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[p. 351] Das Kanzlei- und Urkundenwesen der Bischöfe von Olmütz im 14. Jahrhundert

Das Bistum von Olmütz, im böhmischen Staate das zweite neben demjenigen von Prag, war seit seiner Entstehung im Jahre 1063 suffragan gegenüber dem Erzbistum von Mainz. Im Jahre 1344 wurde es dem eben errichteten Erzbistum von Prag untergeordnet1.

Zur Zeit Brunos von Schauenburg (1246–1281) wurde im Olmützer Bistum das Lehensystem eingeführt. Die den kleinen Adeligen, quasi bischöflichen Ministerialen, verliehenen bischöflichen Lehen haben sich im Jahre 1348, in dem das Bistum Olmütz neben der Markgrafschaft Mähren und dem Herzogtum Troppau zum direkten Lehen des Königs von Böhmen geworden ist, in Sublehen der böhmischen Krone verwandelt2. Das Lehensystem hat sofort seit seinem Anfang die Struktur der schriftlich abgewickelten bischöflichen Amtsgeschäfte in ausgeprägter Form profiliert und sie unterschiedlich von den entsprechenden Amtsgeschäften einiger anderer Bistümer, z. B. desjenigen von Prag, gestaltet.

Zwischen 1303 und 1402 lösten einander auf dem Bischofsstuhl zu Olmütz insgesamt 11 Bischöfe ab, und zwar: Johann VI. von Waldstein (1303–1311), Peter Angeli, ehemaliger Kanzler des böhmischen Königs (1314–1316), Konrad (1317–1326), Heinrich von Duba (1327–1333), Johann VII. Volek (Spitzname, auf deutsch Öchslein), natürlicher Sohn Wenzels II. und Onkel Karls IV. (1334–1351), Johann VII. Očko (Äuglein) von Wlaschim (1352–1363), Johann IX. von Neumarkt, Karls Reichskanzler [p. 352] (1364–1380), Peter Jelito (Blutwurst) (1381–1387), Johann Sobieslaus, Neffe Karls IV. (1387), Nikolaus von Riesenburg (1388–1397) und Johann X. Mráz (Frost) (1398–1402)3.

Der Urkundenstoff dieser Bischöfe umfaßt ungefähr 450 Stücke. Im ersten Drittel des 14. Jahrhunderts entfallen im Durchschnitt etwa 4 Stücke auf ein Jahr, später sinkt ihre Zahl auf 2–3 pro Jahr, um zur Zeit der beiden letzten Bischöfe auf 16 und 18 anzusteigen. Diesen Anstieg bringt das Bestehen des Kanzleiregisters mit sich, das eben aus der Zeit dieser beiden Pontifikate erhalten ist und eine konkrete Vorstellung davon zu bieten vermag, wieviel Material verlorengegangen sein dürfte. Das Verhältnis zwischen den erhaltenen Originalen und Abschriften auf der einen und den im Register eingetragenen Stücken auf der anderen Seite ist im Falle Bischof Nikolaus’ 36: 123, im Falle von Mráz 12: 63. Im Bereich der Spiritualien gab es einen natürlichen Rückgang der bischöflichen Urkundenproduktion, da die Bischöfe seit Heinrich von Duba einen Teil dieser Amtsgeschäfte auf ihre Generalvikare und Offiziale zu übertragen pflegten, die die Urkunden in ihren Kanzleien ausstellten. Während Heinrich 15 Urkunden selbst ausgestellt hat – gegenüber 6 von seinen Organen ausgestellten Stücken –, ist das Verhältnis bei Johann Volek 12: 17 und bei Očko 12: 18 zugunsten dieser Organe. Die bischöflichen Organe dürften ebenfalls Bücher geführt haben, und zwar die Offiziale Konsistorialgerichtsbücher, die Generalvikare Erektions- und wohl auch Investiturbücher. Davon ist uns nichts erhalten geblieben4.

Im Bereich der temporalen und Lehensgeschäfte ist umgekehrt ein mäßiger Anstieg zu verzeichnen, obwohl strittige Angelegenheiten von einem besonderen Organ, dem Lehenhof, erledigt wurden, dessen Bücher seit dem Jahre 1353 erhalten sind5. Die Streitsachen nicht betreffende Amtsgeschäfte wurden bis zum Schluß der hier betrachteten Epoche von der bischöflichen Kanzlei in Urkundenform geführt; besondere Bücher, in Protokollform geführte Lehentafeln, wurden erst nach dem Tode von Johann Mráz eingeführt6. Von den Urkunden über die nichtstrittigen Lehensangelegenheiten ist Vieles verlorengegangen. Der wahre Stand der Dinge geht wiederum aus dem Register hervor. Bei Nikolaus von Riesenburg kann man 110 Lehenurkunden, [p. 353] 36 Urkunden in temporali und 25 in spirituali zählen. Bei Mráz verzeichnet das Register 35 Lehenurkunden, 25 Temporalien und 25 Spiritualien.

Die verhältnismäßig geringe Anzahl von Urkunden gibt Anlaß, ihre Bearbeitung mit der Methode des Schrift- und Stilvergleichs zu versuchen. Im ersten Drittel des 14. Jahrhunderts kann man im Grunde noch ähnlich wie im Stoff des 13. Jahrhunderts vorgehen. Bei der stilkritischen Analyse findet man allerdings eine größere Stütze in der Formulierung des Kontextes als in den Formeln des Eingangs- und Schlußprotokolls. Es gilt, vor allem Stücke von gleichem oder wenigstens verwandtem Inhalt zu vergleichen. Seit dem Pontifikat Johann Voleks vermag man allerdings nicht mehr untrüglich den individuellen Stil zu unterscheiden, doch ist es sehr gut möglich, den kanzleimäßigen Stil von dem unkanzleimäßigen zu unterscheiden7. Der Schriftvergleich macht auch weiterhin keine Schwierigkeiten.

Mit Hilfe der graphischen und stilkritischen Analyse kann man in bezug auf den Urkundenstoff der Bischöfe von Olmütz etwa zu folgenden drei Grundresultaten gelangen:

1. Unkanzleimäßige Ausfertigungen von kanzleimäßigen unterscheiden: Aus den Jahren 1303–1363 liegen in unserem Material 23 nichtkanzleimäßige Urkunden vor. Davon wurden zwei vom Kanzleinotar dem Empfängerschreiber in die Feder diktiert, drei Stücke sind gefälscht8.

[p. 354] Die beim Empfänger entstandenen Stücke kommen häufig am Anfang des Pontifikats vor, wo die bischöflichen diplomatischen Einrichtungen noch nicht ausgebaut waren. Bis auf einzige Ausnahme haben die Bischöfe niemand von dem Personal ihres Vorgängers übernommen. Als beim Empfänger entstanden kann man die ersten Urkunden der Bischöfe Konrad und Heinrich betrachten9. In einigen Fällen überließ die bischöfliche Kanzlei die Initiative dem Domkapitel von Olmütz, zu dessen Gunsten die entsprechenden Urkunden ausgestellt wurden10. Und schließlich gibt es Fälle, in denen die Bischöfe an der Ausstellung gewisser Urkunden nicht besonders interessiert waren.

Von den drei Fälschungen war eine bereits früher als solche bekannt. Es handelt sich um ein erst im 17. Jahrhundert entstandenes Stück11. Die beiden anderen, in deren Falle der Zeitpunkt ihrer tatsächlichen von jenem ihrer angeblichen Entstehung nicht dermaßen entfernt ist, vermochte man nur auf dem Wege der diplomatischen Analyse des gesamten Stoffes aufzudecken12.

[p. 355] 2. Die bischöflichen Schreiber und Notare in fremdem diplomtischen Milieu identifizieren: So ist bereits der erste Notar Johanns von Waldstein in die bischöfliche Kanzlei aus der mährischen Abteilung der königlichen Kanzlei Wenzels II. gekommen; er ist identisch mit dem Olmützer Domherrn und Propst von Schatzberg Johann13. Der zweite Notar Heinrichs von Duba, den man mit dem öffentlichen Notar Laurentius Nicolai von Dieditz identifizieren konnte, ist auch bei dem Markgrafen Karl belegt, im Kapitel zu Wissegrad, in der Kanzlei Dr. Johanns von Padua, von Heinrichs Generalvikar und sogar in der Kanzlei von Johanns Nachfolger in dieser Funktion unter Johann Volek14. In Karls markgräflicher Kanzlei kann man auch zwei Notare [p. 356] Johann Voleks erfassen. Von ihnen hat der zweite in der Reihenfolge der Notare des Bischofs noch in der Kanzlei Johanns von Luxemburg ausgeholfen und in den Jahren 1348–1350 die mährischen Landtafeln der Brünner Zude an Stelle des Brünner Propstes Hermann von Erfurt, des nominellen Landesschreibers, geführt. Dieser Schreiber war der einzige, der bei zwei Bischöfen tätig war – bei Volek und Očko. Er dürfte mit dem Hauskaplan Karls IV. Peter Larentii Wirchenblatt identisch sein15. Der vierte Schreiber Voleks war später in Karls Reichskanzlei tätig16.

3. Die personelle Zusammensetzung der bischöflichen Kanzlei und die Beziehungen zwischen den Kanzleikräften feststellen, sowie ob und welcher Art Arbeitsteilung es unter ihnen gegeben hat: Die bischöfliche Kanzlei erweist sich als ein verhältnismäßig schlichtes Gebilde, mit 2–3 Kräften ausgestattet. Es fehlt allerdings nicht an Fällen, in denen es in der Kanzlei nur einen Notar gab17, unter Konrad kann man andererseits in einem bestimmten Zeitraum gleichzeitig 4 Kräfte erfassen18. Man kann im allgemeinen drei Sorten [p. 357] von Kanzleikräften unterscheiden: Chefnotare, selbständige Notare und Hilfsschreiber. Die selbständigen Notare haben die Urkunden selbständig stilisiert und niedergeschrieben; die Hilfsschreiber dagegen haben nur nach dem Diktat der Chefnotare gearbeitet19.

Die bischöfliche Kanzlei produzierte im Bereich der Urkunden und der ihnen verwandten Schriftstücke Privilegien, Urkunden weiterer Protokollform, Urkunden engerer Protokollform, also sogenannte Nos-Formen, Konsense, Mandate, Notariatsinstrumente und Briefe. Die Privilegien waren äußerlich feierlich ausgestattet und mit der Verewigungsformel „in perpetuum‟ versehen20, die Urkunden weiterer Protokollform erhielten eine mit dem Namen des Bischofs eingeleitete Intitulation, die Adresse und Grußformel21, die gekürzte [p. 358] Form beruhte dann darin, daß die Intitulation mit dem pronomen „Nos‟ eingeleitet wurde, ihr folgte eine die allgemeine Adresse und die Promulgation ersetzende Formel und nach dem „quod‟ folgte unmittelbar die Disposition22. Konsense, Genehmigungsklauseln in fremden Schriftstücken, verhielten sich wie Nos-Formen. Mandate erinnerten an Urkunden weiterer Protokollform, entbehrten allerdings der Korroboration, und das Datum fehlte entweder überhaupt oder wurde nur durch das Jahr des Pontifikats angeführt. Das Siegel war an einem vom Blankett getrennten Pergamentstreifen durch Aufhängen befestigt23. Die Briefe wiesen die Form offener Briefe auf, die gegenseitige Position der Intitulation und der Adresse hing davon ab, ob der Empfänger eine höher oder niedriger als der Bischof gestellte Person war; sie hatten keine Korroboration24. In den Privilegien, Urkunden, Mandaten und Briefen kamen gewisse, aus den päpstlichen und kaiserlichen Schriftstücken bekannte Gepflogenheiten zur Geltung. Die Form des Notariatsinstruments wurde von der bischöflichen Kanzlei in drei Fällen gewählt. Das erste von ihnen hat der Notar von Bischof Konrad diktiert, der öffentliche Notar hat nur seine Unterschriftsformel stilisiert. Das Schriftstück gibt [p. 359] es nur in Abschrift, in der kein Notarialzeichen erwähnt wird. Die beiden anderen weisen schon die übliche form auf25.

Das aus den Jahren 1388–1402 erhaltene Kanzleiregister besteht aus drei sachlichen Abschnitten, von denen jeder den mäßig gekürzten Wortlaut der Schriftstücke ungefähr in chronologischer Reihenfolge beinhaltet26. Der erste Abschnitt enthält Urkunden über Lehensmitgifte für die Jahre 1388–1402, der zweite die Belehnungen, die übrigen nichtstrittigen Lehensangelegenheiten und Temporalien aus demselben Zeitabschnitt, der dritte dann Spiritualien nur für die Jahre 1401–1402.

Der sachlichen und zeitlichen Einteilung entspricht auch die Einteilung der Handschrift in Lagen. Während auf der ersten von ihnen, die in der Reihenfolge des Manuskripts als dritte bezeichnet ist, alle Lehensmitgifte aus der Zeit der beiden Bischöfe eingetragen sind, umfaßt der zweite Sachbereich vier Lagen, mit fortlaufenden Nummern VI–VIII bezeichnet, wobei die letzte ohen Nummer blieb. Auf der letzten, ebenfalls nummerlosen Lage, sind die Spirtitualien verzeichnet. Die ursprünglichen Kustoden weisen darauf hin, daß zwischen der dritten und sechsten Lage noch zwei fehlen, auf denen irgendein weiterer Bereich der Schriftstücke eingegliedert war, beispielsweise Spiritualien aus der Zeit des Bischofs Nikolaus, bzw. auch aus der ersten Zeit des Pontifikats von Mráz.

Für die Beurteilung des Registers ist von besonderer Bedeutung auch seine graphische Beschaffenheit. Sieht man von einigen Schreibern der Nachträge ab, so erscheinen als seine vornehmlichen Schöpfer die Schreiber A–E, von denen jeder den Stoff aus einem strikt begrenzten Zeitraum eingetragen hat, ohne Rücksicht auf Abteilungen und Lagen. Der älteste von ihnen, C, hat alles aus den Jahren 1388–1395 in den beiden ersten Abschnitten eingetragen, der nach ihm folgende, A, den Stoff seit Ende 1395 bis zum Jahre 1396 und schließlich B seit Ende 1396 bis zu Nikolaus’ Tod 1397. Den Stoff von Bischof Mráz haben dann A und E ohne gegenseitige zeitliche Abgrenzung eingetragen. Dem Register sind in der Handschrift zwei Lagen vorangestellt, auf [p. 360] die A und B eine mit der Jahreszahl 1389 bezeichnete Liste der bischöflichen Lehen aufgeschrieben haben27.

Vier von den fünf Schreibern des Registers sind als Urkundenschreiber belegt, der Schreiber A ist identisch mit dem in der Reihenfolge zehnten Schreiber des Bischofs Nikolaus, B mit dem neunten und C mit dem fünften. E ist mit dem ersten Schreiber Johanns Mráz’ identisch.

Die Schriftstücke sind in den einzelnen Abteilungen des Registers nicht in streng zeitlicher Abfolge eingetragen, ihre chronologische Folge ist im Rahmen der Zeitabschnitte der einzelnen Schreiber und insbesondere im Falle des Materials aus der Zeit Mráz’ einigermaßen durcheinandergebracht. Das Register wurde offensichtlich nicht nach den Originalen geführt, sondern aufgrund von Konzepten, die längere Zeit in der Kanzlei ihrer Registrierung harrten. Der Konzeptcharakter des Registers wird auch durch Textvergleich jener wenigen Stücke bestätigt, von denen neben dem Eintrag im Register auch das Original, bzw. eine nach dem Original angefertigte Abschrift vorliegen. Die meisten Originale bzw. Abschriften der Nikolaus’schen Urkunden sind im Register nicht erfaßt, was dessen unvollständige Überlieferung bezeugt, auch den Umstand, daß nicht alles hieher eingetragen wurde, und wohl ebenfalls Unregelmäßigkeiten in der Kanzlei.

Das Register wurde von dem Schreiber C = N 5 angelegt. Dieser hat im Jahre 1395 die Konzepte seit dem Anfang des Pontifikats von Nikolaus bis zum Jahre 1395 in das Register eingetragen. Nach einem Jahr hat eine ähnliche Arbeit der Schreiber A = N 9 geleistet, und ein Jahr später wiederum B = N 10. Das Werk wurde 1397 von den beiden letztgenannten Schreibern vervollständigt, indem von ihnen die unrichtig datierte Liste der bischöflichen Lehen angegliedert wurde. Die beiden Mrázschen Schreiber haben dann den Stoff ihres Bischofs auf einmal im Jahre 1402 eingetragen.


1 V. Medek: Osudy moravské církve (Geschicke der mährischen Kirche), Prag 1971, S. 122.

2 Über das Lehenwesen des Bistums Olmütz siehe: K. Lechner: Die ältesten Belehnungs- und Lehengerichtsbücher des Bistums Olmütz, Brünn 1902, S. VII ff.; W. Weiszäcker: Die Entstehung des böhmisch-mährischen Lehenwesens im Lichte der germanischen Forschung, ZVGMSch 21, 1917; derselbe: Olmützer Lehenwesen in den Sudetenländern, Studien zum mittelalterlichen Lehenwesen, Konstanz 1970. Über die Lehenurkunden des Bischofs Bruno jüngst M. Sovadina: Lenní listiny biskupa Bruna (Bischof Brunos Lehenurkunden), Sborník archivních prací 24, 1974, S. 426 ff.

3 V. Medek; Osudy moravské církve, S. 111–177.

4 J. Bistřický: Urkunden des Olmützer Generalvikariats in der ersten Hälfte des 14. Jh., Folia diplomatica I, Brünn 1971, S. 40 ff.

5 K. Lechner: Die ältesten Belehnungs- und Lehengerichtsbücher. S. 1 f.; V. Brandl: Manský soud biskupství olomouckého (Das Lehengericht des Bistums von Olmütz), Časopis matice moravské 15, 1891.

6 K. Lechner: Die ältesten Belehnungs- und Lehengerichtsbücher, Lehenquatern III, S. 18 ff.

7 In die Kanzlei Voleks drang ein neuer, formal humanistischer Stilisierungsgeist ein, der sich einer Flut von kunstgerecht konstruierten bombastischen Phrasen offenbarte. Neben den geläufigen rhythmischen Klauseln begann man auch die Versform, Anaphern und weitere poetische Figuren anzuwenden. Dieser Geist ging aus Karls markgräflicher Kanzlei hervor, mit der seine Träger in der Kanzlei Voleks, die Notare J VI 2 und J VI 4, in Berührung kamen.

8 Graphisch und stilistisch sind außerhalb der Kanzlei folgende Urkunden entstanden: Konrads: 1) 1317, 21. 3. Groß Meseritsch, Cod. dipl. Moraviae (CDM), VI, Nr. 111; 2) 1317, 16. 5. Prag, CDM XV, Nr. 31; 3) 1323, 8. 6. Brünn, CDM VI, Nr. 232. Heinrichs von Duba: 4) 1327, 14. 7. Olmütz, CDM VI, Nr. 345; 5) 1327, 20. 11. Merano, CDM VI, Erg. Nr. 25; 6) 1328, 4. 2. Olmütz, CDM VI, Nr. 361; 7) 1328, 5. 3. Prag, Regesta diplomatica Bohemiae et Moraviae (RBM), III, Nr. 1423; 8) 1329, 3. 9. Alt Brünn, CDM VI, Nr. 389; 9) 1332, 1. 7. Prag, RBM III, Nr. 1911; 10) 1332, 6. 11. Prag, RBM III, Nr. 1956; 11) 1333, 23. 2. Prag, RBM III, Nr. 1983. Johann Voleks: 12) 1339, 10. 4. Prag, CDM VII, Nr. 229; 13) 1339, 10. 11. Mödritz, CDM VII, Nr. 256; 14) 1343, 15. 6. Prag, CDM VII, Nr. 483; 15) 1344, 6. 3. Prag, RBM IV, Nr. 1386; 16) 1348, 14. 6. Olmütz, CDM VII, Nr. 813. Johann Očkos: 17) 1364, 18. 12. Katscher, RBM VII, Nr. 1524. In Zusammenarbeit von Aussteller und Empfänger sind folgende Urkunden entstanden: Johanns v. Waldstein: 18) 1311, 17. 6. Mödritz, Jene: Documenta Liechtensteiniana, ohne Paginieren und Bezifferung. Konrads: 19) 1323, 5. 4. Olmütz, Ex. A 2, CDM VI, Nr. 226; 20) 1325, 2. 2. Olmütz, CDM VI, Nr. 274. Fälschungen: angeblich Peters Angeli: 21) 1314, 3. 5. Mödritz, CDM VI, Nr. 93. Konrads: 22) 1321, 27. 9. Olmütz, Ed. O. Heinrichs v. Duba: 23) 1331, 24. 5. Prag, CDM VI, Nr. 422.

9 Es handelt sich um die in der vorherigen Anmerkung sub 1, 2, 4, 5 und 6 angeführten Urkunden.

10 Urkunden sub 16 und 17 in der Anm. 8.

11 Anm. 8. Urkunde sub 21. Darüber J. Šebánek: Žarošická legenda (Die Zarositzer Legende), Sborník k 60. narozeninám J.B. Nováka, Prag 1931, S. 86 ff.; J. Bistřický: K otázce geneze žarošického falza (Zur Frage der Entstehung der Zarositzer Fälschung), Od hradské cesty, 1967, S. 9 ff.

12 Urkunden sub 22 und 23 in der Anm. 8. Die Urkunde des liechtensteinischen Archivs in Vaduz, heute verschollen, bezieht sich auf die Inkorporation der Pfarrkirche in Reznowitz in das Prämonstratensernonnenkloster in Unter-Kanitz. Die Schrift ist nicht kanzleimäßig und scheint jünger zu sein; der Stil ist ebenfalls fremd und der Stilisator verging sich in grober Weise gegen die Regeln, an die sich die bischöfliche Kanzlei in der Formulierung ihrer Urkunden von weiterer oder engerer Protokollform gehalten hatte. Als Kapitelpropst wird im Kapitelkonsens ein sonst nicht bekannter Stephan angeführt, obwohl in jener Zeit, zu der sich die Urkunde bekennt, Sbor von Plavče Kapitelpropst war. Der Grund für die Herstellung dieser Fälschung findet sich in einem Passus der Urkunde, laut welchem der Pfarrer einen Teil der Einkünfte seiner Pfarre den Vorgesetzten des Klosters abzuliefern hatte und hauptsächlich auch deren Gerichtsbarkeit unterstehen sollte, was in der Olmützer Kirchenpraxis als einmaliger Fall dasteht. Die Fälschung entstand wohl im letzten Drittel des 14. Jahrhunderts.

Die Fälschung 23 auf den Namen Heinrichs von Duba wurde mit Buchschrift wahrscheinlich ebenfalls im letzten Drittel des 14. Jahrhunderts geschrieben. Stilistisch fußt sie indes gewissermaßen auf dem Formular für Investituren, wie es bei Heinrich durch Johann von Padua zur Anwendung gebracht wurde. Dem Formular entspricht nicht ein Absatz, der in Form eines Mandats aufweist und eine offensichtliche Interpolation in den ursprünglich echten Text vorstellt. Die Urkunde hat die Bestellung des Verwalters der St.-Nicolai-Kapelle auf dem St.-Mauritz-Friedhof in Olmütz zum Inhalt. Dem gefälschten Absatz zufolge bestand die Mitgift der Kapelle in Zinsen, mit denen einige Bürgerhäuser in Olmütz belastet waren. Da es dem Verwalter nicht bekannt ist, um welche Häuser es sich handelt, ordnete der Bischof den Olmützer Pfarrern an, den Bann über alle jene zu verhängen, die sich entweder zur Schuld nicht bekennen wollten oder die Schuldner, soweit sie ihnen bekannt wären, nicht anzeigen wüden. Über diese Urkunde vgl. J. Bistřický: Dva příspěvky ke starému olomoukkému místopisu (Zwei Beiträge zur alten Olmützer Topographie), Vlastivědný věstník moravský 29, 1977, S. 60 ff.

13 In der Kanzlei Johanns von Waldstein hat er 15 Urkunden aus den Jahren 1303–1307 niedergeschrieben und stilisiert. Außerdem ist er schon in den Jahren 1272–1276 in der Kanzlei Ottokars II. als P II 83 belegt. Vgl. dazu J. Šebánek – S. Dušková: Das Urkundenwesen König Ottokars II. von Böhmen. AD, Bd. 15, 1969, S. 277 ff. In der Kanzlei Wenzels II. hat er 20 Urkunden aus den Jahren 1291–1297 geschrieben und stilisiert. Vgl. dazu M. Pojsl – I. Řeholka – L. Sulitková: Panovnická kancelář posledních Přemyslovců Václava II. a Václava III. (Kanzlei der letzten Přemysliden Wenzels II. und Wenzels III.). Sborník archivních prací XXIV, 1974, S. 268–269, 298–303 und die Liste S. 352–365.

14 In der Kanzlei Heinrichs von Duba hat er 8 Urkunden aus den Jahren 1328–1333 niedergeschrieben. Weiter zwei Originale auf den Namen Johanns von Padua des Generalvikar und Offizial: 1332, 16. 11. Brünn, CDM VI, Nr. 446; 1333, 9. 10. Brünn, CDM VI, Nr. 466. Zwei Urkunden von Voleks Generalvikar und Offizial des Wissegrader Dekans Peter: 1334, 19. 8. Mödritz, RBM IV, Nr. 74; 1340, 17. 8. Mödritz, CDM VII, Nr. 284. Eine Urkunde Johann Očkos aus 1339, 10. 11. Mödritz, CDM VII, Nr. 256. Eine Urkunde des bischöflichen Burggrafen von Blansk Nikolaus aus 1340, 8. 4. Mödritz, CDM VII, Nr. 269. Bei Karl hat er folgende Urkunden niedergeschrieben: 1341, 15. 12. Wien, CDM VII, Nr. 369; 1342, 6. 3. Prag, CDM VII, Nr. 397; 1342, 26. 3. Brünn, CDM VII, Nr. 398; 1342, 1. 4. Olmütz, CDM VII, Nr. 399; 1342, 19. 4. Brumov, CDM VII, Nr. 405; 1342, 1. 7. Breslau, CDM VII, Nr. 423; 1342, 1. 7. Breslau, CDM VII, Nr. 425; 1342, 28. 9. Prag, RBM IV, Nr. 1171; 1342, 15. 12. Brünn, CDM VII, Nr. 453; 1343, 13. 4. Brünn, CDM VII, Nr. 467; 1343, 22. 7. Písek, RBM IV, Nr. 1300; 1344, 5. 1. Prag, RBM IV, Nr. 1367; 1344, 14. 7. Charmes, CDM VII, Nr. 547. Zwei Urkunden Johanns von Luxemburg: 1342, 3. 2. Prag, RBM III, Nr. 1080; 1344, 23. 11. Prag, RBM IV, Nr. 1470. Eine Urkunde des Königs Kasimir von Polen aus 1342, 11. 5. Krakau, RBM IV, Nr. 1123. Eine Urkunde Johanns Herzog von Schlesien aus 1342, 3. 6. Breslau, RBM IV, Nr. 1130. Eine Urkunde des Herzogs von Schlesien Ludwig aus 1342, 14. 7., RBM IV, Nr. 1154. Zwei Urkunden des schlesischen Herzogs Heinrich: 1344, 23. 11. Prag, RBM IV, Nr. 1472; 1344, 23. 11. Prag, RBM IV, Nr. 1473. Vgl. dazu J. Bistřický: Urkunden des Olmützer Generalvikariats in der ersten Hälfte des 14. Jh. Folia diplomatica I, Brünn, 1971, S. 43–44; J. Spěváček: Vavřines Mikulášův z Dědic, notář Karla IV. jako markraběte moravského (Nicolaus Laurentii von Dieditz, Notar Karls IV. als Markgrafen von Mähren), Sborník historický 20, Prag, 1973, S. 9–11.

15 Er hat 6 Urkunden Voleks aus den Jahren 1339–1349 niedergeschrieben. Weiter dann folgende: Den Brief der Äbtissin von Tischnowitz an den Bischof aus 1343, 19. 6. Brünn, CDM VII, Nr. 429. Neun Urkunden des Markgrafen Karl: 1338, 27. 7. Znaim, CDM VII, Nr. 206; 1338, 28. 7. Pulka, CDM VII, Nr. 207; 1340, 21. 6. Olmütz, CDM VII, Nr. 279; 1340, 31. 5. Kremsier, CDM VII, Nr. 274; 1340, 1. 6. Kremsier, Ed. O; 1341, 24. 8. Prag, CDM VII, Nr. 346; 1342, 13. 1. Prag. CDM VII, Nr. 380; 1342, 6. 2. Prag, CDM VII, Nr. 391; 1343, 15. 8. Prag, CDM VII, Nr. 499. Eine Urkunde Ulrichs, des Bischofs von Chur von 1341, 2 č. 8. Prag, CDM VII, Nr. 347. Eine Urkunde Johanns von Luxemburg von 1342, 6. 2. Prag, CDM VII, Nr. 392. Er hat auch die mährischen Landtafeln der Brünner Zude in Jahren 1348–1350 geschrieben.

16 In Voleks Kanzlei hat er 4 Urkunden aus den Jahren 1340–1349 niedergeschrieben. Weiter dann eine Supplik des Domkapitels an den Papst von 1350, 8. 8. Olmütz, CDM VII, Erg. Nr. 28 sowie eine Urkunde Karls IV. von 1357, 27. 3. Karlstein, RBM VI, Nr. 551.

17 Während des Pontifikats Johanns von Waldstein war sein erster Schreiber JV 1 lange Zeit der einzige, bis dann im Jahre 1306 neben ihm ein weiterer erschien. Ebenfalls Johann von Padua war bei seinem Bischof bis zum Jahre 1332 allein.

18 In den Jahren 1318–1323 wirkten in Konrads Kanzlei neben dem Chefnotar K 3 noch K 4, K 4 a und K 5.

19 Unter Johann von Waldstein war Chefnotar JV 1, wohl auch JV 2. Unter Konrad war Chefnotar bis 1323 K 3, nachher seit 1323 bis 1326 K 10, selbständiger Notar war K 2. Hilfsschreiber des Chefnotars K 3 waren K 4, K 4a, K 5 und K 9. In der Ära von K 10 waren es K 11, K 12 und K 13. In der Zeit Heinrichs von Duba war Chefnotar Doktor Johann von Padua, der als Protonotar genannt wird. Diplomatisch sind neben Johann von Padua noch zwei weitere selbständige Notare belegbar, von denen der eine mit dem Subnotar Simon identisch sein dürfte. Unter Johann Volek wirkte als Chefnotar in den Jahren 1335–1350 J VI 2, der mit Peter Wirchenblatt identisch sein dürfte. Nach seinem Diktat schrieben die zwei Hilfsschreiber J VI 7 und J VI 8. Der andere Chefnotar, der in den Jahren 1340–1350 wirkte, also z. T. zur gleichen Zeit mit J VI 2, war J VI 4. In seinem Dienst stand J VI 10 als Hilfsschreiber. Für die Ära Očkos gelang es nicht mehr, den individuellen Stil zu unterscheiden. Führende Kraft dürfte hier JO 4 gewesen sein, identisch mit J VI 2, der hier bis zum Jahre 1358 tätig war. Der Schreiber JO 2 ist mit dem öffentlichen Notar Brixi von Rouchowan identisch. Seit dem Jahre 1356 dürfte die führende Kraft JO 3 gewesen sein, wohl identisch mit dem Subnotar Karls IV, dem Domherrn von Olmütz und Brünn sowie Pfarrer in Pustimir Peter Konrads von Mödritz.

20 Privilegien sind uns aus der Zeit der Pontifikate von Peter Angeli, Heinrich, Johann Volek und Johann Očko bekannt. Aus der Zeit Johanns von Waldstein und Konrads sind keine erhalten. Durch diese Form wurden die wichtigsten Rechtsgeschäfte beurkundet, wie Inkorporationen, Immunitäten, größere Spenden sowie Verleihungen der Dorfgerichte. Äußere Merkmale der Privilegien waren: eine verzierte Initiale und an der Seidenschnur hängendes Siegel. Insofern der Bischof über zweierlei Siegel verfügte, wie beispielsweise Johann Očko, über das spitzovale Amtssiegel und das kleine Sekretsiegel, so wurde den Privilegien das große Siegel angehängt.

21 Urkunden von weiterer Protokollform sind aus der Zeit von Johann von Waldstein, Peter Angeli, Konrad, Heinrich und Volek bekannt; unter Johann Očko wurden sie nicht in Anwendung gebracht. Was das Verhältnis von Form und Inhalt betrifft, so kann für die Zeit Johanns von Waldstein keine Regel festgestellt werden; unter Konrad vertraten die Urkunden von weiterer Protokollform die Privilegien – wie wurden für Inkorporationen und Ablaßerteilungen verwendet. Zu Heinrichs Zeiten gebrauchte man sie zu Bewilligungen in spirituali, unter Volek für Investituren und Bestätigungen der Kapitelstatuten. In ihrer äußeren Ausstattung werden die weiteren Formen – mit Ausnahme der sich allen Regeln entziehenden Zeit Johanns von Waldstein – durch sorgfältiger ausgeführte Initialen und meist seidene Anhängeschnüre charakterisiert. In ihrem Formular kamen die Arengen zur Geltung.

22 In den Nos-Formen überwogen einfache Initialen und Pergamentstreifen als Anhängebänder. Mit Hilfe der Nos-Formen wurden alle für geläufig gehaltenen Angelegenheiten erledigt.

23 Mandate sind nur aus Waldsteins Zeit erhalten, sowie eins von Konrad. Meistens handelt es sich um sog. Spezialmandate, in einem Fall um ein Allgemeinmandat: es geht um eine Konfirmation, die in ein Mandat ausmündet.

24 Briefe gibt es nur drei, je einen von Waldstein, Heinrich und Volek. Der erste, Waldsteinische, ist kanonisch, er beinhaltet die Weiterführung einer Appellation im Streit um das Patronatsrecht der Kirche in Nikolsburg an das Gericht des Metropoliten von Mainz. In Anbetracht der höheren Stellung des Adressaten beginnt dieser Brief mit der Adresse und erst nach ihr folgt die Intitulation. Der weitere Brief wurde von Bischof Heinrich gemeinsam mit dessen Bruder Heinrich Berka von Duba ausgestellt. Er hat ein Gesuch an die Beamten des Landesgerichts von Olmütz um die Bestätigung einer Donation zugunsten des Olmützer Domkapitels zum Inhalt, und weist die Form eines offenen Briefes auf. Der dritte Brief, Voleks, enthält eine Supplik an Papst Benedikt XII., die Bestätigung der Inkorporation einer Pfarre in das Kloster Sedlec betreffend. Er ist im Archiv dieses Klosters aufbewahrt und weist keine Spuren dafür aus, daß er die päpstliche Kanzlei passiert hätte. Da die Angelegenheit in der Zeit von Benedikts Nachfolger Klemens VI. günstig erledigt wurde, und in dem Gnadenbrief dieses Papstes unsere Supplik ausdrücklich erwähnt wird, muß man annehmen, daß entweder sie selbst oder eher ihr zweites Exemplar in Ordnung zu ihrem Adressaten gelangt waren.

25 Notariatsinstrumente gibt es drei. Das erste wurde auf den Namen des öffentlichen Notars der Diözese von Regensburg Konrad Mertlini von Frawenrod ausgestellt. Das weitere Instrument hat der öffentliche Notar Miroslaus Wittigonis aus Písek ausgestellt. In diesem Falle wurde neben dem Notariatszeichen auch das Bischofssiegel verwendet. Ähnlich ausgestattet wurde auch das dritte Instrument aus der Zeit Johann Očkos, dessen Aussteller Brixi Bertholdi von Rouchowan war, Mitglied der bischöflichen Kanzlei.

26 Gekürzt sind die Formeln des Eingangs- und Schlußprotokolls, der Kontext wird prinzipiell in vollem Wortlaut angeführt.

27 Nach der Zeitfolge der Schreiber und auch nach der Sachanalyse kann man schließen, daß die Liste nicht dem Anfang, sondern dem Ende des Pontifikats von Nikolaus zuzurechnen wäre. Sie dürfte eine ergänzte Abschrift einer älteren Liste vorstellen, die tatsächlich in das Jahr 1389 gehörte.