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[p. 139] Kanzlei, Registratur und Archiv des Hochstifts Würzburg im 15. Jahrhundert

Das Hochstift Würzburg1 war das größte geistliche Territorium in Franken. Seine wichtigsten Nachbarn waren das Erzstift Mainz im Westen2, die sächsischen Staaten im Norden, das Hochstift Bamberg im Osten und die Markgrafschaft Ansbach im Süden. Neben seiner Funktion als geistlicher und Landesherr war der Bischof von Würzburg auch Herzog von Ostfranken3. Sichtbarer Ausdruck der Herzogswürde waren das Schwert, das die Bischöfe als Symbol neben dem Hirtenstab führten4, und das kaiserliche Landgericht Würzburg, das unter dem Vorsitz des Bischofs selbst oder eines von ihm bestellten Landrichters tagte; beides, Dukat und Landgericht, gehen nach Würzburger Tradition bis auf Karl den Großen, in Wahrheit bis ins 12. Jahrhundert zurück5.

In dieser Form bestand das Hochstift bis zur Säkularisation, in der es an Bayern fiel6. Bei dieser Gelegenheit wurde der letzte fürstbischöfliche Archivar, Andreas Sebastian Stumpf, als erster bayerischer Archivar übernommen. Diese personelle Kontinuität bedeutete aber nicht etwa eine Kontinuität auch der Archiventwicklung, sondern ganz im Gegenteil: Stumpf hat die bisherige [p. 140] Archivordnung nahezu völlig zugunsten einer neuen Systematik verändert7. Rückschlüsse auf die ältere Ordnung sind daher nur anhand zeitgenössischer Verzeichnisse und anhand der Rückvermerke der Urkunden möglich, nicht aber aufgrund der heutigen Ordnung8. Würzburger Bischofsregesten sind bisher noch nicht publiziert worden9, die älteste eindeutig datierbare Würzburger Kanzleiordnung stammt erst aus dem Jahr 154610.

Zu diesen mehr technischen Problemen kommt aber ein Zweites hinzu: die politischen Zustände im Hochstift Würzburg waren im 15. Jahrhundert einer ruhigen Entwicklung der Kanzleitätigkeit alles andere als förderlich. Die Bischöfe Johann II. und Sigmund gerieten mit ihren Domkapiteln in derart heftige Auseinandersetzungen, daß nur noch das Eingreifen König Friedrichs III., der 1442 den Bischof absetzte, zu einer Lösung führen konnte. Eine Folge dieses Streites war der scharfe Gegensatz zwischen dem Hochstift und dem Markgrafen von Ansbach, Albrecht Achilles, der unter Bischof Johann III. [p. 141] in einen förmlichen Krieg zwischen den beiden Nachbarn mündete.

Mit diesen politischen Auseinandersetzungen ging der finanzielle Ruin des Hochstifts einher: war es 1402 noch möglich, in Würzburg eine Universität zu gründen, so war der Bischof 1442 bankrott, und das Domkapitel versuchte, das Hochstift an den Deutschen Orden abzutreten. Unter Bischof Gottfried betrugen die liquiden Einnahmen 10 fl. pro Jahr; alles andere war verkauft oder verpfändet. Eine Stabilisierung trat erst ein, als 1466 Rudolf von Scherenberg zum Bischof gewählt wurde. Als Übergangsbischof gedacht – er war schon 65 Jahre alt –, hat er dennoch 29 Jahre lang regiert, und zwar so erfolgreich, daß er als zweiter Gründer der Diözese Würzburg nach dem hl. Burkard gilt. Ihm gelang vor allem mit Hilfe des sog. Guldenzolls die Sanierung der Hochstiftsfinanzen und die Auslösung fast aller Pfänder11.

Angesichts dieser etwas verwickelten Verhältnisse möchte ich, wenn ich im Folgenden näher auf Kanzlei, Registratur und Archiv zu sprechen komme, rückwärts vorgehen, also mit dem Archiv beginnen, weil dieses noch am ehesten zu fassen ist, und erst anschließend über die Registratur und die eigentliche Kanzleitätigkeit berichten.

Das Archiv des Hochstifts war, wie üblich, aufgeteilt in das Archiv des Domkapitels und das Archiv des Bischofs. Daneben gab es, womöglich seit Bischof Rudolf, ein gesondertes Archiv des geistlichen Rates12. Ferner besaßen die Stadt, die Stifter, Klöster und Hospitäler in der Stadt und auch das Landgericht ihre eigenen Archive, auf die ich hier aber nicht näher eingehen kann13.

Die Einrichtung eines gesonderten bischöflichen Archivs geht wahrscheinlich auf das späte 13. Jahrhundert zurück; für die Zeit um 1300 läßt sich seine [p. 142] Existenz nachweisen14. Die Trennung der beiden Archive ist auch eine räumliche: das Domkapitelsarchiv wurde im oder beim Dom verwahrt15, das bischöfliche auf der Festung Marienberg auf der anderen Mainseite16. Für das bischöfliche Archiv besitzen wir ein Verzeichnis aus dem Ende des 14. Jahrhunderts: es zeigt eine wohlgegliederte Einteilung in 10 Kästen, die mit den Buchstaben A–K bezeichnet sind; diese Buchstaben lassen sich als Rückvermerke auf den Originalen nachweisen. Im 15. Jahrhundert kamen je ein Kasten für die Urkunden Johanns I. und Johanns II. hinzu17. Unter diesem Bischof geriet das Archiv aber schnell in Unordnung. Das Chaos war schließlich so groß, daß Schulden des Bischofs wiederholt bezahlt werden mußten, nur weil im Archiv die Quittung nicht aufzufinden war18. Spätestens unter Bischof Gottfried war eine gründliche Neuordnung erforderlich, die aber über einige Ansätze nicht hinauskam19. Dabei muß man bedenken, daß das Archiv jährlich gewiß um mehrere hundert Stück zunahm. Eine solche Menge von Urkunden ließ sich nicht zusätzlich zu den normalen Kanzleigeschäften nebenbei ordnen; der Bischof hätte also eigens zu diesem Zweck jemanden einstellen müssen, und dazu waren wenigstens Gottfried und Johann III. einfach [p. 143] finanziell nicht in der Lage20. Das Archivchaos nahm erst ein Ende, als sich im 16. Jahrhundert ein Mann fand, der sich den Urkunden und Akten mit Leib und Seele verschrieb: Magister Lorenz Fries21. Er hat – neben anderen Arbeiten, so der Geschichte des Bauernkrieges in Franken22, der Würzburger Bischofschronik23 und der „Hohen Registratur‟, einem systematischen Staatshandbuch24 – in über 20jähriger Arbeit das bischöfliche Archiv vollständig neu geordnet; es gibt kaum ein Würzburger Archival aus der Zeit vor seinem Tode, das nicht irgendeine Bemerkung in seiner höchst charakteristischen Handschrift trägt. Fries’ Systematik teilt die Archivalien in fünf große Gruppen, für die jeweils ein Archivschrank angeschafft wurde: Privilegiorum, Quientantiarum, Proprietatis, Lehen und Contractuum; innerhalb jeder Gruppe ist die Ordnung weitgehend alphabetisch. Trotzdem wissen wir nicht, welche Stücke das Archiv damals im einzelnen enthalten hat: wir besitzen zwar eine ausführliche Beschreibung der Archivsystematik25, wir besitzen sogar farbige [p. 144] Zeichnungen der Archivschränke von der Hand des Lorenz Fries26, aber kein Verzeichnis, in dem jede einzelne Urkunde aufgeführt ist. Ein solches Verzeichnis hat vielleicht existiert27, aber es ist nicht erhalten. Übrigens gibt es auch für die folgende Zeit bis zum Ende des Hochstifts keinen Gesamtindex des bischöflichen Archivs28.

Im Gegensatz zum Archiv war die Kanzlei mitsamt der Registratur in der Stadt untergebracht29. Die Registratur umfaßte zur Zeit des Lorenz Fries, also um 1540, nicht weniger als 61 verschiedene Serien30. Wenn man davon aber alle die Kategorien ausscheidet, die ihrer Natur nach bzw. nach den Angaben von Fries erst im 16. Jahrhundert entstanden sein können31, bleiben im wesentlichen nur drei größere Serien übrig, die bis ins 15. Jahrhundert zurückreichen, nämlich die Lehenbücher32, die Gebrechenbücher33 und die Libri diversarum formarum et contractuum, eine allgemeine Serie34. Diese drei Serien entsprechen nun in auffälliger Weise den Bestimmungen der späteren Kanzleiordnungen, daß unter dem Kanzler ein Lehenschreiber, ein Gebrechenschreiber und ein Ratsschreiber arbeiten sollen35. Die Vermutung liegt [p. 145] also nahe, daß zunächst eine Differenzierung der Registerführung stattfand und daß dann, bei steigendem Geschäftsanfall, die Differenzierung der Schreiberämter folgte. Die Dinge liegen aber komplizierter: eine nähere Untersuchung der erhaltenen Gebrechenbücher zeigt, daß alle Bände, die das 15. Jahrhundert betreffen, in Wahrheit erst im 16. Jahrhundert entstanden sind; dabei sind teils lose Akten zusammengebunden, teils Abschriften angefertigt und teils andere Registerserien exzerpiert worden. Die Gebrechenschreiber des 16. Jahrhunderts haben sich ihre Registratur also erst selbst hergestellt. Auch ein Teil der Libri diversarum formarum et contractuum, die auf Bischöfe des 15. Jahrhunderts lauten, ist erst im 16. Jahrhundert entstanden36. Einzig die Lehenbücher sind kontinuierlich geführt worden und seit dem Anfang des 14. Jahrhunderts nahezu vollständig erhalten. Der Zeitpunkt, zu dem die Gebrechenbücher angelegt worden sind, läßt sich aber noch genauer bestimmen: zwar stammt die älteste, eindeutig datierbare Kanzleiordnung erst aus dem Jahre 154637, aber die Ernennungsurkunde für den Kanzler Dr. Marsilius Preuninger von 152538 enthält eine detaillierte Aufzählung seiner Pflichten; dazu gehört auch die Sorge für die Registratur, namentlich Alle vnnsere Salbucher, Als Contractuum, Dhienerschafft, Geprechenn, Lehenn vnd andere vnserer Cantzleybuchen vnd schriefften. Wichtige Stücke, nämlich Vorderung, Vhedbrief, Vrphede, Vrgicht, Quietanzen oder anderes […], darann vnnß vnnd vnnserm Stifft ettwas gelegenn, Als sonderlich die schrifftten vnnsers Stieffts geprechen belangend, sind sofort zu registrieren; über weniger wichtige Stücke soll der Kanzler jeweils am Ende eines Vierteljahres entscheiden, was registriert wird und was nicht39. Die Ernennungsurkunde verweist auch auf eine Kanzleiordnung des regierenden Bischofs, die demnach zwischen 1519 und 1525 erlassen wurde. [p. 146] Es ist zu vermuten, daß in dieser Ordnung das erste Mal die Einrichtung der Gebrechenbücher vorgeschrieben wurde40.

Über die Einrichtung der Kanzlei selbst läßt sich nur wenig sagen. Die Entscheidungen fielem im täglichen Rat, der, wie ein Register von 1524/941 zeigt, tatsächlich täglich tagte. Die Zahl der Räte wird 1493 mit 12 aus dem Adel und sonst andere hochgelahrte Rathe, geistliche und weltliche angegeben42. Die Ausfertigung der Urkunden besorgten unter Leitung des Kanzlers zwei Sekretäre und mehrere Kopisten. Kanzleivermerke wurden in der Regel nicht angebracht43; Namen von Kanzleimitgliedern lassen sich aber gelegentlich aus anderen Quellen ermitteln44. Mehr als das war über die Kanzlei des 15. Jahrhunderts schon um 1550 nicht mehr bekannt; vielmehr galten die damaligen Verhältnisse geradezu als Idylle, wie folgendes Zitat von Schätzler, dem Nachfolger des Lorenz Fries, zeigt45: Nachdem vor Zeitten die welt etwas gots forchtiger, from, schlicht vnd gerecht, vnd nit also ruchlos, vntrew, spitzfindig vnd arglistig als itzt bey vnsern Zeitten gewest […], (haben) die alten regierenden Hern vnd Bischoffen zu Wirtzburg und Hertzogen zu Franken in iren Cantzleien und Camern nit vil zuthun, vnd einen Domhern zu einem Cantzler vnd einen gelerten Rath oder zween, desgleichen ein oder zween Secretari vnd ein Cantzleischreiber, zwei oder drei, gehabt, vnd mit denen den Stift, Land vnd Leut regirt, vnd ein schlichte Registratur gehalten.


1 Zur Würzburger Geschichte des 15. Jh. vgl. Alfred Wendehorst, Das Bistum Würzburg, Teil 2 und 3, Berlin 1969 und 1978 (Germania Sacra, Neue Folge 4 und 13). Die Bischöfe des 15. Jh. sind Johann I. von Egloffstein (1400–1411), Johann II. von Brunn (1411–1440), Sigmund von Sachsen (1440–1443), Gottfried Schenk von Limburg (1443–1455), Johann III. von Grumbach (1455–1466), Rudolf von Scherenberg (1466–1495) und Lorenz von Bibra (1495–1519).

2 Das sog. Mainzer Oberstift mit dem Zentrum Aschaffenburg.

3 In den Urkunden wird der Herzogstitel (Francie Orientalis dux bzw. hertzog von francken) regelmäßig erst seit Johann III. geführt.

4 Vgl. etwa die Bischofsgrabmäler im Dom. Besonders bekannt sind diejenigen der Bischöfe Rudolf und Lorenz, von Tilman Riemenschneider.

5 Vgl. dazu Friedrich Merzbacher, Iudicium Provinciale Ducatus Franconiae. Das kaiserliche Landgericht des Herzogtums Franken–Würzburg im Spätmittelalter. München 1965 (Schriftenreihe zur bayerischen Landesgeschichte 54).

6 Im August 1802. Die spätere Zwischenperiode von 1806–1814 als „Großherzogtum Würzburg‟ unter dem ehemaligen Großherzog von Toskana kann hier außer Betracht bleiben.

7 Zur Problematik dieser Ordnung vgl. Walter Scherzer, Das Ordnungsprinzip der Archivalien des ehemaligen Hochstifts Würzburg, Jahrbuch für fränkische Landesforschung 25 (1965) 407–420. Im 19. Jahrhundert mußten die Urkunden vor 1401 nach München abgegeben werden; vgl. dazu Hermann Hoffmann, Die Geschichte der „Würzburger Urkunden‟ in den letzten 150 Jahren, Würzburger Diözesangeschichtsblätter 16/17 (1954/5) 388–398. Für die heutige Sicht der Gesamtproblematik vgl. Walter Jaroschka, Beständebereinigung mit Franken, Mitt. f.d. Archivpflege in Bayern 20 (1974) 2–21 und ders., Franken in Geschichte und Gegenwart der staatlichen Archive Bayerns, Jahrbuch für fränkische Landesforschung 40 (1980) 1–8.

8 Zur älteren Ordnung der Archive ist demnächst eine umfangreichere Untersuchung von mir zu vergleichen, die voraussichtlich in den Würzburger Diözesangeschichtsblättern erscheinen wird.

9 Ein solches Projekt ist seit 1982 im Gange; eine erste Schätzung läßt allein für das 15. Jh. mindestens 40 000 Nummern erwarten. – Arbeiten zum Würzburger Kanzlei- und Urkundenwesen im frühen und hohen Mittelalter: Peter Johanek, Die Frühzeit der Siegelurkunde im Bistum Würzburg, Würzburg 1969 (Quellen und Forschungen zur Geschichte des Bistums und Hochstifts Würzburg 20); Kurt-Ulrich Jäschke, Zum Würzburger Urkundenwesen im hohen Mittelalter, Zeitschrift für bayerische Landesgeschichte 34 (1971) 374–389; Peter Johanek, Die Gründung von St. Stephan und Neumünster und das ältere Würzburger Urkundenwesen, Mainfränkisches Jahrbuch 31 (1979) 32–68.

10 Die „Kanzleiordnung‟ von 1506 (StA. Würzburg, Liber diversarum formarum 19, S. 193–198) enthält keine Detailbestimmungen. Über eine mögliche Kanzleiordnung von 1526 vgl. unten Anm. 38. Die Ordnung von 1546 steht in StA. Würzburg, Liber diversarum formarum 28 S. 333–338. Gedruckt ist erst die Ordnung Julius Echters von 1574; vgl. Hans Eugen Specker, Die Kanzleiordnung Fürstbischof Julius Echters von 1574, Würzburger Diözesangeschichtsblätter 35/36 (1974) 275–317. – An älteren Arbeiten zur Würzburger Kanzleigeschichte ist zu verweisen auf Friedrich Heinrich, Das fürstlich-würzburgische Gebrechenamt, Archiv für Unterfranken 68 (1929) 1–142.

11 Zu diesem und dem vorigen Absatz vgl. Wendehorst (wie Anm. 1) passim, ferner Peter Herde, Johann III. von Grumbach, Bischof von Würzburg (1455–1466) und Papst Kalixt III., Würzburger Diözesangeschichtsblätter 41 (1979) 121–140, sowie Thomas Frenz, Ratsbuch 2 im Würzburger Stadtarchiv – eine „flankierende Maßnahme‟ im Streit zwischen Bischof Sigmund von Sachsen und dem Würzburger Domkapitel, Würzburger Diözesangeschichtsblätter 42 (1980) 11–66.

12 Darauf deuten Querverweise (z. B.: originale apud consilium ecclesiasticum) in den bischöflichen Registern. Die Teile des Archivs des geistlichen Rates, die der Säkularisation entgangen sind, liegen heute im Diözesanarchiv.

13 Zum Stadtarchiv vgl. Paul Glück, Das Stadtarchiv in Würzburg, Frankenland I (1914) 327–330. Näheres über die Beziehungen zwischen städtischem und bischöflichem Archiv, die sehr intensiv waren – es gab unter Bischof Gottfried sogar eine Art Bestandsbereinigung –, in dem in Anm. 8 angekündigten Aufsatz. Ältere Repertorien des städtischen Archivs sind: Stadtarchiv Würzburg, Ratsbücher 6, 62, 65 und 66 sowie StA. Würzburg, Liber diversarum formarum 28 S. 771–794. Zum Archiv des Landgerichts vgl. Merzbacher (wie Anm. 5) S. 25 ff.

14 Vgl. dazu die subtile Untersuchung von Walter Scherzer, Die Anfänge der Archive der Bischöfe und des Domkapitels zu Würzburg, Archivalische Zeitschrift 73 (1977) 21–40, sowie, im gleichen Zusammenhang, Sabine Krüger, Untersuchungen zum sogenannten Liber privilegiorum des Lupold von Bebenburg, Deutsches Archiv für Erforschung des Mittelalters 10 (1953/4) 96–131, und Alfred Wendehorst, Zur Überlieferung und Entstehung der Fälschung D. Karol. 246 nebst Mitt. über zwei neu aufgefundene Handschr. v. Lupold von Bebenburgs Liber privilegiorum, Westfalen 51 (1973) 1–5.

15 Wenigstens die wichtigeren Stücke lagerten in der sog. Heiltumskammer hinter dem Hochaltar, von wo sie 1525 unter dramatischen Umständen in Sicherheit gebracht wurden. Näheres ist nicht mehr festzustellen, da der Dom im Anfang des 17. Jh. umgebaut wurde und ältere Pläne nicht existieren (frdl. Auskunft von Herrn Dr. E. Schneider, Schweinfurt). Repertorien des Domkapitelsarchivs sind: StA. Würzburg, Liber diversarum formarum 16 S. 477–533, Standbücher 39, 56, 57, 60, 69 und 1009. Das Verzeichnis aus dem Ldf 16 ist (teils fehlerhaft) gedruckt im Archiv für Unterfranken 31 (1888) 13–104.

16 Im Obergeschoß des sog. Randersackerer Turms. Vgl. auch unten Anm. 25.

17 Das Verzeichnis (StA. Würzburg, Standbuch 772 fol. 108r–136v und Standbuch 1012 fol. 212r–257v) ist datiert auf 1407, die Einteilung muß aber noch aus der Zeit des vorigen Bischofs stammen, da die Urkunden Johanns I. in einer eigenen Lade außerhalb des Alphabets liegen. Diese ist mit dem Wappen des Bischofs bezeichnet, dem Bärenhaupt, das sich ebenfalls als Rückvermerk vermerkt findet. Die Lade Johanns II. ist im Verzeichnis nicht mehr enthalten und läßt sich nur aus Rückvermerken in Form seines Wappens (der Wolfsangel) erschließen.

18 Vgl. Specker (wie Anm. 10) S. 277.

19 Es wurden einige Urk. an die Stadt zurückgegeben; vgl. Stadtarchiv Würzburg, Ratsbuch 6 fol. 84r.

20 Ordnungsarbeiten unter Bischof Rudolf sind zwar nicht für das bischöfliche, wohl aber für das Domkapitelsarchiv nachweisbar (vgl. die in Anm. 15 zitierten Verzeichnisse), sind aber offenbar auch steckengeblieben, da Querverweise aus dem Jahre 1536 (in StA. Würzburg, Liber diversarum formarum 73) das Domkapitelsarchiv noch in derselben Ordnung zeigen wie um 1480.

21 Zu ihm vgl. Wilhelm Engel, Magister Lorenz Fries 1491–1550, Würzburg 1951 (Mainfränkische Hefte 11); ders., Lorenz Fries, Neue deutsche Biographie 5 (1961) 610 f.

22 Die Geschichte des Bauernkrieges in Ostfranken, hg. v. August Schäffler und Theodor Henner, 2 Bde., Würzburg 1883.

23 Historie, Nahmen, Geschlecht, Wesen, Thaten, gantz Leben und Sterben der gewesenen Bischoffen zu Wirtzburg und Hertzogen zu Francken […], durch Lorenzen Frieß von Mergentheim … Anno 1544. In: Johann Peter Ludewig (Hg.), Geschicht-Schreiber von dem Bischoffthum Wirtzburg […], Frankfurt/Main 1713, S. 373 ff. Mit modernisierter Orthographie gedruckt als: Geschichte, Namen, Geschlecht, Leben, Thaten und Absterben der Bischöfe von Würzburg und Herzoge zu Franken […], 2 Bde., Würzburg 1924.

24 Vgl. August Schäffler, Die „hohe Registratur‟ des Magisters Lorenz Fries, Archiv für Unterfranken 22/1 (1873) 1–32; ferner ders., Erste Publikation aus der „hohen Registratur‟: Magister Lorenz Fries zum fränkisch-wirzburgischen Münzwesen a.a.O. 33–188; außerdem Ludwig Rockinger, Magister Lorenz Fries zum fränkisch-wirzburgischen Rechts- und Gerichtswesen, in: Abh. d. hist. Cl. der K. bayer. Akad. d. Wiss. 11, 3 (1870) S. 147–254.

25 StA. Würzburg, Standbuch 1011 fol. XXr–XXVv, Liber diversarum formarum 17 S. 37–45 und Ms. 43 (unfoliiert). Gedruckt bei August Schäffler, Die Urkunden und Archivalbände des hochstiftisch wirzburgischen Archives im 16. Jh., Archivalische Zeitschrift 10 (1885) 141–157 und 11 (1886) 19–52. Der Freundlichkeit von Herrn Dr. Braun vom BayHStA. (Kriegsarchiv) verdanke ich einen Grundrißplan des Archivraums auf der Festung aus dem 19. Jh.; anhand der Friesschen Beschreibung lassen sich die fünf Schränke dort einordnen.

26 In Ms. 43 (wie Anm. 25).

27 Einige Querverweise, die von Fries stammen können, verweisen auf einen „Index maior‟, z. B. StA. Würzburg, Liber diversarum formarum 8 S. 436.

28 Teilverzeichnisse stammen von 1618/20, Ende des 17. und Ende des 18. Jh., sämtlich in der Serie der Standbücher im StA. Würzburg. Die Archivsystematik des Lorenz Fries ist übrigens offenbar schon bald nach seinem Tode wieder aufgegeben worden zugunsten einer rein geographischen Pertinenzgliederung.

29 Im Kürschnerhof zwischen Dom und Neumünster; dort hatte auch das Landgericht seinen (gewöhnlichen) Sitz.

30 StA. Würzburg, Standbuch 1011 fol. Ir–XIXv, ferner Ms. 43.

31 Z.B. Baurenkrieg, Bundt zu Schwaben oder auch Fries’ eigene Chronik. Viele der genannten Serien bzw. Bände sind heute nicht mehr vorhanden bzw. betreffen erst das 16. Jh.

32 Serie im StA. Würzburg unter diesem Titel; Publikation: Hermann Hoffmann, Das älteste Lehenbuch des Hochstifts Würzburg 1303–1345, Würzburg 1972/3.

33 Unter Gebrechen versteht man in der Würzburger Kanzlei die Differenzen mit den Nachbarstaaten. In der Serie der Standbücher im StA. Würzburg sind erhalten: Bambergische Gebrechenbücher (Nr. 717–719), Brandenburgische (720–724, 769, 770), Fuldische (725–730e), Hennebergische (731–736), Limburgische (738), Mainzische (739–760), Sächsische (761), Schwarzenbergische (762), Wertheimische (763–767) und Wormsische (768). Fries nennt außerdem noch Hohenlohische, Leuchtenbergische, Rieneckische und Schweinfurtische Gebrechenbücher.

34 Im StA. Würzburg in der Serie „Libri diversarum formarum‟. Bis auf Johann III. getrennt als Libri diversarum formarum und Libri contractuum, seit Rudolf einheitliche Reihe.

35 Die anderen Schreiberämter, deren Bezeichnungen häufig wechseln, können hier außer Acht bleiben.

36 So Ldf 1, 3, 6, 9, 11 (auf S. 94 datiert: 26. 11. 1582), 17 und 18, alle erst nach dem Tode des Lorenz Fries entstanden. Ldf 4 stammt frühestens aus dem 18. Jh.

37 StA. Würzburg Miscell. 6811 enthält eine abschriftliche Kanzleiordnung, die auf dem ursprünglich nicht zugehörigen Deckblatt auf 1526 datiert ist. Der Text stimmt fast wörtlich mit der Ordnung von 1546 (wie Anm. 10) überein. Ausstellender Bischof ist Konrad (von Thüngen, 1519–1540, oder von Bibra, 1540–1544?). Für Konrad von Thüngen spricht, daß in der Schlußpassage der Ordnung von 1546 auf eine Ordnung dieses Bischofs verwiesen wird; außerdem ist für die Ablage eine Kategorie des bunds zu schwabenn vorgesehen, die nach 1540 sinnlos wäre (der Schwäbische Bund wurde 1534 aufgelöst) und 1546 auch fehlt. Gegen Konrad von Thüngen spricht, daß Lorenz Fries in der Hohen Registratur (Standbuch 1011 fol. 89v, Stichwort: Cantzlei ordnung) nur die Ordnungen von 1506 und 1546 kennt, nicht aber eine solche von 1526, mit der er doch zwanzig Jahre lang gearbeiter haben müßte. Vgl. weiter unten Anm. 40.

38 StA. Würzburg, Würzburger Urk. 92/48, von 1525 November 9.

39 Die Registrierung war demnach nicht vollständig und erfolgte anhand der Konzepte.

40 Die Formulierungen der Ernennungsurkunde von 1525 stimmen wörtlich mit den entsprechenden Passagen aus Miscell. 6811 (wie Anm. 37) überein, so daß doch die Vermutung naheliegt, es handele sich dabei um die Ordnung Konrads von Thüngen, die dann jedenfalls aber nicht 1526, sondern zwischen 1519 und 1525 erlassen wurde.

41 StA. Würzburg, Standbuch 1010.

42 Fries (wie Anm. 23) S. 860.

43 Ausnahmen bilden Relatoren-Vermerke, die rechts auf der Plica stehen können, aber, soweit ich bisher sehe, nur unter Johann I. und Johann II., z. B. Ad relacionem Iohannis Sculteti Herbipolen. auf StA. Würzburg, Würzburger Urk. 112/185 von 1430 April 20. In der zweiten Jahrhunderthälfte steht gelegentlich rechts unter der Plica ein Vermerk folgender Form: Iohannes Grae procurator fisci subscripsit (Würzburger Urk. 87/91 von 1489 März 26). Ganz selten findet sich die eigenhändige Unterschrift Lorenz von Bibras links unter dem Text (so Würzburger Urk. 10/183 von 1497 Mai 29).

44 Vgl. Heinrich (wie Anm. 10) passim. Unterhalb der Ebene der Kanzler sind zu nennen: Io. Hobachs, Sekretär 1482 und schon unter Johann III. (StA. Würzburg, Würzburger Urk. 90/346); Heinr. Geuninger, Sekretär 1509 (ebd. 90/293); Clas von Dettelbach, Registrator 1510 (ebd. 90/54); Io. Platz, Schreiber 1518 (ebd. 92/44); sowie im Jahre 1525 Diez Siebner, Schreiber (Fries, wie Anm. 23, Bd. II S. 53), die Sekretäre Peter Clarman (Fries, wie Anm. 22, Bd. I S. 182, 246) und Conrad Weinaug (ebd. 48, 69, 184, 237) und die Schreiber Ditz Eyb (ebd. 242 = Diez Siebner?), Niclas Fleck (ebd. 184), Jobst Pantaleon (ebd. 183) und Gregor Reynisch (ebd. 187).

45 Zit. nach Heinrich (wie Anm. 10) S. 9 f.