staatlichen Verhältnisses Schlesiens zu Polen letztens Matthias Weber, « Die Zuordnung Schlesiens zu “Polonia” in Quellen des 13. und 14. Jahrhunderts », Deutschlands Osten - Polens Westen, Vergleichende Studien zur geschichtlichen Landeskunde, Berlin, 2001, S. 175-193.
7 . Robert Bartlett, The Making of Europe: Conquest, Colonization and Cultural Change, 950-1350, London, 1993 (zit. nach der deutschen Ausgabe: Die Geburt Europas aus dem Geist der Gewalt, 1998, S. 523-531).
8 . Zur Entwicklung der schlesischen Diplomatik siehe die Einleitungen von Heinrich Appelt und Winfried Irgang in einzelnen Bänden von: Schlesisches Urkundenbuch, Bd. 1-6, Wien-Köln-Graz 1963-1998, dazu W. Irgang, « Das Urkundenwesen Herzog Heinrichs III. von Schlesien (1248-1266) », Zeitschrift für Ostforschung, 31 (1982), S. 1-47, und ders., « Das Urkunden- und Kanzleiwesen Herzog Heinrichs IV. von Schlesien (1270-1290) », Zeitschrift für Ostforschung, 36 (1987), S. 1-51. Für Polen allgemein vgl. Stanisław Kętrzyński, Zarys nauki o dokumencie polskim wieków średnich, Warszawa, 1937, und letztens Anna Adamska, « “From Memory to Written Record” in the Periphery of Medieval Latinitas: The Case of Poland in the Eleventh and Twelfth Centuries », Charters and the Use of the Written Word in Medieval Society, hrsg. von Karl Heidecker, Turnhout, 2000 (mit weiteren Literaturangaben); Tomasz Jurek, « Die Kraft von Urkunden im mittelalterlichen Polen », The Development of Literate Mentalities in East Central Europe, Turnhout, 2004, S. 59-91.
9 . Vgl. S. Kętrzyński, Zarys nauki…, S. 93-95, der auf Schwierigkeiten bei Wiedergabe der polnischen Rechtsbegriffe von lateinischen Schreibern hingewiesen hat. Siehe auch K. Maleczyński, « Rozwój… », S. 273f.
10 . Den rund 2500 schlesischen Urkunden aus der Zeit bis 1300 stehen wahrscheinlich nicht mehr als 2000 aus dem ganzen übrigen Polen gegenüber.
11 . W. Irgang, « Das Urkunden- und Kanzleiwesen Heinrichs IV.… », S. 22-29, stellte fest, daß fast alle Urkunden des Herzogs aus Jahren 1283-1290 einen einheitlichen, für den Protonotar Ludwig typischen Stil aufweisen, obschon in der Kanzlei noch andere Personen tätig waren.
12 . Tomasz Nowakowski, Idee areng dokumentów ksiąźąt polskich do połowy XIII wieku, Bydgoszcz, 1999, Kap. 4, besonders S. 131f.
13 . W. Irgang, « Das Urkunden- und Kanzleiwesen Heinrichs IV.… », S. 35 (zu einer Gruppe von Urkunden für die Stadt Schweidnitz mit besonders verkürztem Formular); Josef Joachim Menzel, Die schlesischen Lokationsurkunden des 13. Jahrhunderts, Würzburg, 1977 (Quellen und Darstellungen zur schlesischen Geschichte, 19), S. 165, 181 (zur bescheidenen Form der betrachteten Gattung).
14 . W. Irgang, « Elemente… », S. 20-23. Vgl. auch K. Maleczyński, « Rozwój… », S. 253, 275.
15 . W. Irgang, « Elemente… », S. 16. Vgl. für das preussische Material K. Forstreuter, « Latein und Deutsch… », S. 380-381. Zu diskutieren ist, ob der Vertrag zwischen den Herzögen Heinrich von Breslau und Heinrich von Glogau aus dem Jahre 1294, heute nur in deutschsprachigen Abschriften erhalten, eigentlich ursprünglich in Latein verfaßt wurde (Schlesisches Urkundenbuch…, Bd. 6, Nr. 144).
16Schlesisches Urkundenbuch…, Bd. 3, Nr. 381, Bd. 4, Nr. 66, Bd. 6, Nr. 222.
17Regesten zur schlesischen Geschichte, hrsg. von Colmar Grünhagen, Konrad Wutke, Erich Randt, Breslau, 1875-1930 (Codex diplomaticus Silesiae, 7, 16, 18, 22, 29, 30), hier Nr. 2721; eine Volltextedition: Urkundensammlung zur Geschichte des Ursprungs der Städte und der Einführung und Verbreitung deutscher Kolonisten und Rechte in Schlesien und der Oberlausitz, hrsg. von Gustav A. Tzschoppe, Gustav A. Stenzel, Hamburg, 1832, Nr. 102.
18Regesten zur schlesischen Geschichte…, Nr. 3834, 3945, 4259, 4495, 4536, 4541, 4558, 4610, 4658, 4698, 4700-4701, 4740, 4829-4831, 4860, 4891, 4953, 4975, 5262, 5305, 5387, 5479-5481, 5484, 5594, 5637, 5660, 5681, 5764, 5840, 5888, 5895, 5906-5907, 5928, 6501.
19 . Ebenda, Nr. 3700, 3940, 4057, 4213, 4913; hinzuzurechnen ist hier auch die Konföderation zwischen Glogauer Bürgern und dem Adel von 1334 (ebenda, Nr. 5376), die sicherlich auch beschworen werden sollte. Vgl. auch Anm. 15.
20 . Eine der ältesten deutschsprachigen Urkunden in Deutschland selbst war der Mainzer Landfriede vom Jahr 1235, der, wie es aus einer Chronik bekannt ist, von anwesenden Fürsten beschworen wurde, J. Bumke, Höfische Kultur…, S. 633f.
21 . Kazimierz Jasiński, « Piastowie świdniccy a Wittelsbachowie w pierwszej połowie XIV wieku », Zapiski Historyczne, 33 (1968), S. 95-109.
22Regesten zur schlesischen Geschichte…, Nr. 4541, 4953, 4975, 5484, 5594, 5660, 5906.
23 . Wichtig ist hier nicht so sehr das Zahlenverhältnis der deutsch- und lateinischsprachigen Urkunden (wobei die letzteren ständig überwogen), sondern der Umstand, daß bereits seit 1324 immer häufiger die deutschsprachigen für Bestätigungen von Lehensauflassungen und -übertragungen angewendet wurden: Regesten zur schlesischen Geschichte…, Nr. 4352, 4974, 4998, 5010, 5195, 5305, 6166, 6266, 6470.
24 . Zur Anfänge der Registerführung siehe Tomasz Jurek, in: Landbuch księstw świdnickiego i jaworskiego, Bd. 1-2, Poznań, 2000-2004, hier Bd. 2, S. XIVf.; in Peters Zeit (aber erst später) wurde auch die Regel eingeführt, das herzogliche Siegel immer mit dem Contrasigillum des Protonotars zu versehen, was die Kontrolle des Kanzleivorgesetzten über jegliche ausgestellte Urkunde bedeutete (ebenda, Bd. 1, S. XVIII).
25 . Auf Grund des Schweidnitzer Kanzleiregisters aus der Jahren 1385-1392: Landbuch księstw świdnickiego…, Bd. 2.
26Regesty śląskie, hrsg. von Wacław Korta, Bd. 1-5, Wrocław, 1975-1991, hier Bd. 1, Nr. 702-703 (vgl. Anm. 61); Landbuch księstw świdnickiego…, Bd. 1, Nr. 1053, A43.
27 . Vgl. I. Hlaváček, Das Urkunden- und Kanzleiwesen…, S. 92.
28 . Als Grundlage weiterer Ausführungen diente eine Zusammenstellung der Urkunden auf Grund der einschlägigen Quellensammlungen: Regesten zur schlesischen Geschichte…, Regesty śląskie… und für die Zeit von 1361-1400: Katalog dokumentów przechowywanych w archiwach państwowych Dolnego Śląska, hrsg. von Roman Stelmach, Mieczysława Chmielewska, Rościsław Źerelik, Bd. 4-7, Wrocław, 1991-1993. Eine Vielzahl der deutschsprachigen Stücke wurde in kritischer Edition versammelt: Deutsche Texte aus schlesischen Kanzleien
29 . Er stellte freilich auch viele deutsche Urkunden aus (Regesten zur schlesischen Geschichte…, Nr. 3649, 4495, 4536, 4658, 4727, 4740, 4829-4831, 4860, 4891, 5262, 5479-5481, 5840, 5888, 5928, 6535), sogar für Auflassungen (ebenda, Nr. 4075 [in Kopie überliefert], 5242-5243, 5989, 6052, 6800), was bei der außerordentlich großen Gesamtzahl seiner Kanzleiproduktion aber nur eine Randrolle spielte.
30 . Zur Persönlichkeit Ludwigs: Alicja Karłowska-Kamzowa, Fundacje artystyczne księcia Ludwika I brzeskiego, Opole-Wrocław, 1970.
31 . T. Jurek, Obce rycerstwo…, S. 165f.
32Regesten zur schlesischen Geschichte…, Nr. 4551, 4878.
33 . Marian Ptak, Sądy prawa polskiego na tle organizacji wymiaru sprawiedliwości księstwa oleśnickiego XIV-XVIII w., Wrocław, 1988, S. 73.
34Regesten zur schlesischen Geschichte…, Nr. 2996; Volltext: Urkundensammlung zur Geschichte des Ursprungs der Städte…, S. 432 Anm. 2.
35 . Aus dem Jahrzehnt 1321-1330 sind 6 lateinische und 5 deutsche, 1331-1340 5 lateinische und 11 deutsche Urkunden der Breslauer Stadtbehörden und Bürger bekannt; nach einem Gleichgewicht um die Mitte des Jahrhunderts sieht die Situation so aus: 1361-1370: 7 lateinische und 16 deutsche, 1371-1380: 12 und 23, 1381-1390: 4 und 56, 1391-1400: 3 und 60 Urkunden.
36 . Für die Schöffenbriefe: Theodor Goerlitz, Verfassung, Verwaltung und Recht der Stadt Breslau, Bd. 1, Würzburg, 1962 (Quellen und Darstellungen zur schlesische Geschichte, 7), S. 32. Zahlreiche Beispiele der Schöffenbriefe in: Deutsche Texte aus schlesischen Kanzleien…, S. 102-125. Beispiele der lateinischen Ratsurkunden: Breslauer Urkundenbuch, hrsg. von Georg Korn, Breslau, 1870, Nr. 207, 219, 230, 232, 235, 255.
37Regesten zur schlesischen Geschichte…, Nr. 5273, 6119, 6741; Regesty śląskie…, Bd. 1, Nr. 786, Bd. 2, Nr. 440, Bd. 3, Nr. 231, Bd. 4, Nr. 209, 297, Bd. 5, Nr. 311.
38 . Siehe Tabelle 2. In Glogau stammen die letzten lateinischen Stücke aus den Jahren 1374 und 1375 (Die Inventare der nichtstaatlichen Archive Schlesiens, Kreis und Stadt Glogau, hrsg. von Konrad Wutke, Codex diplomaticus Silesiae, Bd. 28, Breslau, 1915, S. 29 Nr. 97-98). In Liegnitz sind alle Urkunden bis 1369 ausschließlich lateinisch, 1371 stellten die Stadtbehörden je ein paar deutscher und lateinischer Urkunden aus, und seit 1372 sind nur die deutschen bekannt (Urkundenbuch der Stadt Liegnitz und ihres Weichbildes bis zum Jahre 1455, hrsg. von Friedrich W. Schirrmacher, Liegnitz, 1866, Nr. 259, 272-275, 280, 283, 295, 298, 299, 305, 312 usw.). Zur Neisse siehe Anm. 73.
39 . Siehe Tabelle 1.
40 . Vgl. T. Jurek, Obce rycerstwo…, S. 159.
41 . Letztens Thomas Wünsch, « Territorienbildung zwischen Polen, Böhmen und dem deutschen Reich: Das Breslauer Bistumsland vom 12. bis 16. Jahrhundert », Geschichte des christlichen Lebens im schlesischen Raum, Bd. 1, Münster 2002 (Religions- und Kulturgeschichte in Ostmittel- und Südosteuropa, 1), S. 199-264.
42 . Z. B. die Verpflichtungen gegenüber dem König in Bezug auf Grottkau von 1383: Lehns- und Besitzurkunden Schlesiens und seiner einzelnen Fürstentümer im Mittelalter, hrsg. von Colmar Grünhagen, Hermann Markgraf, Bd. 1-2, Leipzig 1881-1883, hier Bd. 2, S. 237f.
43Regesten zur schlesischen Geschichte…, Nr. 3411. Die Urkunde des Dominikanerpriors von Schweidnitz wurde 1334 in Deutsch ausgestellt (ebenda, Nr. 5361), was aber sicherlich auf Wunsch der städtischen Empfänger geschah, da es um ein Abkommen mit der Stadt ging.
44 . J. Bumke, Höfische Kultur…, S. 634f.
45Regesten zur schlesischen Geschichte…, Nr. 6120 (1338); Regesty śląskie…, Bd. 3, Nr. 108; Katalog dokumentów…, Bd. 5, Nr. 61, 395, 601, Bd. 6, Nr. 102, 135, 304.
46Katalog dokumentów…, Bd. 6, Nr. 341, 524, Bd. 7, Nr. 553, 628.
47 . Grundelegend Fritz Luschek, Notariatsurkunde und Notariat in Schlesien von den Anfängen (1282) bis zum Ende des 16. Jahrhunderts, Weimar, 1940.
48 . Als ein Beispiel ist das Offizialurteil vom Jahr 1392 in einer Zehntsache zu nennen: Urkunden des Klosters Kamenz, hrsg. von Paul Pfotenhauer, Codex diplomaticus Silesiae, Bd. 10, Breslau, 1881, Nr. 280, S. 231-235.
49 . Vgl. F. Luschek, Notariatsurkunde und Notariat in Schlesien…, S. 81.
50 . In der Glogauer Gengend, und vielleicht nur dort, bezeichnete man im ausgehenden 14. Jh. das Wiederkaufsrecht als mos patrie (Wrocław, Archiwum Państwowe, Rep. 76, Nr. 92, 97, 105 usw.).
51 . Ediert von Wilhelm Wattenbach als Anhang in: Das Formelbuch des Domherrn Arnold von Protzan, Breslau, 1862 (Codex diplomaticus Silesiae, 5), S. 299-324. Vgl. K. Burdach, in: Schlesisch-böhmische Briefmuster…, S. 320-328.
52 . Karl-Heinz Blaschke, « Kanzleiwesen und Territorialstaatsbildung im wettinischen Herrschaftsbereich bis 1485 », Archiv für Diplomatik, 30 (1984), S. 290-291.
53 . K. Forstreuter, « Latein und Deutsch… », S. 384-386; Bernhart Jähnig, « Hochmeisterkaplan und Hochmeisterkanzler - Leiter der Hochmeisterkanzlei in Marienburg 1309-1457 », Kancelarie krzyźackie. Stan badań i perspektywy badawcze, Malbork, 2002, S. 151f.
54 . I. Hlaváček, Das Urkunden- und Kanzleiwesen…, S. 88. Vgl. Ludwig Erich Schmitt, Die deutsche Sprache in der Kanzlei Kaiser Karls IV. (1346-1378), Halle/Saale, 1936 (Beiheft zur Zeitschrift für Mundartforschung), und Helene Bindewald, Die Sprache der Reichskanzlei zur Zeit König Wenzels, Ein Beitrag zur Geschichte des Frühneuhochdeutschen, Diss. Greifswald, Halle, 1928.
55 . Peter Moraw, « Grundzüge einer Kanzleigeschichte Kaiser Karl IV. (1346-1378) », Zeitschrift für historische Forschung, 12 (1985), S. 11-42, hier S. 37.
56 . Die in der böhmischen Kanzlei üblichen Formularteile Promulgatio (“bekennen und tun kund offentlichen mit diesem brife allen den, die in sehen oder horen lesen”) und Korroboratio (“mit urkund dies brifes versigelt mit…”) stimmen fast wörtlich mit entsprechenden Formeln in Schweidnitzer Urkunden überein, vgl. I. Hlaváček, Das Urkunden- und Kanzleiwesen…, S. 109, 120f., und T. Jurek, in: Landbuch księstw świdnickiego…, Bd. 1, S. XIV, Bd. 2, S. XXVf.
57 . K. Burdach, in: Schlesisch-böhmische Briefmuster…, S. 230-310, besonders 297ff.; W. Jungandreas, in: Deutsche Texte aus schlesischen Kanzleien…, S. 285f. Vgl. H. Bresslau, Handbuch der Urkundenlehre…, Bd. 2, S. 390-392.
58 . K. Forstreuter, « Latein und Deutsch… », S. 379-381, 386.
59 . Über die Kanzlei der letzten Schweidnitzer Herzogin Agnes (1368-1392) habe ich eine eingehendere Untersuchung zu bearbeiten vor.
60 . T. Jurek, in: Landbuch księstw świdnickiego…, Bd. 2, S. XXV-XXVII.
61 . Vgl. Anm. 26. Es geht um zwei Urkunden von 11.02.1348: Urkunden zur Geschichte des Bistums Breslau im Mittelalter, hrsg. von Gustav A. H. Stenzel, Breslau, 1845, Nr. 277 (deutsche Fassung); Lehns- und Besitzurkunden Schlesiens…, Bd. 2, S. 211f. (lateinische Fassung).
62Schlesisch-böhmische Briefmuster…, S. 4-75.
63Landbuch księstw świdnickiego…, Bd. 2, passim.
64 . Hans Rall, « Die Kanzlei der Wittelsbacher im Spätmittelalter », Landesherrliche Kanzleien im Spätmittelalter, München, 1984 (Münchener Beiträge zur Mediävistik und Renaissance-Forschung, 35), S. 109-126, hier S. 122.
65 . Dasselbe stellten fest für Böhmen I. Hlaváček, Das Urkunden- und Kanzleiwesen…, S. 91, für Mähren V. Scheirichová, « Jazyk listin… », S. 281, und für Preussen K. Forstreuter, « Latein und Deutsch… », S. 386.
66 . Ebenda, S. 381.
67 . Hans Patze, « Neue Typen des Geschäftsschriftgutes im 14. Jahrhundert », Der deutsche Territorialstaat im 14. Jahrhundert, Sigmaringen 1970 (Vorträge und Forschungen, 13-14), S. 9-64.
68 . Für Stadtbücher T. Goerlitz, Verfassung, Verwaltung und Recht…, S. 53-61, und die Fragmente ediert in: Deutsche Texte aus schlesischen Kanzleien…, S. 145-177, 259-279 (über die Stadtschreiber); aus den Büchern der herzoglichen Hof- und Manngerichte sind nur Bruchstücke erhaltengeblieben, zu ihnen siehe ebenda, S. 53-61, und Tomasz Jurek, « Fragmenty zaginionej księgi sądu dworskiego w Świdnicy z lat 1372-1404 », Roczniki Historyczne, 65 (1999), S. 105-123.
69 . Auch R. Bartlett, Die Geburt Europas…, S. 381, stellte den Prozeß des Sprachwandels in Spanien auf Grund einer Analyse der Urkundensprache dar.
70 . Vgl. T. Jurek, Obce rycerstwo…, S. 159ff.
71Der rechte Weg, Ein Breslauer Rechtsbuch des 15. Jahrhunderts, hrsg. von Friedrich Ebel, Köln-Weimar-Wien, 2000, S. 1006f. (R 44); der Spruch ist freilich undatiert, doch betreffen den Streit die Urkunden von 1426, 1434 und 1441 (Urkundenbuch der Stadt Liegnitz…, Nr. 566, 624, 681).
72Politische Correspondenz Breslaus im Zeitalter Georgs von Podiebrad, hrsg. von Hermann Markgraf, Breslau, 1873 (Scriptores rerum Silesiacarum, 8), Nr. 167: “Demum scribitis, ut litteras meas vulgari stilo scribam; paucis respondebo, quod latinum et stilus latinus satis in prompto est, et malim trinas litteras in latino exorare quam unam in latino [!]. Hoc non tamen facio insolencia sed quod mihi facilius et promptius est”.
73Die Inventare der nichstaatlichen Archive Schlesiens, Stadt Neisse, hrsg. von Erich Graber, Breslau, 1933 (Codex diplomaticus Silesiae, 36).
74 . Ebenda. Schon die den Verzicht Konrads auf die Bischofwürde betreffenden Urkunden sind in Deutsch verfasst: Lehns- und Besitzurkunden Schlesiens…, Bd. 2, S. 255-265, 269-271.
75 . So die Äbte von Kamenz seit 1400: Die Urkunden des Klosters Kamenz…, Nr. 297, 299, 310, 325 usw. Auch in Oberschlesien urkundete der Propst des Frauenklosters in Czarnowanz seit 1415 deutsch: Urkunden des Klosters Czarnowanz, hrsg. von Wilhelm Wattenbach, Breslau, 1857 (Codex diplomaticus Silesiae, 1), Nr. 90, 104, 107, 110, 118.
76 . Vgl. die Urkunden aus dem Kamenzer Archiv: Urkunden des Klosters Kamenz…, Nr. 326-327, 332 (bischöfliche Mandate an die niedere Geistlichkeit), 352, 363 (Bestätigungen der frommen Stiftungen), 376 (Ermächtigung, Almosen zu sammeln), 384 (bischöfliche Investitur). Nur gelegentlich tauchten auf diesem Gebiet deutschsprachige Urkunden auf: ebenda, Nr. 340 (zwei Äbte entscheiden einen Streit zwischen Zisterzienserklöstern), 365 (bischöfliches Urteil in einem Zinsstreit).
77 . Die Beispiele der Präsentationsbriefe von Ausstellern, die außerdem deutsch urkundeten: ebenda, Nr. 343 (Abt von Kamenz); Die Inventare der nichstaatlichen Archive Schlesiens, Stadt Neisse…, Nr. 202, 214-215 (Rat von Neisse).
78 F. Luschek, Notariatsurkunde und Notariat in Schlesien…, S. 81f.
79 . Gustav Bauch, Geschichte des Breslauer Schulwesens vor der Reformation, Breslau, 1909 (Codex diplomaticus Silesiae, 25), S. 200ff., und letztens Kazimierz Dola, Wrocławska kapituła katedralna w XV wieku, Lublin, 1983, S. 274-284 (wo auch die ältere Literatur zitiert).
80 . Gustav Bauch, « Analekten zur Biographie des Bischofs Johann IV. Roth », Studien zur schlesischen Kirchengeschichte, Breslau, 1907 (Darstellungen und Quellen zur schlesischen Geschichte, 3), S. 19-102, hier S. 69.
81Deutsche Texte aus schlesischen Kanzleien…, S. 283-328.
82 . Ebenda, S. 178-220.
83 . Peter Eschenloer, Geschichte der Stadt Breslau, hrsg. von Gunhild Roth, Münster, 2003 (Quellen und Darstellungen zur schlesischen Geschichte, 29), S. 185, 414, 487, 507, 537, 575, 863, 1045 und saepe; vgl. in Einleitung, S. 15f.
84 . Ebenda, S. 507. Zu Eschenloers Latein siehe G. Bauch, Geschichte des Breslauer Schulwesens…, S. 220f.
85 . Josef Macek, « O listinách, listech a kanceláři Vladislava Jagellonského (1471-1490) », Sborník archivních prací, 2 (1952), S. 45-122, hier S. 64-65.
86 . Als repräsentative Probe für dieses Gebiet dient mir die Edition: Registrum St. Wenceslai, Urkunden vorzüglich zur Geschichte Oberschlesiens nach einem Copialbuch Herzog Johanns von Oppeln und Ratibor, hrsg. von Wilhelm Wattenbach u. Colmar Grünhagen, Breslau, 1865 (Codex diplomaticus Silesiae, 6). Eine Zusammenstellung des Materials in Tabelle 3. Auch Barbara Trelińska, Kancelaria i dokument ksiąźąt cieszyńaskich 1290-1573, Warszawa, 1983, S. 225, stellte die Durchsetzung des Tschechischen um 1432 fest.
87 . V. Uhlířová, « Zur Problematik… », S. 468-544; V. Scheirichová, « Jazyk listin… », S. 276-284; Tomáš Baletka, « Dvůr, rezidence a kancelář moravského markraběte Jošta (1375-1411) », Sborník archivních prací, 46 (1996), S. 259-536, hier S. 364-365; I. Hlaváček, « Abriß der Geschichte der mährisch-markgräflichen Kanzlei der luxemburgischen Sekundogenitur », Landesherrliche Kanzleien…, Bd. 1, S. 337-350, hier S. 344f.
88 . Stanisław Rospond, Dzieje polszczyzny śląskiej, Katowice, 1959, S. 237-240.
89Die Inventare der nichstaatlichen Archive Schlesiens, Stadt Neisse…, Nr. 181: original überlieferte Urkunde Bischof Konrads vom 8.7.1438 für einen böhmischen Adeligen. Einer vertieften überlegung bedürfen noch die polnischsprachige Briefe aus dem 16. Jh. im Oelser Archiv, die zumeist aus Polen stammen: Władysław Nehring, « Listy polskie śląskie z XVI wieku », Pamiętnik Literacki, 1 (1902), S. 449-469.
90Deutsche Texte aus schlesischen Kanzleien…, S. 287-289, 318-323; vgl. auch die Zusammenstellung der deutschsprachigen Briefen aus dem Breslauer Stadtarchiv bei W. Jungandreas, Zur Geschichte…, S. XX-XLIV. Ein Gegenstück dazu ist ein Brief der Breslauer Fleischer an ihre Krakauer Kollegen, der 1512 in Polnisch verfasst wurde: Stanisław Rospond, Zabytki języka polskiego na Śląsku, Wrocław-Katowice, 1948, S. 132-137.