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[p. 489] Anfänge und Entwicklung der Forschungen zur städtischen Diplomatik in Polen

Die Geschichte der städtischen Urkunden sowie der Stadtkanzleien stand in Polen lange Zeit am Rande der Untersuchungen zur Diplomatik, die sich praktisch von Anfang an bis zur Mitte des 20. Jahrhunderts hauptsächlich auf königliche, herzogliche oder kirchliche Dokumente und Akten konzentrierten. Es gibt aus dieser Zeit keine größeren Arbeiten über städtische Kanzleien ; auch in anderen Monographien wurde diesem Problem wenig Platz eingeräumt. Die aus dieser Zeit stammenden vereinzelten und sowohl dem Umfang nach als auch inhaltlich begrenzten Hinweise auf städtischen Kanzleien finden sich in der Regel entweder am Rande anderer diplomatischer Untersuchungen oder vor allem in den Editionen von städtischen Quellen, in Arbeiten zur Geschichte der einzelnen Städte, sowie in den Katalogen der Archivbestände1 und dürfen keinesfalls als Anfänge der polnischen Stadtdiplomatik gewertet werden. In der Regel beschränkten sich die Erwähnungen zunächst auf die Beschreibung der Provenienz der herauszugebenden Quellen und deren äußeres Erscheinungsbild, sowie auf vereinzelte Bemerkungen über ihre Autoren, die Stadtschreiber. Eine gewisse, wenn auch geringfügige Erweiterung dieser Forschungsthematik wird erst mit der in den Jahren 1925-1926 erschienen zweibändigen Arbeit “Geschichte der Quellen des alten polnischen Rechts”, in der der Autor den Quellen zum Stadtrecht ein besonderes Kapitel gewidmet hat, und wo die wichtigsten Bücher besprochen werden, die in städtischen Kanzleien entstanden sind2, sowie nach der Veröffentlichung des Buches über Städte und Bürgertum des alten Polens von Jan Ptaśnik, in das unter anderem auch einige Informationen über die Arbeit der Stadtschreiber aufgenomen worden sind3.

[p. 490] Der beschriebene, nich zufriedenstellende Stand der polnischen Untersuchungen zu städtischen Ürkunden und zu Kanzleien bewirkte u.a., daß das Problem der städtischen Diplomatik damals (wie K. Maleczyński und W. Semkowicz) entweder ganz übergangen oder zumindest nur sehr oberflächlich behandelt wurde, wie in fast allen Handbüchern zur Diplomatik oder zu den Hilfswisschenschaften der Geschichte, die in Polen von den dreißigern bis in die fünfziger Jahre des 20. Jahrhunderts hinein veröffentlicht wurden4.

Diese Situation erfurt erst nach dem Zweiten Weltkrieg eine Veränderung, genauer genommen seit den fünfziger Jahren unseres Jahrhunderts, vor allem dank der Untersuchungen zu den städtischen Kanzleien, die damals hauptsächlich durch Mitarbeiter der polnischen Archive aufgenommen wurden, die bestimmte Forschungsaufgaben in diesem Bereich realisierten, die zum ersten Mal nach 1951 während der gesamtpolnischen Archivkonferenz in Rogowo formuliert worden waren5. Das sichtbare Ergebnis dieser Bemühungen waren unter anderem der zuerst 1953 publizierte Artikel und dann das Buch von Helena Piskorska über den Aufbau der Behörden und Kanzleien der Stadt Toruń6, die Arbeit von Marian Friedberg “Kanzlei der Stadt Krakau bis in die Mitte des 18. Jahrhunderts7, zwei Artikel über Kleinstädte, und zwar eine Arbeit des erwähnten M. Friedberg über die Kanzlei der Stadt Kazimierz bei Krakau8 und eine weitere von Władysław Pyrek über die Kanzlei in [p. 491] Dzierżoniów in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts9, sowie weiter die Untersuchungen von Kazimierz Arłamowski über die Kanzlei in Przemyśl10, von Antoni Gąsiorowski über die Posener Kanzlei11 und eine Monographie von Maria Stankowa über die Kanzlei der Stadt Lublin im 14.-18. Jahrhundert12. Die Autoren fast aller dieser Arbeiten erkannten zwar neben den archivkundlichen auch gewisse urkundenkundliche Aspekte der untersuchten Problematik, jedoch überwog in ihren Erörterungen entschieden die zuerst genannte Fragestellung, also die Archivkunde, was u.a. durch ihren Beruf beeinflußt wurde (alle bis auf A. Gąsiorowski waren Mitarbeiter des staatlichen Archive). Ein charakteristisches Merkmal dieser Veröffentlichungen war auch ihre Ausrichtung vor allem auf solche Fragestellungen wie Entstehung und Aufbau der einzelnen Stadtkanzleien, Kanzleipersonal oder Probleme der Entstehung und Aufbewahrung der Stadtbücher. Den Dokumenten, die in solchen Kanzleien ausgefertigt oder darin aufbewahrt wurden, widmeten die genannten Autoren — wie das den zumeist vereinzelten kleinen Textfragmenten zu diesem Thema zu entnehmen ist — wenig Aufmerksamkeit. Sie betrachteten Urkunden (nach S. Kętrzyński) im Lichte des in großen Teilen des alten Polens geltenden Magdeburgischen Rechts oder seiner Abwandlungen allgemein nur als gleichberechtigte Beweismittel und sahen darin vor allem eine Bestätigung, deren Bedeutung allerdings bereits im Mittelalter beträchtlich über die Grenzen des Stadtrechts hinausging. Dieser Auffasung konnte sich Jóżef Szymański nicht völlig anschließen, da er der Meinung war, daß eine Urkunde der Behörden und der Stadtgerichte nur im Rahmen des städtischen Rechts Anwendung fand13.

Ein Jahr vor dem Erscheinen des letzten der eben erwähnten Bücher, nämlich 1967, erschien auch die Arbeit von Irena Radtke, die der Kanzlei der [p. 492] Stadt Posen gewidmet war und die als die einzige der bis zum diesem Zeitpunkt von Archivaren erarbeiteten Monographien in größerem Ausmaße in ihrer Betrachtung Fragestellungen der Diplomatik berücksichtigt und einen breiten Widerhall unter den Forschern, die sich mit Urkunden befassen, gefunden hat14. Die Autorin stellte darin unter anderem fest, daß in der Anfangzeit des Bestehens städtischer Kanzleien (13.-14. Jahrhundert) die städtischen, aber zugleich von anderen Institutionen anerkannten Urkunden eine größere Bedeutung hatten als Aufzeichnungen in Büchern, die erst mit der Zeit einen juristischen Wert erlangt und so die Oberhand in der Kanzleiarbeit gewonnen haben. An dieser Stelle muß jedoch auf die Besprechung dieses Buches durch A. Gąsiorowski hingewiesen werden, in der er aufgrund der Analyse der rechtlichen und wirtschaftlichen Situation des mittelalterlichen Posens zu der Schlußfolgerung gelangte, daß im 14. Jahrhundert in dieser Stadt noch keine größere Nachfrage nach solchen Dokumenten bestand, und als Ursache dafür u.a. die Tatsache anführte, daß ihre Rechtskraft noch nicht endgültig festgelegt war15.

Aus einer etwas anderen Perspektive, nicht der eines Archivars oder Diplomatikers, sondern vor allem eines Historikers der Stadt und der städtische Kultur, untersuchte damals die Frage Kanzlei und der darin geführten Bücher Henryk Samsonowicz, indem er seine Aufmersamkeit hauptsächlich auf den Aufbau, die Aufgaben und Arbeitsformen dieses Amtes richtete16.

Da zu dieser Zeit ein entsprechenden Ansatz in der Erforschung der Kanzleigeschichte an Bedeutung gewann, und zwar nicht nur im städtischen Bereich, führte dies in Polen bald auch zu Versuchen, den Interessengegenstand der Diplomatiker und Archivare zu bestimmen und auseinanderzuhalten. Eine theoretische Diskussion über diese Fragen wurde von Andrzej Tomczak bereits 1964, in der Einführung zu seiner Monographie über die Kanzlei der Leslauer Bischöfe, eröffnet. Die damals in dieser Hinsicht immer noch bestehenden Differenzen faßte er 1968 auf dem 10. Allgemeinen Polnischen Historikerkongreß in Lublin zusammen, wo er mit einem eigenen Vortrag eben [p. 493] über den Bereich der Forschungsaufgaben der Diplomatik auftrat17. In Anknüpfung an Meinungen eines Teils der Historiker, die die Bezeichnung “Diplomatik” ausschließlich der Urkundenlehre, die sich mit Urkunden bis zum Ende des 15. Jahrhunderts befaßt, vorbehalten wollten und alle späteren Urkunden als Bestätigungsfeld der Archivkunde ansahen, warf A. Tomczak in seinem Lubliner Vortrag drei grundlegende Fragen auf : Soll die Diplomatik die Gesamtheit der Akten untersuchen oder nur Urkunden im engeren Sinne dieses Wortes, vor allem aus dem Mittelalter ? Was soll das grundlegende Ziel der Untersuchungen sein ? Und : Wie soll die Aufteilung der Forschungsinteressen zwischen Diplomatik und Archivkunde aussehen ? Die damals entfachte Diskussion führte jedoch bis zum heutigen Tag zu keiner endgültigen übereinstimmung, obwohl — wie es scheint — die polnischen Forscher heutzutage zumeist für eine Einheit der Diplomatik optierten und annehmen, daß sich die beiden erwähnten Wissenschaften für alle Kategorien von Aktenquellen interessieren sollten, auch aus der Neuzeit, und daß Untersuchungen zu den Urkunden und Akten sowohl zu den Aufgaben der Diplomatik wie auch der Archivkunde gehören, die sich voreinander nur durch ihre Forschungsmethoden unterscheiden. Aus diesem Grunde kann festgestellt werden — in Anlehung u.a. an die Thesen von J. Szymański, daß jede schriftliche Äuserung als Dokument verstanden werden kann, die ein juristisch und kanzleimäßig selbständiges Dasein hat, die zur Grundlegung, zum Nachweis und zur Ausübung gewisser Rechte eingesetzt wurde, sowie bestimmte sich jedoch in Abhängigkeit von der Entstehungszeit und dem Ort verändernde, durch das Recht und die geltende Kultur geprägte äußere und innere Merkmale hatte18.

Als erste Versuch der Zusammenfassung der von Diplomatikern und Archivaren durchgeführten Forschungen und Diskussionen zu den städtischen Kanzleien Polens gilt das Kapitel in der 1971 von Karol Maleczyński, Maria Bielińska und Antoni Gąsiorowski herausgegebenen umfassenden Arbeit mit dem Titel “Städtische Kanzleien”, das von M. Bielińska geschrieben wurde19. [p. 494] Die Autorin stellt darin fest — womit man auch einverstanden sein kann20 — daß jeder Grund für die Annahme fehlt, daß die im 13. Jahrhundert auf polnischen Gebiet gegründeten Städte von Anfang an eigene Kanzleien besaßen. Die Situation änderte sich im darauf folgenden Jahrhundert, als im Zuge der wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Entwicklung dieser städtischen Zentren die von Stadtschreibern geleiteten Kanzleien in Erscheinung treten. Die Arbeit war zweifelsohne trotz gewisser Mängel ein wertvoller Versuch zur Lösung der Probleme. Unter anderem wurde aber die kulturbildende Rolle der mittelalterlichen Stadtkanzleien nicht berücksichtigt, und man findet dort auch nicht immer klare Formulierungen oder nicht voll dokumentierte Schlußfolgerungen über Stadturkunden, die den Zweifel mancher Forscher erweckten21, ob damit Ergebnisse der damaligen polnischen Forschungen zur Stadtdiplomatik möglichst vielseitig dargestellt werden waren.

Warscheinlich trugen die erwähnte Zusammenfassung sowie die dabei geführte Diskussion im gewissen Grade auch dazu bei, daß M. Trojanowska den ersten Versuch einer allgemeinen Darstellung des Forschungsstandes zu den städtischen Urkunden in Polen unternahm, dabei einige Forschungspostulate in diesem Bereich aufstellte22 und sich dann mit einer monographischen Arbeit über die in einer der städtischen Kanzleien ausgestellten Dokumente an deren teilweise Umsetzung machte, und zwar konkret am Beispiel der Erzeugnisse der städtische Kanzlei von Lublin23. Bis heute is dies die einzige polnische Monographie, die ausschließlich den Stadturkunden gewidmet ist. Ihre Autor klammerte in ihren Erörterungen jedoch die Zunft, sowie die Privaturkunden der Bürger als auch die in den Städten von anderen Ausstellern, z.B. Königen, erhaltenen Diplome aus. Ihre Untersuchungen umfaßten also lediglich Dokumente, die von Behörden der Stadt Lublin und von ihren Kanzleien ausgestellt wurden, so daß hier die Kanzleitätigkeit im Sinne der Diplomatik und nicht im Sinne der Archivkunde verstanden ist. Die Arbeit stellt auch einen interessanten Versuch dar, das Problem der Lubliner Stadturkunden für einen längeren, über vierhundertjährigen Zeitabschnitt darzustellen, was jedoch M. Trojanowska dazu zwang, die gleiche Forschungsmethode und [p. 495] die gleiche Betrachtungsweise sowohl für mittelalterliche wie für neuzeitliche Dokumente zu benutzen.

Vor kurzer Zeit hat auch Bożena Wyrozumska nicht minder interessante Erörterungen über Krakauer Stadturkunden in ihrer Arbeit über die Kanzlei der Stadt Krakau im Mittelalter veröffentlicht. Man kann den allgemeinen Schlußfolgerungen der Forscherin beipflichten, daß die Erzeugnisse der damaligen städtischen Kanzlei — zumindest, wenn es um die Analyse des Formulars geht — nicht nach den in den Kanzleien der Herrscher üblichen Mustern betrachtet werden dürfen, denne die städtischen Urkunden hatten ja auf ein Minimum reduzierte Formulare : Sie besaßen in der Regel nur intitulatio, die gleichzeitig Zeugenliste war, dazu eine narratio, dispositio, datatio, manchmal auch promulgatio und corroboratio24.

Ein Teil der in den erwähnten Monographien nicht berücksichtigten Dokumente, und zwar die Lubliner und Thorner Diplome und Zunftprivilegien von 16. bis 18. Jahrhundert, wurden unter dem Gesichtspunkt der Diplomatik durch M. Trojanowska und Janusz Tandecki ein paar Jahre nach der Veröffentlichung des ersten der genannten Bücher in der zweite Hälfte der achtziger Jahre untersucht. Nach der durchgeführten diplomatischen Analyse dieser Dokumente ergaben sich ähnliche Schlußfolgerungen, u.a., daß die Zunftarchivalien im Laufe der drei Jahrhunderte ihres Vorkommens ihre Gestalt fast unverändert bewahrt haben, was die Anzahl der diplomatischen Formulare und ihre Reihenfolge betrifft. Das Formular zeugt von einer guten Kenntnis der Kunst der Abfassung von Dokumenten auf Seiten der Stadtschreiber in Lublin und Toruń (die jedoch unter einem gewissen Einfluß von außen standen, z.B. durch die Köningskanzlei). Es scheint, daß diese Feststellungen, zumindest im Hinblick auch auf die Kanzleien der anderen polnischen Großstädte im 16. bis 18. Jahrhundert übertragen lassen25.

Das größte Interesse der polnischen Historiker und Archivare erweckten jedoch immer noch die Register der städtischen Kanzleien, die in polnischen Städten eine besondere Entwicklungsstufe erreicht haben. Seit den achtziger Jahren beobachtet man auch bei diesen Untersuchungen gewisse neue Tendenzen. Früher wurde in der Regel entweder ein gewähltes Amt, eine Kanzlei und ihre aktenmäßige Produktion zum Interessengegenstand der Forscher, wie dies vor allem durch die Urkundenforschung geschah, oder man [p. 496] untersuchte ein Amt, eine Kanzlei und die in der Kanzlei angesammelten Akten, wie das die Archivare tun. Letztens immer häufiger wurden Gruppen von Städten und ihre Kanzleien aus einem Gebiet, das in der Regel eine politische Einheit bildete wie z.B. in Polen der Ordensstaat in Preußen, innerhalb bestimmter zeitlicher Grenzen zum Forschungsgegenstand, oder man konzentrierte sich auf Kanzleien von gleichartigen Institutionen aus dem Gebiet eines städtischen Zentrums, z.B. auf die Kanzleien aller Zünfte, was eine Gelegenheit bot, nicht nur eine umfangreiche Analyse der erhaltenen Archivalien durchzuführen, sondern auch viel größere Möglichkeiten zur konzentrierten Darstellung einiger damit verbundener Phänomene, z.B. der Ausbildung der Kanzlei und der Entwicklung einzelner aus ihr hervorgegangen Erzeugnisse. Erwähnenswert ist, daß man bei diesen Erörterungen schon darum bemüht war, etwas weiter über die bisher angewandten ausschließlich diplomatischen und archivalischen Beschreibungsmethoden der Bücher hinauszugehen, unter Ausnutzung der Forschungen in anderen Wissenschaften, z.B. der Kodikologie, der Kunstgeschichte und ähnliches mehr26. Als Ergebnis dieser Untersuchungen wurde u.a. festgestellt, daß die ältesten Register auf polnischen Gebiet und im Ordensstaat, anders als man bisher in der Literatur angenommen hat27, bereits um die Wende von 13. zum 14. Jahrhundert anzutreffen sind28. Zunächst entstanden sie in der Regel so, daß man einzelne Eintragungen, die verschiedene bei der Ausübung von Ambtshandlungen unerläßliche Angelegenheiten betrafen, zu einem Buch zusammengebunden hat. Nahezu bis zum Ende des 13. Jahrhunderts hatte die Eintragungen in die Bücher nur einem memorialen Charakter, und besaßen nicht dieselbe Rechtskraft wie Dokumente ; mit der Zeit wurden sie aber als den Urkunden gleichwertig [p. 497] betrachtet. Dieser Prozeß bewirkte eine gewisse Veränderung des Charakters dieser Bücher, denn von diesem Zeitpunkt an begann man auch Amtshandlungen, die Dritte betrafen, in die Stadtbücher einzutragen. In diesem Zusammenhang ist z.B. anhand der duchgeführten Durchsicht der Archivalien aus den preußischen Großstädten bekannt, daß die älteste Gruppe unter den Stadtbüchern nicht die Register, sondern Rechnungsbücher wie z.B. das von 1295 in Elbing oder die eine nicht minder wichtige Rolle bei der Eintreibung der Stadtsteuern spielenden Grundbücher bilden, z.B. das von 1357 in Danzig. Erst danach entstanden, wenn es um die Chronologie geht, die allgemeinen Ratsbücher (z.B. in Kulm 1330, in Kazimierz 1369) und Schöffenbücher (in Krakau 1340, in Danzig 1359, in Thorn 1363), die übrigens auch die meisten Eintragungen über Eigentums- und Vermögensangelegenheiten enthalten. Die hier hervorgehobene Gesetzmäßigkeit läßt somit die Schlußfolgerung zu, daß gerade die fiskalischen und die Finanzprobleme in der ersten Periode der Stadtentwicklung die Arbeitsorganisation der städtischen Kanzleien und den formalen Charakter der in ihnen verwahrten Bücher in entscheidendem Maße beeinflußt haben.

Die ältesten in polnischen und preußischen Städten entstandenen Stadtbücher ohne Rechnungsbuchcharakter hatten in der Regel eine sehr allgemeine Ausprägung, und die nachfolgenden Bände zeigen auch einen geringen Entwicklungsgrad. Nicht immer wurden die Einträge laufend vorgenommen, und nicht alle Angelegenheiten, die vor dem Rat oder vor der Schöffenbank verhandelt wurden, sind in die Bücher eingetragen worden. Vielleicht was dies eine Folge der erwähnten Situation, daß die Registerführung in den Städten in der ersten Hälfte des 14. Jahrhunderts weder bei Behörden noch bei Bürgern voll anerkannt wurde und die in den städtischen Kanzleien geführten Register in der Praxis erst allmählich eine mit den Urkunden gleichberechtigte Bedeutung erlangten. Diese Umstand war wahrscheinlich auch die Ursache dafür, daß die Anzahl der in die ältesten erhaltenen Stadtbüchern im Jahresmaßstab aufgenommen Eintragungen gering war. Erst mit der Zeit kann man in den Kanzleien der untersuchten Städte die Erscheinung beobachten, daß man manche Sondersache aus den allgemeinen Stadtbüchern herausgenommen hat und für sie neue, eigene Volumina anlegte29.

Schon von Ende des 14. Jahrhunderts an wurde das Register zumindest in den polnischen und preußischen Großstädten zur grundlegenden Form der Kanzleiproduktion, in den es die Urkunde in den Hintergrund drängte (in [p. 498] den Kleinstädten — wie das u.a. die Forschungen von H. Samsonowicz erwiesen haben — ist das Phänomen erst seit dem 15. Jahrhundert zu beobachten30). Wie man anhand der erhaltenen Archivalien sowie der angeführten Arbeiten feststellen kann, erarbeitete sich jede der Kanzleien aus größeren städtischen Zentren in dieser Zeit bereits ihr eigenes Buchführungssystem, das eine Widerspiegelung der ihr übertragenen Aufgaben war. Trotz gewisser Unterschiede bei der Arbeitsabwicklung und bei der Akentproduktion dieser Behörden, die sich aus der Größe der einzelnen städtischen Zentren, den Systemeigentümlichkeiten sowie dem Behördenaufbau ergaben (in den Städten zu lübischem Recht traten z.B. die Wetteämter etwas früher auf, dafür gab es dort keine eigenen Schöffenbänke), läßt sich sehr verallgemeinernd feststellen, daß seit dieser Zeit u.a. folgende Angelegenheiten zu den wichtigsten Tätigkeiten der einzelnen städtischen Kanzleien gehörten ; die Protokollierung der Sitzungen des Rates und seiner Organe sowie der Gerichtsverhandlungen ; die Abwicklung der städtischen Korrespondenz ; die Führung der Bücher mit öffentlichem Charakter (Grund-, Legaten-, Testamentbücher usw.) sowie die Abfassung der beglaubigten Abschriften daraus ; die Anlage der Abrechnungen der städtischen Behörden unter der Kontrolle der dafür zuständigen Beamten, vor allem der Kämmerer ; die Betreuung des Stadtarchivs und anderes.

Die Kompetenzen der auf den Gebiet einiger Großstädte entstandenen besonderen städtischen und vorstädtischen Schöffenkanzleien oder der Vögte waren einheitlicher und beschränkten sich in Prinzip auf die Protokollierung der Sitzungen des Schöffengerichts, die Führung seiner Bücher, die Ausfertigung der Korrespondenz in Sachen der Gerichtsverfahren sowie das Erstellen von der Abschriften aus Büchern und Urkunden und ihre Beglaubigung mit dem Schöffensiegel, sofern dies von den Parteien beantragt wurde31.

In letzter Zeit wurden auch “lose Akten” aus städtischen Kanzleien zum Studiengegenstand vor allem der Archivare. Unter diesem Begriff verstehen die Forscher — was deutlich zu betonen ist — keine Fragmente der nicht eingebundenen oder aufgetrennten Register, sondern Akten, deren eigenständiger Charakter sich aus der Art und Weise der Ausübung des Amtes und der Arbeit der alten städtischen Kanzlei ergibt. Es geht also um Materialen, die neben und in enger Verbindung mit dem Register entstanden und [p. 499] gewachsen sind, aber auch um Akten, die einen solchen Bezug zu den Registern nicht besaßen32.

Zum Schluß können die Ergebnisse kurz zusammengefaßt werden :

  • Die Geschichte der städtischen Urkunden sowie der Kanzleien stand in Polen lange Zeit am Rande der Interessengebiete der Diplomatik, so daß man von den Anfängen der Stadtdiplomatik praktisch erst seit den fünfziger Jahren unseres Jahrhunderts sprechen kann. Die Hauptzentren dieser Untersuchungen waren Krakau, Lublin, Posen und Thorn.

  • Die Verfasser der ersten polnischen Arbeiten über die städtischen Kanzleien erkannten zwar neben der archivkundlichen auch manche diplomatischen Aspekte der untersuchten Problematik, jedoch überwog in ihren Betrachtungen entschieden die erste der genannten Fragestellungen, also die Archivkunde was u.a. auf den von ihnen ausgeübten Beruf zurückzuführen ist, fast alle waren Mitarbeiter von Archiven. Ein Charakteristisches Merkmal dieser Veröffentlichungen war die Konzentration vor allem auf solche Fragestellungen wie z.B. die der Entstehung sowie des Aufbaus der einzelnen städtischen Kanzleien, der Struktur des Kanzleipersonals, oder auch der Entstehung und Aufbewahrung der Stadtbücher. Den Urkunden, die in solchen Kanzleien ausgefertigt oder aufbewahrt wurden, widmete man bis 1977, also bis zum Erscheinen der Monographie von M. Trojanowska über Lubliner Urkunden, wenig Aufmerksamkeit.

  • Die Entfaltung der Forschung über die Kanzleien, und zwar nicht nur über die städtischen, führte in Polen bald zu Versuchen, den Interessenbereich der Diplomatiker und der Archivare zu bestimmen und voreinander abzugrenzen. Die damals entfachte Diskussion führte jedoch bis zum heutigen Tag zu keiner tiefergehenden Abstimmung der Positionen in diesem Bereich, obwohl — wie es scheint — polnische Forscher heutzutage für die Einheit der Diplomatik optieren und der Meinung sind, daß die beiden hier erwähnten Disziplinen sich für alle Kategorien von Akten interessieren sollten, auch für die aus der Neuzeit und daß Untersuchungen zu den Urkunden und Akten sowohl zu den Aufgaben der Diplomatik als auch zu denen der Archivkunde gehören, die sich nur durch ihre Forschungsmethoden voneinander unterscheiden.

  • Auch in den Folgejahren erweckten immer noch nicht die städtischen Urkunden, sondern die Register, die in den städtischen Kanzleien geführt wurden und die auf dem Gebiet der polnischen Städte eine besondere Entwicklungsstufe erreichen, das besondere Interesse der Polnischen [p. 500] Historiker und Archivare. Seit den achtziger Jahren beobachtet man auch bei diesen Untersuchungen gewisse neue Tendenzen. Früher wurde in der Regel entweder ein Amt, eine Kanzlei und ihre aktenmäßige Produktion zum Interessengegenstand der Forscher, wie dies die Urkundenforschung unternahm, oder man untersuchte ein Amt, eine Kanzlei und die in der Kanzlei angesammelten Akten, wie das die Archivare tun. Gruppen von Städten und ihre Kanzleien, wurden immer häufiger zum Forschungsgegenstand, oder man konzentrierte sich auch auf Kanzleien einheitlicher Institutionen aus dem Gebiet eines städtischen Zentrums. Erwähnenswert ist, daß man bei diesen Betrachtungen bemüht war, etwas weiter über die bisher angewandten ausschließlich diplomatischen und archivalischen Beschreibungsmethoden hinauszugehen.

  • In Anlehnung an die bisherigen Forschungsergebnisse ist anzunehmen, daß das sich der Aufbau und die Arbeitsformen der Kanzleien — zumindest polnischer Großstädte sowie der Städte aus dem Gebiet des Ordensstaates in Preußen — allmählich und kontinuierlich entwickelt haben, und daß die Stadtschreiber, die oft von einer Stadt in eine andere umsiedelten, einen sehr wichtigen Einfluß auf diesen Aufbau und den Arbeitsverlauf nahmen. Dabei waren anfänglich nur kleine Skriptorien an bei städtischen Behörden tätig, die einen relativ beschränkten Tätigkeitsbereich besaßen. Die volle Entfaltung der Kanzleien war mit der endgültigen Ausbildung der städtischen Selbstverwaltungsorgane verbunden, und das erste sichtbare Zeichen ihrer Tätigkeit waren u.a. die angelegten Bücher. Jedoch erst seit dem Ende des 14. Jahrhunderts ist das Register zur grundlegenden Form der Kanzleiproduktion in den polnischen und preußischen Großstädte geworden und drängte in diesen Zusammenhang die Urkunde in den Hintergrund. Letztere war in den städtischen Kanzleien in etwas geringerem Ausmaß auch in den nachfolgenden Jahrhunderten in Gebrauch.


1 Als Beispiel kann hierfür die unter der Redaktion van S. Krzyżanowski erfolgte Bearbeitung der zwei Bände des “Katalog Archiwum Aktów Dawnych Miasta Krakowa” [Katalog des Archivs der Alten Akten der Stadt Krakau] gelten, die in ersten Band (1907) Pergamenturkunden und im zweiten Band (1915) Gerichts-, Verwaltungs- und Rechnungsbücher bis zur Teilungszeit enthalten. Mehr zu diesem Thema bei A. Kiełbicka, Archiwa krakowskie na tle polskiej nauki historycznej, 1878-1951 (Krakauer Archive vor dem Hintergrund der polnischen Geschichtswissenschaft, 1879-1951), Kraków, 1993, S. 148-149.

2 S. Kutrzeba, Historia żródeł dawnego prawa polskiego (Quellengeschichte des alten polnischen Rechts), Band II, Lwów Warszawa Kraków, 1926, S. 198-284.

3 J. Ptaśnik, Miasta i mieszczaństwo w dawnej Polsce (Städte und Bürgertum im alten Polen), Kraków, 1934, S. 232-240.

4 Vgl. z.B. S. Kętrzyński, Zarys nauki o dokumencie polskim wieków średnich (Abriß der Wissenschaft über die polnische Urkunde im Mittelalter), Band I, Warszawa, 1934, S. 229, 455-456, in dem er nur festgestellt hat (was von A. Gieysztor und Z. Perzonowski später übernommen wurde) daß städtische Urkunden im deutschen Recht einen gewissen Beweiswert hatten ; K. Maleczyński, Zarys dyplomatyki polskiej wieków średnich (Abriß der polnischen Diplomatik des Mittelalters), Teil I, Wrocław, 1951 ; A. Gieysztor, Zarys nauk pomocniczych historii (Abriß der Hilfswissenschaften der Geschichte), Band I, Warszawa, 1948, S. 83 ; W. Semkowicz, Encyklopedia nauk pomocniczych historii (Handbuch der Hilfswissenschaften der Geschichte), Kraków, 1945 ; S. Pańkow, Z. Perzanowski, Nauki pomocnicze historii warz z archiwistyką i archiwoznawstwem (Hilfswissenschaften der Geschichte mit Archivistik und Archivkunde), Kraków, 1957, S. 43.

5 M. Trojanowska, Dokument miejski w polskich badaniach dyplomatycznych (Das städtische Dokument in polnischen diplomatischen Untersuchungen) (weiter als : Badania), in : Przegląd Historyczny, Bd. 63, 19972, Heft 1, S. 94.

6 H. Piskorska, Ustrój i organizacja kancelarii miasta Torunia do roku 1793 (Rechtsordnung und Aufbau der Kanzlei der Stadt Toruń bis zum Jahr 1793), in : Sprawozdania Towarzystwa Naukowega w Toruniu, Nr. 5, 1951 (Druck 1953), S. 60-72 ; Idem, Organizacja władz i kancelarii miasta Torunia (Aufbau der Behörden und der Kanzlei der Stadt Toruń), 1956.

7 M. Friedberg, Kancelaria miasta Krakowa do połowy XVIII wieku (Die Kanzlei der Stadt Krakau bis Mitte des 18. Jahrhunderts), in : Archeion, Bd. 24, 1955, S. 277-304.

8 M. Friedberg, Kancelaria miasta Kazimierza pod Krakowem w latach 1335-1802 (Kanzlei der Stadt Kazimierz bei Krakau), in : Archeion, Bd. 36, 1962, S. 137-170.

9 W. Pyrek, Kancelaria miejska Dzierżoniowa w drugiej połowie XVIII w. (Die Stadtkanzlei von Dzierżoniów in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts), in : Sobótka, Bd. 15, 1960, S. 193-204. Vgl. auch Z. Wenzel-Homecka, Z. Wojas, Inwentarz archiwum miasta Kleparza pod Krakowem 1366-1794 (Inventar des Archivs des Stadt Kleparz bei Krakau), Warszawa, 1968.

10 K. Arłamowski, “Acta hospitum” im Bestand des Archivs der Alten Urkunden der Stadt Przemyśl, in : Archeion, Bd. 24, 1961, S. 31-47. Siehe auch Idem, Archiwum Akt Dawnych miasta Przemyśl, jego dzieje, zasób i pracownicy (Archiv der Alten Urkunden der Stadt Przemyśl, seine Geschichte, Bestände und Mitarbeiter), in : Archeion, Bd. 29, 1963, S. 17-44.

11 A. Gąsiorowski, Uwagi o najstarszej kancelarii miasta Poznania (Bemerkungen zu der ältesten Kanzlei der Stadt Posen), in : Studia i Materiały do Dziejów Wielkopolski i Pomorza, Bd. 8, 1963, Heft 1, S. 139-152.

12 M. Stankowa, Kancelaria miasta Lublina XIV-XVIII w. (Kanzlei der Stadt Lublin im 14.-18. Jahrhundert), Warszawa, 1968.

13 J. Szymański, Nauki pomocnicze historii (Hilfswissenschaften der Geschichte), Warszawa, 1983, S. 478.

14 I. Radtke, Kancelaria miasta Poznania do 1570 r. (Die Kanzlei der Stadt Posen bis 1570), Warszawa, 1967.

15 Vgl. die Rezension in Studia Żródłoznawcze, Bd. 14, 1969, S. 216-217.

16 H. Samsonowicz, Zagadnienia kultury miast nadbałtyckich w XIV i XV wieku (Fragen der Kultur der baltischen Städte im 14. und 15. Jahrhundert), in : Rocznik Olsztyński, 5, 1963, S. 29-52 ; Idem, Póżne średniowiecze miast nadbałtyckich (Das Spätmittelalter in den baltischen Städten), Warszawa, 1968, S. 157 ff. ; Idem, Z badań nad kancelarią małych miast w Polsce w XV wieku (Die Kanzlei der kleinen Städte im 15. Jahrhunderts in Untersuchungen), in : Miscellanea historico-archivistica, T. 1, Warszawa Łódż, 1985, S. 243-259.

17 A. Tomczak, Kancelaria biskupów włocławskich w okresie księgi wpisów (XV-XVIII w.) (Kanzlei des Leslauer Bischöfe in der Zeit der Registerbücher (15.-18. Jahrhundert), Toruń, 1964 ; Idem, W sprawie zakresu dyplomatyki (Über den Forschungsbereich der Diplomatik), in : Pamiętnik X Powszechnego Zjazdu Historyków Polskich w Lublinie 17-21 września, 1968 r., Referaty II, Warszawa, 1968, S. 330-343.

18 J. Szymański, op.cit., S. 462.

19 K. Maleczyński, M. Bielińska, A. Gąsiorowski, Dyplomatyka wieków średnich (Diplomatik des Mittelalters), Warszawa, 1971, S. 315-346.

20 Ähnlich war es den in preußischen Städten, wo am Amfang nur kleine Skriptorien bei Rat tätig waren, die einen ziemlich beschränkten Tätigkeitsbereich besaßen. Sie wurden damals wohl von den dafür bestellten Ratsherren geleitet, die nur von Zeit zu Zeit von Geistlichen aus den örtlichen Klöstern oder Kirchen unterstützt wurden.

21 Vgl. u.a. die kritischen Bemerkungen von M. Trojanowska, Badania, S. 97.

22 M. Trojanowska, Badania, S. 93-101.

23 M. Trojanowska, Dokument miejski lubelski od XIV do XVIII wieku. Studium dyplomatyczne (Die städtischen Lubliner Urkunden vom 14. bis zum 18. Jahrhundert Eine diplomatische Studie), Warszawa, 1977.

24 B. Wyrozumska, Kancelaria miasta Krakowa w średniowieczu (Kanzlei der Stadt Krakau im Mittelalter), Kraków, 1995, S. 98-104.

25 M. Trojanowska, Lubelskie przywileje cechowe XVI-XVIII w. (analiza dyplomatyczna) (Lubliner Zunftprivilegien im 16.-18. Jahrhundert [diplomatische Analyse]), in : Archeion, Bd. 80, 1986, S. 183-202 ; J. Tandecki, Kancelarie toruńskich korporacji rzemieślniczych w okresie staropolskim (Kanzleien der Thorner Handwerkskorporationen in der altpolnischen Zeit), Warszawa Poznań Toruń, 1987, S. 90 ff.

26 Siehe u.a. M. Bogucka, H. Samsonowicz, Dzieje miast i mieszczaństwa w Polsce przedrozbiorowej (Geschichte der Städte und des Bürgentums in Polen vor den Teilungen), Wrocław Warszawa Kraków Łódż, 1986, S. 168 f. ; J. Tandecki, Kancelarie, S. 5-119 ; Idem, Średniowieczne księgi wielkich miast pruskich jako żródła historyczne i zabytki kultury mieszczańskiej (Organizacja władz, zachowane archiwalia, działalność kancelarii) (Mittelalterliche Bücher der preußischen Großstädte als Geschichtsquellen und Denkmäler der bürgerlichen Kultur (Aufbau der Behörden, erhaltene Archivalien, Tätigkeit der Kanzleien)), Warszawa-Toruń, 1990, S. 3-273 ; B. Wyrozumska, op.cit., S. 7-128 ; J. Łosowski, Kancelarie miast szlacheckich województwa lubelskiego od XV do XVIII wieku (Kanzleien der Adelsstädte der Wojewodschaft Lublin von 15. bis zum 18. Jahrhundert), Lublin, 1997, S. 5 f. ; H. Samsonowicz, Średniowieczne księgi sądowe małych miast w Polsce (Mittelalterliche Geschichtsbücher der Kleinstädten in Polen), in : Homines et societas. Czasy Piastów i Jagiellonów, Poznań, 1997, S. 477-484.

27 Siehe M. Stankowa, op.cit., S. 37, wo sich auch die weiterführende Literatur zu diesem Thema findet.

28 S. Pańkow, Z. Perzanowski, op.cit., S. 89 ; M. Friedberg, Kancelaria miasta Krakowa, S. 282 ; J. Tandecki, Średniowieczne, S. 199.

29 Mehr zu diesem Thema bei J. Tandecki, Średniowieczne, S. 200 f. ; B. Wyrozumska, op.cit., S. 59 f. Vgl. auch J. Łosowski, Księgi miejskie Bełżyc (XVI-XVIII w.) (Stadbücher von Bełżyce (16.-18. Jahrhundert)), in : Archeion, Bd. 86, 1989, S. 33-62, wo sich auch eine Bibliographie der anderen Arbeiten über die städtischen Kanzleien befindet.

30 Vgl. H. Samsonowicz, Z badań nad kancelarią małych miast w Polsce w XV w. (Aus Untersuchungen zu den Kanzleien der Kleinstädte in Polen im 15. Jahrhundert), in : Miscellanea Historico-Archivistica, T. I, Warszawa Łódż, 1985, S. 243-459. Siehe auch J. Szymański, S. 478.

31 M. Stankowa, op.cit., S. 36 n ; K. Maleczyński, M. Bielińska, A. Gąsiorowski, op.cit., S. 319 f. ; J. Tandecki, Średniowieczne, S. 201 ; B. Wyrozumska, op.cit., S. 73.

32 Siehe K. Ciesielska, Akta lużne w kancelarii miasta Torunia okresu księgi wpisów (Die losen Akten in der Thorner Stadtkanzlei aus der Zeit der Register), in : Acta Universitatis Nicolai Copernici, Historia XIX, Nauki Humanistyczno-Spo’eczne, Heft 147, 1984, S. 93-113.