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[p. 297] Zur Kanzlei der Herzoge von Österreich aus dem Hause Habsburg (1282–1365)

Mit dem Herrschaftsantritt der Habsburger beginnt ein völlig neuer Abschnitt im landesfürstlichen Urkundenwesen der Herzogtümer Österreich und Steiermark. Im Gegensatz zu anderen Bereichen der Verwaltung, wo die neue Dynastie durchaus auf Einrichtungen König Ottokars II. Přemysl zurückgriff, wurde im Bereich des Urkundenwesens und der Kanzlei, des wichtigsten Instrumentes der landesherrlichen Regierung, bewußt jegliches Anknüpfen an ottokarische Traditionen1 vermieden. Bezeichnend ist die enge Anlehnung an die Kanzlei König Rudolfs von Habsburg: Der Leiter (Protonotar) und die ersten Mitarbeiter der herzoglichen Kanzlei, über die Albrecht I. von allem Anfang an – auch schon als Reichsverweser – verfügte, rekrutierten sich aus der Reichskanzlei2.

Der Herrschaftskomplex der Habsburger als Landesfürsten umfaßte von Anfang an neben den Herzogtümern Österreich und Steiermark auch Krain und die Windische Mark sowie eine ansehnliche Zahl kleinerer Herrschaften der Habsburger im deutschen Südwesten, in dem territorial so außergewöhnlich zersplitterten Raum Schwabens und am Oberrhein. Gerade in diesem Gebiet, für das später die Bezeichnung „vorderösterreichische Lande‟ oder Vorlande aufkam, baute die Dynastie ihre Machtstellung im Laufe des Spätmittelalters beharrlich aus; es gelang ihr allerdings nicht, daraus ein geschlossenes Landesfürstentum zu machen. Als bedeutendster Zuwachs der „Herrschaft zu [p. 298] Österreich‟ sind schließlich die Erwerbungen des Herzogtums Kärnten im Jahre 1335 und der gefürsteten Grafschaft Tirol 1363 zu nennen. Die Vorstellung von der Einheit und Zusammengehörigkeit all dieser Fürstentümer und Herrschaften findet ihre charakteristische Ausprägung im Ausdruck „domus Austrie‟ – „Haus Österreich‟ als Gesamtbezeichnung nicht nur für die Dynastie, sondern auch für die von ihr beherrschten Gebiete3. Und stets führen alle Mitglieder des Hauses, gleichgültig welcher Linie, den Titel eines Herzogs von Österreich.

Bevor wir uns dem eigentlichen Thema zuwenden, müssen die Hauptschwierigkeiten aufgezeigt werden: Eine der wichtigsten Voraussetzungen, die Sammlung und Erschließung des Quellenmaterials im Rahmen der „Regesta Habsburgica: Regesten der Grafen von Habsburg und Herzoge von Österreich aus dem Hause Habsburg‟, ist in den Anfängen steckengeblieben. Außer den Regesten für die Jahre 1314–1330, die für die Urkunden, die Herzog Friedrich der Schöne als römisch-deutscher König (Friedrich III.) ausgestellt hat, zugleich an die Stelle der Regesta imperii traten4, ist vor inzwischen 50 Jahren nur noch eine Lieferung erschienen. Sie reicht bis 1288 und deckt nicht einmal die ganze Herzogszeit Albrechts I. ab5. Es wäre ein dringendes Desideratum, dieses Unternehmen wieder in Schwung zu bringen! Aber auch Kanzlei und Urkundenwesen sind trotz wichtiger Ansätze wie der ausgezeichneten, als „Vorbemerkung‟ titulierten Skizze Otto Stowassers über das habsburgische Urkundenwesen in Chrousts Monumenta Palaeographica sowie seiner kenntnisreichen Erläuterungen zu den umsichtig ausgewählten Faksimiles6 und trotz verschiedener wertvoller Untersuchungen über das Urkundenwesen [p. 299] einzelner Herzoge, die Siegel, Kanzleibücher, einzelne Register, die Kanzleivermerke, das Archiv der Herzoge usw.7 noch bei weitem nicht ausreichend erforscht. Vor allem gibt es keine modernen systematischen Untersuchungen über Kanzlei, Regierungspraxis und Urkundenwesen, wie sie in beneidenswerter Weise in den Arbeiten aus der Schule von Hans Rall für Bayern vorliegen8. Es ist nicht einmal eine Zusammenstellung der Vorstände der Kanzlei greifbar9, die eine erste Orientierung erleichtern könnte.

Wenden wir uns zunächst den Anfängen der Kanzlei der habsburgischen Herzoge von Österreich zu. Es wurde schon darauf hingewiesen, daß König Rudolf von Habsburg seinem ältesten Sohn Albrecht I. als „Starthilfe‟ Kräfte der Reichskanzlei zur Verfügung stellte. Albrecht, der übrigens entgegen weitverbreiteter Anschauung durchaus selbst des Schreibens kundig war10, hatte als Urheber der Urbaraufnahme der habsburgischen Hausgüter in den 1270er Jahren Erfahrung in Verwaltungsangelegenheiten11. Eine Verbindung mit der „Kanzlei‟ der Grafen von Habsburg scheint allerdings nicht gegeben12, erst nach dem Tod König Rudolfs wurde die Regierung des habsburgischen Besitzes in Schwaben und am Oberrhein von der herzoglichen Kanzlei [p. 300] Albrechts besorgt13. Es ist ein selbstverständlicher und bezeichnender Ausdruck der Regierungspraxis, daß trotz keineswegs gleichgeschalteter Rechts- und Verfassungszustände in den einzelnen Territorien und trotz ausgeprägten individuellen Landesbewußtseins z. B. in der Steiermark und in Österreich eine einzige Kanzlei für alle Fürstentümer und Herrschaften Albrechts zuständig war.

Ein Bild von Umfang und Organisation der Kanzlei läßt sich nur schwer gewinnen. Für den Zeitraum bis 1298, der Erhebung Albrechts I. zum römisch-deutschen König, wurden aufgrund des Schriftvergleiches zwar 21 mehrfach auftretende Schreiber festgestellt, aber nur sieben von ihnen sind als sichere, einander ablösende Kanzleikräfte einzustufen, die übrigen 14 als gelegentliche Kräfte14. Jedenfalls stand jeweils regelmäßig zumindest eine Kanzleikraft als Schreiber zur Verfügung. Namen von Notaren bzw. Schreibern sind allerdings sehr selten belegt15. Es spricht für die Leistungsfähigkeit der Kanzlei, daß Empfängerausfertigungen zu den Ausnahmen zählen. Bei den Kanzleiausfertigungen lassen sich unabhängig vom Inhalt im wesentlichen drei, nach Größe und Ausstattung unterschiedliche Urkundentypen feststellen; feste Normen sind nicht nachzuweisen, möglicherweise richtete sich die Ausstattung nach dem Wunsch der Empfänger und den geforderten Taxen16.

Die ersten beiden Kanzleileiter Benzo von Worms und Magister Gottfried stammten aus dem Westen, aber schon der nächste, der von 1295 bis zu Albrechts Königswahl 1298 tätige Protonotar Otto von Mödling, stammte aus Österreich17. Nach der Erhebung Albrechts zum König verlor die herzogliche Kanzlei an Bedeutung. Der König installierte bei Herzog Rudolf III., den allein er trotz Gesamthandbelehnung aller Brüder als Herzog von Österreich erklärte, mit Berthold von Kiburg einen Kanzleileiter seiner Wahl und wohl auch seines Vertrauens18. Als Rudolf 1306 nach Böhmen zog, um dort die Königskrone zu erwerben, nahm er zwar einen erprobten Notar mit sich, Berthold aber blieb als Leiter der herzoglichen Kanzlei bei Herzog Friedrich dem Schönen, der in Österreich die Regierung übernommen hatte19. Nach [p. 301] der Ermordung König Albrechts sank die „Kanzlei‟, wofern sie diesen Titel zu diesem Zeitpunkt überhaupt verdiente, zur Bedeutungslosigkeit ab. Wenn für den Zeitraum von Mai 1310 bis März 1311 keine einzige Urkunde Herzog Friedrichs bekanntgeworden ist20, so wird die Situation anschaulich illustriert. In manchem war freilich nur eine Schwerpunktverlagerung erfolgt, Herzog Leopold I., der Bruder Herzog Friedrichs, der sich schon zu Lebzeiten des Vaters in den Vorlanden umgetan hatte, übernahm hier nach Albrechts Ermordung die Regentschaft. Magister Burkhard von Fricke, ein Schreiber König Albrechts, der durch die Anlage des großen habsburgischen Urbars bekannt ist und auch die Lehensverzeichnisse der Vorlande aufnahm21, war nun in seine Dienste getreten; im Herbst 1313 ist er – übrigens in einer Urkunde des Herzogs Friedrich – als Protonotar Herzog Leopolds bezeugt22. Leopold verfügte also mit Wissen des herzoglichen Bruders über eine von diesem wohl unabhängige Kanzlei. Dabei hatte Friedrich wenige Monate zuvor die grundsätzliche Unteilbarkeit des Länderkomplexes festgesetzt und die jüngeren Brüder, darunter auch Leopold, zum Verzicht veranlaßt. Leopold hatte freilich die Verzichtserklärung bis in den Herbst 1313 hinausgezögert23.

In den Jahren nach seiner Wahl zum römisch-deutschen König sind mehrere Kanzleivorstände Friedrichs nachweisbar, es gab aber nur eine einzige „königlich-herzogliche‟ Kanzlei, ohne Komplikationen bei Kompetenzüberschneidungen. Beachtung verdient, daß Friedrich in den 20er Jahren den Straßburger Bischof Johann von Zürich als Kanzler gewonnen hatte24; das Streben nach Kontinuität und Tradition hat dabei sicher eine Rolle gespielt, Bischof Johann war ja Kanzler König Albrechts I. gewesen!

Im April 1323 – nach der Schlacht bei Mühldorf und während der Gefangenschaft König Friedrichs – tritt daneben Magister Heinrich Visler, Pfarrer von Wien, als Protonotar bzw. oberster Schreiber der Herzoge Albrecht II. und Otto, der jüngeren Brüder des gefangenen Königs, auf25, die noch im Januar 1321 über kein eigenes Siegel verfügt hatten26. Mag. Heinrich war vorher Notar König Friedrichs gewesen; im Juni 1322, nur wenige Monate vor [p. 302] der Entscheidungsschlacht, wurde er mit dem anspruchsvollen Titel „imperialis aule notarius‟ bezeichnet27.

In den letzten Jahren Friedrichs des Schönen scheint es drei Kanzleien nebeneinander gegeben zu haben: Als Leiter sind Piterolf von Gortschach für Friedrich bzw. Heinrich von Winterthur für den in den Vorlanden schaltenden Albrecht II. faßbar, die Agenden Herzog Ottos wurden zunächst vermutlich weiterhin von Heinrich Visler betreut, da Hermann von München erst nach Heinrichs Tod als Protonotar Ottos begegnet28.

Nach dem Tod Friedrichs des Schönen gab es nur noch zwei Kanzleien und das Ableben Herzog Ottos führte 1339 zur Herrschaftskonzentration unter Albrecht II. Unter ihm ist dann auch in den 40er Jahren des 14. Jahrhunderts so etwas wie eine Konsolidierung längst routinemäßiger einrichtungen eingetreten. Sicher hat dabei eine gewisse Rolle gespielt, daß der gebildete, ursprünglich für den geistlichen Stand bestimmte Herzog seit seiner Lähmung (1330) hauptsächlich in Wien residierte. Das Archiv, dem für die Regierungspraxis und die Kanzlei doch einige Bedeutung zukam, befand sich nun in der Wiener Burg29, nachdem zuvor seit 1299 verschiedene wichtige Urkunden im niederösterreichischen Zisterzienserkloster Lilienfeld verwahrt worden waren30, nach einem bisher unbeachteten Beleg übrigens noch im Dezember 133731! Wenn ein allgemeines Register auch erst seit den 1380er Jahren unter Albrecht III. († 1395) nachweisbar ist, so waren in der Kanzlei Albrechts II. schon verschiedene Spezialregister vorhanden, ein Lehenbuch und Pfandregister, die seit Albrecht II. fortlaufend geführt wurden – ein erstes war 1313 angelegt worden32. Seit 1347 begegnen die als Indiz für einen [p. 303] fortschrittlichen Kanzleibetrieb so wertvollen Kanzleivermerke, auf die hier nicht näher eingegangen werden kann33. Am deutlichsten führt uns eine Bemerkung Johanns von Viktring den Stellenwert der Kanzlei vor Augen. Der Kärntner Zisterzienserabt, ein in solchen Dingen durchaus kompetenter Mann, der es wohl in habsburgischem Auftrag unternommen hatte, eine Geschichte des durch die Erwerbung Kärntens erweiterten Länderkomplexes der Herzoge von Österreich zu verfassen und damit ein historiographisches Fundament für ein gemeinsames Landesbewußtsein und Zusammengehörigkeitsgefühl zu legen, berichtet, Herzog Albrecht II. habe Johann Windlock das „officium cancellarie‟ übertragen „ad omnium suorum principatuum expedienda negotia‟34. Ein singuläres Zeugnis für den „Charakter der Kanzlei als Zentralbehörde‟35! Zugleich liegt hier einer der frühesten Belege für die Anwendung des Terminus „cancellaria‟ für die Einrichtung vor, von der wir nun schon die ganze Zeit als herzoglicher Kanzlei sprechen. Dazu paßt in bezeichnender Weise, daß sich seit 1349, noch während der Amtszeit Johann Windlocks, die Titulatur „cancellarius‟ – „Kanzler‟ in der herzoglichen Kanzlei durchsetzte36. Der Begriff „cancellaria‟ wird zunächst auch weiterhin [p. 304] nicht sehr häufig gebraucht. 1363 wird ein Notar als „notarius cancellarie ducis Austrie‟ bzw. 1368 als „notarius in cancellaria‟37 bezeichnet, zu Beginn der 1380er Jahre begegnet dann ein „notarius et locumtenens cancellarie‟ Herzog Leopolds III.38. 1391 liegt die erste Nachricht über die örtliche Unterbringung der Kanzlei vor; zu diesem Zeitpunkt wurde in Wien ein eigenes Haus für die Kanzlei erworben39.

Hier ist nun der Ort, einige Worte über die Kanzlei und ihre Organisation zu sagen40. Wie in anderen Kanzleien auch, läßt sich bis ins 15. Jahrhundert kaum etwas über Personalstand41, Arbeitsteilung, Zuständigkeiten u.ä. aussagen. Namen von Schreibern sind wiederholt belegt, sie werden in lateinischen Quellen als „notarii‟, in deutschen als „Schreiber‟ bezeichnet. Die Bezeichnung „scriba‟ darf hingegen nicht auf einen Kanzleischreiber bezogen werden, hier handelt es sich vielmehr um den „Landschreiber‟, den obersten Chef der Finanzverwaltung42. Der Leiter der Kanzleigeschäfte führt zunächst [p. 305] in der Regel bis 1349 den Titel „Protonotar‟, in deutschen Quellen heißt er meist „obrister Schreiber‟. Über seinen Einfluß auf die Kanzleigeschäfte und allfällige Mitwirkung ist – dies sei gleich vorweggenommen – buchstäblich nichts bekannt43. Der Titel „cancellarius‟ begegnet zunächst ganz vereinzelt, einmal im Januar 1289 noch in der Herzogszeit Albrechts I. für Magister Gottfried44, das andere Mal bei dem schon erwähnten Bischof Johann von Straßburg45, der vielleicht in Anlehnung an seine Stellung als Kanzler König Albrechts nun unter König Friedrich ebenfalls diesen Titel führte46. Nur in italienischen Quellen wird der auf einer diplomatischen Mission nach Treviso bei einem Überfall der Leute des Cangrande im Januar 1319 ums Leben gekommene Kanzleileiter König Friedrichs, Magister Konrad von Meinwang, als „supracancellarius aulae regis‟ bezeichnet47, die offiziöse Titulatur – z. B. in seinem Beglaubigungsschreiben48 – lautete stets „Protonotar‟. Wiederum vereinzelt und ohne eine Tradition zu begründen, war Magister Heinrich von Winterthur 1331 einmal als „summus notarius‟ tituliert worden49. Seit 1349, während der Amtszeit Johann Windlocks, der bis dahin gleichfalls die erwähnten Titel „Protonotar‟ bzw. „oberster Schreiber‟ führte, bürgerte sich die fortan gebräuchliche Bezeichnung „cancellarius‟ bzw. „Kanzler‟ ein50. Bemerkenswert ist die Selbstbezeichnung „primus cancellarius‟ [p. 306] durch Magister Johann Ribi von Platzheim bzw. Lenzburg in seinen Rekognitionsformeln in den Urkunden Rudolfs IV.51. Wenn in der Literatur gelegentlich behauptet wird52, er sei unter Albrecht II. zur Würde eines „Vizekanzlers‟ aufgestiegen, so entbehrt sowohl der Sachverhalt als auch die Funktionsbezeichnung jeglicher Quellengrundlage.

Es muß in diesem Rahmen nicht näher ausgeführt werden, daß die Kanzlei weit mehr war als nur eine Schreibstube und Beurkundungsstelle. Sie war ein ganz wesentliches Instrument, um eine zentrale Regierung auszuüben, die Kanzleivorstände mußten demgemäß in Verwaltung, Diplomatie und Politik universell einsetzbare Persönlichkeiten sein, die dem Herzog in entsprechender Weise zur Seite standen.

Peter Moraw hat in seinem Referat auf die Bedeutung der „Juridifizierung der Kanzlei‟ hingewiesen und das Phänomen gewürdigt, daß nun die Juristen in alle Bereiche der Verwaltung vordringen53, ein uns Heutigen selbstverständlicher, oft gar nicht ästimierter Zustand, der damals seinen Anfang nahm. Die Verhältnisse in den Kanzleien der Habsburger können als anschauliches Beispiel dafür dienen. Der 1314 verstorbene Protonotar der Herzoge Rudolf III. und Friedrich I., Berthold von Kiburg, hatte nachweislich in Bologna studiert54, Johann von Zürich, Bischof von Straßburg, der Kanzler König Albrechts I. und dann König Friedrichs, war von 1290 bis 1296 in Bologna55, von ihm sind sogar kanonistische Schriften erhalten56. Magister Heinrich Visler, Pfarrer von Wien, Protonotar der Herzoge Albrecht II. und Otto, finden wir 1304 und 1320/21 in Bologna57. Magister Hermann von [p. 307] München, Pfarrer von Graz, der Protonotar Herzog Ottos, begegnet nach des Herzogs Tod 1344/45 in der Bologneser Matrikel58, vermutlich hat er aber nur frühere Studien wieder aufgenommen. Magister Johann Windlock war schon vor seinem Übertritt in die Dienste Albrechts II. Konstanzer Generalvikar gewesen und wurde als „iurisperitus‟ bezeichnet59. Magister Heinrich Sachs, der Nachfolger Windlocks als Kanzler, scheint 1324 in den Bologneser Acta auf und war „licentiatus in iure canonico‟60.

Die Zahlen sprechen für sich: In der Zeitspanne von 1299 bis 1365 waren von insgesamt 11 Kanzleileitern sechs Juristen; bei zwei weiteren sind juristische Kenntnisse anzunehmen61, von den übrigen wissen wir es nicht62. Aus dem Magistertitel allein darf bekanntlich nicht auf ein Studium oder auf Rechtskenntnisse geschlossen werden.

Aber auch unter den Notaren bzw. Schreibern in der Kanzlei begegnen wir Juristen, die dann Karriere machten. Der schon genannte Magister Heinrich Visler, Pfarrer von Wien, war 1322, also nach seinem Studium, Notar König Friedrichs und wurde im Jahr darauf Protonotar der jüngeren Brüder des Königs. Der ebenfalls schon erwähnte Magister Heinrich Sachs von Enns war „secretarius‟ und „notarius‟ bei dem 1344 jung verstorbenen Herzog Friedrich, dem Sohn Herzog Ottos, gewesen, wurde dann von Albrecht II. [p. 308] für diplomatische Missionen u.a. an die päpstliche Kurie herangezogen und begegnet am Ende der Regierungszeit Albrechts II. als dessen Kanzler63. Die beiden Beispiele mögen zur Illustration genügen. Es wird daran deutlich, daß die Schreiber-Notare keineswegs nur mit der Abfassung von Urkunden, Briefen und anderen Geschäftsstücken befaßt waren.

Zahlreiche Belege für die Verwendung von Notaren und Protonotaren bzw. Kanzlern gerade in diplomatischen Missionen – das tragische Beispiel des auf einer solchen Mission ums Leben gekommenen Magisters Konrad von Meinwang wurde ja erwähnt – unterstreichen den Sachverhalt, daß sie wichtige Träger der Administration und des Managements waren, auch dies willkommene Indizien dafür, in welchem Ausmaß die Kanzlei als Koordinationsstelle für die Ausübung der herzoglichen Regierung diente.

Daneben wird meist weniger beachtet, daß die Kanzlei auch eine Stätte der Bildung und Kultur war. Als Beispiel sei dafür eine Gruppe von Briefsammlungen und Formularbüchern angeführt, die in engem Zusammenhang mit der neuerrichteten herzoglichen Kanzlei der ersten Habsburger entstand64. Ein noch im 17. Jahrhundert im Zisterzienserkloster Heiligenkreuz vorhandenes, heute leider verlorenes Formularbuch wurde vermutlich von Benzo von Worms kompiliert65, die berühmte Wiener Briefsammlung stammt von Magister Gottfried66, das sog. Formelbuch Albrechts I. wurde neuerdings Otto von Mödling zugeschrieben67 und ein weiteres Formularbuch [p. 309] (cvp. 2493) aus der Frühzeit Herzog Friedrichs I. dürfte von Berthold von Kiburg angelegt worden sein68. Die Namen der Autoren bzw. Kompilatoren sind schon alle in anderem Zusammenhang genannt worden: Es waren die ersten vier Protonotare der habsburgischen Kanzlei. Schon Oswald Redlich hat betont, in welchem Ausmaß die Kanzlei als „Schule für Männer der Geschäfte und der Feder‟ angesehen werden muß69. In diesem Zusammenhang mag auch noch auf Otto von Wien hingewiesen werden, der ausdrücklich als Schüler Magister Burkhards von Fricke, des Protonotars Herzog Leopolds I., bezeichnet wird: Der Kleriker, dem die Herzoge Friedrich und Leopold eine Pfarre verschafften, trug sich damals offenbar mit dem Gedanken, ein Studium – wohl der Jurisprudenz – anzutreten70. Als ein Höhepunkt muß schließlich der in der Kanzlei Herzog Rudolfs IV. produzierte Fälschungskomplex um das Privilegium maius gelten71, zweifellos ein Meisterwerk, freilich mehr der Diplomatik als der Diplomatie.

Rudolf IV. ist zugleich ein herausragendes Beispiel dafür, in welchem Ausmaß man sich der Kanzlei und des Mediums der Urkunde zur Durchsetzung seiner politischen Vorstellungen unter gleichzeitiger Entfaltung des fürstlichen Splendors bedienen konnte. Der junge Fürst ging freilich von Anfang an radikal vor, die Zwettler Annalen berichten, er habe alle Kurialen seines Vaters entfernt, „et novos officiales instituit‟72. Mit der ihm eigenen Phantasie und zweifellos unterstützt und gefördert durch seinen Kanzler Johann Ribi von Platzheim bzw. Lenzburg, hat er mit seinem „Sinn für fürstliche Prunkentfaltung‟ (Stowasser) seinem Urkundenwesen ein unverwechselbares Gepräge verliehen, das in krassem Gegensatz zu der bisher üblichen Herzogsurkunde [p. 310] steht. Die sonst ganz ungewöhnliche, ausführliche eigenhändige Unterfertigung des Herzogs, in je nach Urkundenart abgestuften Formen, und die Rekognition durch seinen Kanzler, sind hier vor allem zu nennen73. In diesem Zusammenhang mag auch noch gestreift werden, daß der Herzog 1365 bestimmte, der Propst des von ihm gegründeten Allerheiligen-Pfalzkapitels zu St. Stephan in Wien sollte „des landes ze Österreich ewiger und obrister ertzchantzler‟ sein74. Als Vorbild für diesen Ehrenrang, der mit der eigentlichen herzoglichen Kanzlei nichts zu tun hatte, diente zunächst wohl der Titel eines „Kanzlers von Böhmen‟, den der Propst von Vyšehrad führte; der Titel „Erzkanzler‟ sollte freilich nicht weniger darstellen als eine Entsprechung zur Erzkanzlerwürde der geistlichen Kurfürsten.

Nach dem frühen Tod Rudolfs IV. († 1365) erlosch nicht nur die äußerst kurzlebige Würde des Erzkanzlers von Österreich, die Kanzlei verlor ganz allgemein an Bedeutung, beim Urkundenwesen kehrte man zu den bescheideneren Formen zurück, die unter Albrecht II. üblich gewesen waren75. Die Rivalitäten zwischen Rudolfs IV. jüngeren Brüdern, den Herzogen Albrecht III. und Leopold III., führten bald zu einer zunächst vorläufigen, 1379 schließlich zur endgültigen Teilung der habsburgischen Territorien mit entsprechenden Konsequenzen für die Kanzlei. Rudolfs Kanzler Johann Ribi blieb unter den neuen Herren bis zu seinem Tod im August 1374 im Amt76, dann treten uns jeweils eigene Kanzler, Johann von Ehingen77 bei Albrecht III., Friedrich von Erdingen78 bei Leopold III. entgegen.

[p. 311] ANHANG

Die Leiter der Kanzlei 1282–1374

Albrecht I. (1282–1298)

Benzo von Worms, 1282–1287, dann (1290–1298) Abt von Heiligenkreuz79

Mag. Gottfried, 1287–1295, † 1295 Mai 2380

Otto von Mödling, 1296 (1295?)–1298, † 131381

Rudolf III. (1298–1306)

Mag. Berthold von Kiburg, 1299–1306

Friedrich I. (1306–1330)

Mag. Berthold von Kiburg, 1306–1312 Dezember, † 131482

Mag. Konrad von Meinwang, 1317 Dez. – † 1319 Januar83

Johann von Zürich, Bischof von Straßburg, 1320, 1321, 1326, † 1328 November 1684

Mag. Piterolf von Gortschach, 1327, † nach 1350 November 1185

[p. 312] Leopold I. († 1326)

Mag. Burkhard von Fricke, 1313 September/Oktober86

Albrecht II. und Otto

Mag. Heinrich Visler, Pfarrer von Wien, 1323 April, 1328 März, † 1336 Juni 1187

Albrecht II. (als Verwalter der Vorlande nach Leopold I.)

Mag. Heinrich von Winterthur, 1328 März 688

Albrecht II. (1330–1358)

Mag. Heinrich von Winterthur, 1331 Mai 8; 1333 Bischof von Lavant, † 1338 Juli 3187

Mag. Johann Windlock, seit 1339 April 4, seit 1349 mit dem Titel „cancellarius‟, 1352 Bischof von Konstanz, † 1358 Januar 2189

[p. 313] Mag. Heinrich Sachs, Dekan von Enns, 1356 Juli 12, 1358 Juni 30, † 1366 Juli 490

Otto († 1339)

Mag. Hermann von München, Pfarrer von Graz, 1337 Juni 2491

Rudolf IV. (1358–1365)

Mag. Johann Ribi von Platzheim bzw. Lenzburg, 1358–1374, 1359 Bischof von Gurk, 1363 Bischof von Brixen, † 1374 August 692.


1 Vgl. Jindřich Šebánek, Zum österreichischen Urkundenwesen Ottokars II. in den Jahren 1251–1253, MIÖG 72 (1964) 110–121; Jindřich Šebánek – Sáša Dušková, Das Urkundenwesen König Ottokars II. von Böhmen, AfD 14 (1968) 302–422 und AfD 15 (1969) 251–427; Othmar Hageneder, Ottokar II. Přemysl und das Land ob der Enns im Spiegel des Codex diplomaticus et epistolaris regni Bohemiae V 1 (1253–1266), Jb. des oberösterr. Musealvereines 120 (1975) I 111–130; Sáša Dušková, Wollte Přemysl Ottokar II. im Jahre 1270 eine neue Abteilung seiner Kanzlei errichten? Folia diplomatica 2 (1976) 65–75.

2 Ivo Luntz (†), Urkunden und Kanzlei der Grafen von Habsburg und Herzoge von Österreich von 1273 bis 1298, MIÖG 37 (1916) 411–478, hier 427 ff. („Die Kanzlei Herzog Albrechts I.‟).

3 Vgl. dazu Alphons Lhotsky, Was heißt „Haus Österreich‟? Anzeiger der Österr. Akademie der Wissenschaften, phil.-hist. Kl. 93 (1956) 155–174, wiederabgedruckt in Lhotsky, Aufsätze und Vorträge 1 (1970) 344–364; zuletzt vgl. dazu – speziell für die Zeit König Albrechts II. – Heinrich Koller, Zur Herkunft des Begriffes „Haus Österreich‟, Festschrift Berthold Sutter (Graz 1983) 277–288 (mit weiteren Literaturhinweisen 280 Anm. 15).

4 Regesta Habsburgica III: Die Regesten der Herzoge von Österreich sowie Friedrichs des Schönen als deutschen Königs von 1314–1330, bearb. von Lothar Groß (1924). Zum freilich nicht zeitgenössischen Beinamen vgl. Alphons Lhotsky, Geschichte Österreichs seit der Mitte des 13. Jh. (1281–1358) (Österr. Akademie der Wissenschaften, Veröffentlichungen der Kommission für Geschichte Österreichs 1, Wien 1967) 169.

5 Regesta Habsburgica II/1: Die Regesten Albrechts I. von 1281–1298, bearb. von Harold Steinacker, 1. Lieferung (bis 1288) (1934). Als Behelf für die Zeit bis 1298 kann das Urkundenverzeichnis bei Luntz (wie Anm. 2) 461–478 dienen.

6 Die „Vorbemerkung‟ zu Anton Chroust, Monumenta palaeographica I, II. Serie Lieferung 17 (1914) Tafel 7 a (407 a des Gesamtwerks), die Erläuterungen zu Tafeln der Lieferungen 17–19.

7 Vgl. etwa die Literaturhinweise bei Karl und Mathilde Uhlirz, Handbuch der Geschichte Österreich-Ungarns 1 (21963) 321–326 sowie Alphons Lhotsky, Quellenkunde zur mittelalterlichen Geschichte Österreichs (MIÖG Erg. 19, 1963) 76–80, Ergänzungen bei Paul Uiblein, Die Quellen des Spätmittelalters, in: Die Quellen der Geschichte Österreichs, hg. von Erich Zöllner (Schriften des Institutes für Österreichkunde 40, 1982) 80, über Siegel Lhotsky, Quellenkunde 69 bzw. Uiblein 74; zu ergänzen wären etwa Huter (wie Anm. 72), Mühlberger (wie Anm. 32) sowie Peter Wiesinger, Zur deutschen Urkundensprache des österreichischen Herzogs Friedrich des Schönen (1308–1330), in: Festschrift Friedrich Hausmann, hg. von Herwig Ebner (1977) 559–602.

8 Vgl. in diesem Band Die Kanzlei der Wittelsbacher im Spätmittelalter, oben S. 109–126.

9 Vgl. nun die behelfsmäßige Übersicht im Anhang. – Nicht erreichbar ist zur Zeit Alfred Strnad, Die Hofkapelle der österreichischen Landesfürsten. Vorarbeiten zu einer Geschichte des geistlichen Hofdienstes im späteren Mittelalter (Hausarbeit am Institut für Österreichische Geschichtsforschung [Masch.], Wien 1962). Der Autor hat das einzige Belegexemplar der von ihm in seinen verschiedenen Aufsätzen wiederholt zitierten Arbeit an sich genommen, der Bitte der Institutsbibliothek um Rückstellung bzw. Überlassung einer Kopie wurde bisher leider nicht entsprochen.

10 Vgl. die eigenhändige Unterfertigung „Ego Albertus domini R. Romanorum regis primogenitus interfui et subscripsi‟ in der Urkunde König Rudolfs für Papst Nikolaus III. vom 14. Februar 1279 (MGH Const. 3, Nr. 204 S. 206; Faksimile in Kaiserurkunden in Abbildungen VIII/10). – Lhotsky, Geschichte Österreichs (wie Anm. 4) 45 war dieser entscheidende Beleg entgangen.

11 Luntz 415 Anm. 1.

12 Luntz 417, 419, 421.

13 Luntz 421 f.

14 Luntz 422 ff.

15 Vgl. Luntz 431, wo allerdings die für den Notar Konrad herangezogenen Belege zum Teil mit solchen für den von Luntz (bzw. den Herausgebern, vgl. 411–413 die Vorbemerkung Redlichs) nicht genannten Notar Mag. Rudolf kontaminiert sind.

16 Luntz 433 f. sowie Stowasser, Vorbemerkung (wie Anm. 6).

17 Vgl. Luntz 430 sowie Lhotsky, Geschichte Österreichs 70 und 127 (hier wird statt Mag. Gottfried irrig Mag. Ulrich genannt).

18 Lindeck (wie Anm. 81) 61, Lhotsky, Geschichte Österreichs 127.

19 Vgl. Lindeck 71.

20 Vgl. den Hinweis bei Lhotsky, Geschichte Österreichs 196.

21 Vgl. über ihn Paul Schweizer in: Das habsburgische Urbar II/2 (Quellen zur Schweizer Geschichte 15/2, 1904) 501 ff.

22 Vgl. dazu Schweizer 503, die Urkunde verzeichnet jetzt auch Winner (wie Anm. 31) 142 Nr. 330 (1313 Oktober 1 Ulm).

23 Vgl. Lhotsky, Geschichte Österreichs 214 f.

24 Vgl. unten 305 f. bzw. 311 Anm. 83.

25 Siehe Anm. 86.

26 Regesta Habsburgica III Nr. 1041.

27 Hartmann Zeibig, Urkundenbuch des Stiftes Klosterneuburg I (Fontes rerum Austriacarum II/10, 1857) 184 Nr. 195 und 185 Nr. 196 (1322 Juni 2 bzw. 10).

28 Vgl. dazu unten 313.

29 Ausdrücklich erwähnt wird das herzogliche Archiv (nostra scrinia secretorum nostrorum) zum ersten Mal 1358, vgl. Otto Stowasser, Das Archiv der Herzoge von Österreich, in: Mitteilungen des Archivrates 3 (1919) 15–62, hier 19.

30 Stowasser, Das Archiv 17; Lhotsky, Geschichte Österreichs 104 und 300 Anm. 669.

31 Vgl. Gerhard Winner, Die Urkunden des Zisterzienserstiftes Lilienfeld 1111–1892 (Fontes rerum Austriacarum II/81, 1974) 241 Nr. 626 sowie den Hinweis in meiner Rezension in Unsere Heimat. Zeitschrift des Vereines für Landeskunde von Niederösterreich und Wien 47 (1976) 182.

32 Vgl. dazu vor allem Otto Stowasser, Die österreichischen Kanzleibücher vornehmlich des 14. Jh. und das Aufkommen der Kanzleivermerke, MIÖG 35 (1915) 688–724 sowie Lhotsky, Quellenkunde (wie Anm. 7) 76–79, wo die einzelnen Register mit der einschlägigen Literatur verzeichnet sind. Zu ergänzen ist mittlerweile etwa Christoph Tepperberg, Das Lehensbuch Herzog Albrechts III. von 1380–1394, in: Unsere Heimat. Zeitschrift des Vereines für Landeskunde von Niederösterreich und Wien 48 (1977) 221–233, Uiblein (wie Anm. 7) 80 sowie zuletzt Kurt Mühlberger, Das ältere Lehenbuch Herzog Albrechts V. von Österreich 1411–1418 (Prüfungsarbeit am Institut für Österreichische Geschichtsforschung [Masch.], Wien 1983), darin 6–16: „Die landesfürstlichen Lehenbücher in Österreich bis 1455.‟

33 Vgl. dazu Kürschner (wie Anm. 72) 63 ff., Alfred Ritter von Wretschko, Das österreichische Marschallamt im Mittelalter (Wien 1897) 162 ff., Redlich, Privaturkunden (wie Anm. 39) 167 ff., Stowasser, Kanzleibücher (wie Anm. 32) 707 ff., Stowasser, Beiträge zu den Habsburger Regesten I: Die Kanzleivermerke auf den Urkunden der Herzoge von Österreich während des 15. Jh., MIÖG Erg. 10 (1915) 1–19, Franz Wilhelm, Deutung und Wertung der Kanzleivermerke auf den älteren Urkunden der österreichischen Landesfürsten, MIÖG 38 (1918) 39–63, Otto Stowasser, Die Kanzleivermerke auf den Urkunden der österreichischen Landesfürsten von ihrem Aufkommen bis zum Jahre 1437, MIÖG 38 (1918) 64–92, Hans Spangenberg, Die Kanzleivermerke als Quelle verwaltungsgeschichtlicher Forschung, AUF 10 (1928) 469–525, hier 483 ff., zuletzt Huter (wie Anm. 72) 37.

34 Iohannis abbatis Victoriensis Liber certarum historiarum ed. Fedorus Schneider, II (MGH SS. rer. Germ. in us. schol., 1910) 171 f.

35 Lhotsky, Geschichte Österreichs 332 Anm. 108.

36 Vgl. dazu unten Anm. 49. – Beachtung verdient die vereinzelte Nennung „Mag. Iohannes, cancellarius ducis Alberti‟ in der Klosterneuburger Gästeliste zum 8. November 1340 (Hartmann Zeibig, Urkundenbuch des Stiftes Klosterneuburg II [Fontes rerum Austriacarum II/28, 1868] 266). Der Titel dürfte damals allerdings noch nicht ausschließlich auf den Kanzleileiter bezogen worden sein, denn bei den „cancellarii‟, die sich am 12. Juli 1343 gemeinsam mit dem Protonotar Johannes Windlock zum Begräbnis eines herzoglichen Notars einfanden („Magister Iohannes et omnes cancellarii ducis Alberti propter sepulturam domini Ulrici‟, Zeibig II 237; vgl. auch den Hinweis bei Strnad, Zur Biographie Johannes Windlocks [wie Anm. 88] 129), kann es sich nur um Angehörige der Kanzlei handeln und nicht um mehrere Kanzleileiter.

37 Vgl. Kürschner (wie Anm. 72) 60 f. – In beiden Fällen handelt es sich um den Notar Heinrich Hueber.

38 Repertorium Germanicum 1 (1916) 63. – Es handelt sich um Ulrich Reicholf, den nachmaligen Kanzler Herzog Leopolds IV. und Bischof von Brixen (1396–1417). Vgl. über ihn Leo Santifaller, Das Brixner Domkapitel in seiner persönlichen Zusammensetzung im Mittelalter (Schlern-Schriften 7, 1924) 430 Nr. 259 sowie Anselm Sparber, Die Brixner Fürstbischöfe im Mittelalter. Ihr Leben und Wirken (Bozen 1968) 125 f.

39 Stowasser, Kanzleibücher (wie Anm. 32) 693 Anm. 1, hier auch der Text der Urkunde. – Inwiefern ein Haus in der Wallnerstraße in Wien, das dem Lavanter Bischof Heinrich von Winterthur gehört hatte und am 4. April 1339 Johann Windlock übertragen wurde, „zur Ausstattung des jeweiligen herzoglichen Kanzleileiters in Wien gehörte‟ (Strnad, Zur Biographie Johannes Windlocks [wie Anm. 88] 125), läßt sich schwer entscheiden. Die Tatsache, daß es Windlock „und seinen erben‟ übertragen wurde (Urkundenbuch des Landes ob der Enns 6 [1872] 295 f. Nr. 291 bzw. Strnad, Zur Biographie 138 Anhang Nr. 1), spricht eher dagegen.

40 Vgl. auch die grundsätzlichen Ausführungen bei Oswald Redlich, Die Privaturkunden des Mittelalters (W. Erben – L. Schmitz-Kallenberg – O. Redlich, Urkundenlehre III. Teil, 1911) 153 ff. sowie Harry Bresslau, Handbuch der Urkundenlehre für Deutschland und Italien 1 (21912) 603 ff.

41 Die früheste Information über einen Personalstand der herzoglichen Kanzlei dürfte in der „Tischordnung‟ für den Innsbrucker Hof Herzog Friedrichs IV. aus dem Jahre 1434 vorliegen, vgl. den Hinweis bei Otto Stolz, Geschichtliche Beschreibung der ober- und vorderösterreichischen Lande (Quellen und Forschungen zur Siedlungs- und Volkstumsgeschichte der Oberrheinlande 4, Karlsruhe 1943) 58.

42 Über die Situation am Ende des 13. Jh. und das Verhältnis zur Kanzlei vgl. Alfons Dopsch, Zur Geschichte der Finanzverwaltung Österreichs im 13. Jh., in: Dopsch, Verfassungs- und Wirtschaftsgeschichte des Mittelalters. Gesammelte Aufsätze (1928, ursprünglich in MIÖG 18, 1897) 385–505, hier bes. 487 f., 499–501.

43 Zur „Datum per manus‟-Formel, die etwa unter Herzog Albrecht I. als seltene Ausnahme in nur 11 Urkunden vorkommt und regelmäßig den Protonotar nennt, für den Beurkundungsvorgang aber ohne Bedeutung zu sein scheint, vgl. Luntz (wie Anm. 2) 432 f. und Lindeck (wie Anm. 81) 84. – Über die verschiedenen Funktionsbezeichnungen vgl. – am Beispiel Bertholds von Kiburg – Lindeck 100. Bemerkenswert ist dabei die vereinzelte, nicht auf den Herzog, sondern auf das Land bezogene Benennung „Protonotarius Austrie‟ (1305), zu der die deutsche Entsprechung „von Österreich obrister schreiber‟ (1311; Lindeck 97 Nr. 28) zu ergänzen ist.

44 Vgl. Luntz 429; die Urkunde ddo 1289 Januar 22 Krems im Wiener Haus-, Hof- und Staatsarchiv, Allg. Urkundenreihe.

45 Vgl. oben 301 bei Anm. 24.

46 MGH Const. 5, 484 f. Nr. 605 („Nos … aule dicti regis cancellarius‟) und 606, Regesta Habsburgica III Nr. 1022, 1047, 1698. – Vgl. über ihn Anm. 83.

47 Regesta Habsburgica III Nr. 766.

48 Regesta Habsburgica III Nr. 648.

49 Zeibig (wie Anm. 27) 241 Nr. 245.

50 Die ersten Belege: Regesta episcoporum Constantiensium 2: 1293–1383, bearb. von Alexander Cartellieri (1905) 223 Nr. 4920 und 4924 (1349 August 3 und 24) sowie Strnad, Zur Biographie Johannes Windlocks (wie Anm. 88) 138 Anhang Nr. 2 (1349 August 22). – Vgl. auch oben Anm. 35.

51 Kürschner (wie Anm. 72) 34 f. und 60.

52 Zuletzt Jakob Obersteiner, Die Bischöfe von Gurk 1072–1822 (Aus Forschung und Kunst 5, 1969) 165. – Zu anderen durch falsche Terminologie irreführenden Angaben vgl. unten Anm. 82 und 89.

53 In diesem Band S. 61 ff. – Vgl. dazu auch Winfried Stelzer, Gelehrtes Recht in Österreich. Von den Anfängen bis zum frühen 14. Jh. (MIÖG Erg. 26, 1982) 166–186 („Am Beispiel Salzburg: Gelehrte Juristen im Fürstendienst‟) und 234–237.

54 Lindeck (wie Anm. 81) 63; Sven et Suzanne Stelling-Michaud, Les juristes suisses a Bologne (1255–1330). Notices biographiques et Regestes des actes bolonais (Travaux d’Humanisme et Renaissance 38, Genève 1960) 102.

55 Gustav C. Knod, Deutsche Studenten in Bologna (1289–1562). Biographischer Index zu den Acta nationis Germanicae universitatis Bononiensis (1899) Nr. 1134 (Johannes de Gibisdorfe); Stelling-Michaud, Les juristes suisses 179.

56 Vgl. dazu Bernouilli (wie Anm. 83) 297, Stelling-Michaud, Les juristes suisses 181.

57 Knod Nr. 4001 (Heinricus Viselere bzw. Vislarius); Stelzer, Gelehrtes Recht 244 Nr. 20. Über ihn vgl. Anm. 86.

58 Knod Nr. 1205 (Hermann, Pfarrer in Graz); vgl. über ihn Anm. 90.

59 Generalvikar nach Joh. Vict. II (wie Anm. 34) 171, als „iurisperitus‟ z. B. 1342: Josef Lenzenweger, Acta Pataviensia Austriaca 1: Klemens VI. (1342–1352) (Publikationen des Österreichischen Kulturinstituts in Rom II/4,1, 1974) 308 Nr. 10. Vgl. über ihn Anm. 88.

60 Knod Nr. 791 (Heinrich von Enns); Stelzer, Gelehrtes Recht 248 Nr. 87. „Licentiatus in iure canonico‟ z. B. 1344: Lenzenweger, Acta Pataviensia Austriaca 406 Nr. 121. – Vgl. über ihn Anm. 62.

61 Vgl. den Hinweis auf kanonistische Kenntnisse Burkhards von Fricke bei Schweizer (wie Anm. 21) 502. – Piterolf von Gortschach ist späterhin belegt als Generalvikar des Bischofs von Freising (1342: Krick [wie Anm. 84] 32) bzw. als Passauer Offizial in Wien 1348: Krick 32 bzw. 216 sowie Othmar Hageneder, Die geistliche Gerichtsbarkeit in Ober- und Niederösterreich von den Anfängen bis zum Beginn des 15. Jahrhunderts (Forschungen zur Geschichte Oberösterreichs 10, 1967) 262.

62 Johann Ribi von Platzheim bzw. Lenzburg, der Kanzler Herzog Rudolfs IV., war jedenfalls nicht „doctor legum‟, wie verschiedentlich – etwa von Tröster (wie Anm. 91) 261 oder Obersteiner (wie Anm. 51) 165 – kolportiert wurde. Der vom Gewährsmann Rudolf Czumpelik, Die persönlichen Verhältnisse der Bischöfe von Gurk im Mittelalter (phil. Diss. [Masch.] Wien 1947) 243 bzw. 247 Anm. 7 zitierte Beleg: Lang, Acta I/2 (wie Anm. 90) 510 Nr. 713 (1361 Februar 4) bezieht sich nicht auf Johann Ribi, sondern auf Johann Bredenscheid.

63 Vgl. über ihn Krick (wie Anm. 84) 34, Josef Lenzenweger, Pfarre und Dekanat Lorch im kurialen Einflußbereich, in: Mitteilungen des Oberösterreichischen Landesarchivs 11 (1974) 72–74 bzw. Lenzenweger, Acta Pataviensia 182 f., 218 f., 223 f., zuletzt Rudolf Zinnhobler, Die Inhaber von Pfarre und Dekanat Enns im Mittelalter, in: Rudolf Zinnhobler und Johannes Ebner (Hg.), Die Dechanten von Enns-Lorch (Linz 1982) 24–52, hier 34–36. – Belege für seine Kanzlerwürde Urkundenbuch des Landes ob der Enns 7 (1876) 466 Nr. 459 (1356 Juli 12) bzw. Quellen zur Geschichte der Stadt Wien I/1 (1895) 165 Reg. 792 (1358 Juni 30); vgl. auch den Hinweis bei Strnad, Libertas ecclesiae (wie Anm. 91) 90 Anm. 81.

64 Vgl. dazu Oswald Redlich, Eine Wiener Briefsammlung zur Geschichte des Deutschen Reiches und der österreichischen Länder in der 2. Hälfte des 13. Jh. (Mittheilungen aus dem Vaticanischen Archive 2, Wien 1894) S. XXIV ff., XXXV–XXXVIII sowie Lhotsky, Quellenkunde (wie Anm. 7) 81 f.

65 Vgl. dazu zuletzt Watzl, Benzo (wie Anm. 78) 36.

66 Vgl. Redlich, Wiener Briefsammlung XXIII f.

67 Watzl, Benzo 37. – Bei Lhotsky, Geschichte Österreichs 70 wird ohne nähere Begründung Mag. Gottfried als Urheber der Anlage genannt, während etwa Redlich XXXVIII den herzoglichen Protonotar Gottfried und den Kompilator des sog. Formelbuches Albrechts nebeneinander anführte, sie also nicht als miteinander identisch auffaßte.

68 Lhotsky, Quellenkunde (wie Anm. 7) 82.

69 Redlich, Wiener Briefsammlung XXXVI.

70 Vgl. oben Anm. 22 bzw. Winner (wie Anm. 31) 142 Nr. 329 und 330 (1313 September 30 bzw. Oktober 1 Ulm). Aus einer Urkunde Ottos (Winner 142 Nr. 331: 1313 Oktober 22 Wien) geht hervor, daß es sich dabei um preces primariae der Herzoge und Kaiser Heinrichs VII. gehandelt hat; sie müssen freilich schon früher deponiert worden sein, da Kaiser Heinrich am 24. August 1313 verstorben war.

71 Vgl. dazu Alphons Lhotsky, Privilegium maius. Geschichte einer Urkunde (Österreich Archiv, Wien 1957), Heinrich Appelt, Zur diplomatischen Beurteilung des Privilegium maius, in: Grundwissenschaften und Geschichte. Festschrift für Peter Acht (Münchener Historische Studien, Abt. Geschichtliche Hilfswissenschaften 15, 1976) 210–217, Derselbe, Die Bedeutung des Titels „archidux palatinus Austriae‟, in: Festschrift Friedrich Hausmann, hg. von Herwig Ebner (1977) 15–20, Derselbe, Anregungen zu einem Kommentar der österreichischen Hausprivilegien, in: Festschrift Berthold Sutter (Graz 1983) 9–16.

72 MGH SS 9, 688.

73 Vgl. dazu Franz Kürschner, die Urkunden Herzog Rudolfs IV. von Österreich (1358–1365). Ein Beitrag zur speciellen Diplomatik, in: Archiv für österreichische Geschichte 49 (1872) 1–88, Derselbe, Herzog Rudolph’s IV. Schriftdenkmale, in: Mittheilungen der k.k. Central-Commission zur Erforschung und Erhaltung der Baudenkmale 17 (1872) 71–80, Stowasser in Chroust (wie Anm. 6), zuletzt Franz Huter, Herzog Rudolf der Stifter und die Tiroler Städte (Tiroler Wirtschaftsstudien 25, 1971) (mit 20 Faksimiles), dazu die Rezension von Heinrich Fichtenau MIÖG 80 (1972) 240 mit der Aufforderung, daß „nun, hundert Jahre nach Kürschners Untersuchung‟ eine Diplomatik Rudolfs IV. „wohl neuerlich versucht werden sollte‟.

74 Nikolaus Grass, Zur Rechtsgeschichte des Allerheiligen-Pfalzkapitels, des Vorgängers des Metropolitankapitels zu St. Stephan in Wien, in: Collectanea Stephan Kuttner 4 (= Studia Gratiana 14, 1967) 459–494, hier 474–477.

75 Vgl. Stowasser, „Vorbemerkung‟ (wie Anm. 6).

76 Vgl. über ihn Anm. 91.

77 Vgl. über ihn die Hinweise bei Sparber, Die Brixner Fürstbischöfe (wie Anm. 37) 122 f.

78 Vgl. über ihn Sparber, Die Brixner Fürstbischöfe 122–125.

79 Luntz (wie Anm. 2) 427–429, zuletzt Hermann Watzl, Benzo von Worms, Protonotar Herzog Albrechts I. von Österreich als Abt von Heiligenkreuz, 1290–1298, in: Sancta Crux. Zeitschrift des Stiftes Heiligenkreuz 32 (1970) 29–46.

80 Luntz 429 f., Watzl, Benzo 35.

81 Luntz 430 f., Watzl, Benzo 36–39. – Zum Todesjahr vgl. die Cont. Vindobonensis, MGH SS 9, 722 Z. 13 f.

82 Erich Lindeck, Magister Berthold von Kiburg, Protonotar der Herzoge von Österreich (1299–1314), MIÖG 54 (1941) 59–102, zuletzt Stelling-Michaud, Les juristes suisses (wie Anm. 53) 102–104 Nr. 107.

83 Regesta Habsburgica III Nr. 648, 766, 769 f., 782. – Obersteiner (wie Anm. 51) 134 läßt den Gurker Bischof Heinrich (von Haus) im Jahre 1314 „Kanzler oder Geheimschreiber von Herzog Friedrich‟ sein; in der Quelle ist nur vom „secretarius‟ die Rede.

84 Die Belege als Kanzler Friedrichs vgl. oben Anm. 45. – Über ihn vgl. Johannes Bernouilli, Propst Johann von Zürich, König Albrechts I. Kanzler, Jb. für Schweizerische Geschichte 42 (1927) 281–334, zuletzt Stelling-Michaud, Les juristes suisses 179–184 Nr. 216 bzw. Joseph Fuchs in NDB 10 (1974) 537 sowie oben 306.

85 „Prothonotarius regalis aule‟ z. B. Lang, Acta I/1 (wie Anm. 90) 112 Nr. 123 a (1327). Vgl. über ihn Ludwig Heinrich Krick, Das ehemalige Domstift Passau und die ehemaligen Kollegiatstifte des Bistums Passau (1922) 32 f., den Hinweis oben Anm. 60 sowie Josef Lenzenweger, Albrecht II., der Lahme, Herzog von Österreich, und die Päpste von Avignon, in: Römische Historische Mitteilungen 6/7 (1964) 29–71, hier 31 mit Anm. 8 bzw. Alfred Strnad, Das Bistum Passau in der Kirchenpolitik König Friedrichs des Schönen (1313–1320), Mitteilungen des Oberösterreichischen Landesarchivs 8 (1964) 188–232, hier 199 Anm. 41 sowie 201 f.

86 Vgl. oben Anm. 22.

87 Regesta Habsburgica III Nr. 1285, 1910. – Über ihn Lang, Acta I/1 (wie Anm. 90) 80 Nr. 64 Anm., Krick 32 sowie oben 301 f. mit Anm. 27 und 306 mit Anm. 56.

88 Urkundenbuch des Landes ob der Enns 5 (1868) 501 (1328 März 6) als Protonotar, Zeibig (wie Anm. 27) 241 Nr. 245 (1331 Mai 8) als „summus notarius‟. Heinrich war bis zu seinem Tode Kanzler, vgl. Joh. Vict. II (wie Anm. 34) 171 bzw. 210. Vgl. über ihn Heinrich Ritter von Zeissberg, Zur Geschichte der Karthause Gaming, in: Archiv für österreichische Geschichte 60 (1880) 594 Anm. 1 (die hier zusammengestellten Notizen über das Ableben im Jahre 1342 und die Grabstätte bei den Wiener Minoriten [jetzt MGH Necr. 5, 182, 198, 211 Nr. 36] beziehen sich allerdings nicht auf ihn, sondern auf Heinrich Mer von Leis, doctor decretorum, seinen Nachfolger als Bischof von Lavant).

89 Vgl. über ihn Regesta episcoporum Constantiensium 2 (wie Anm. 49) 240 f., Hinweise auf seine Tätigkeit als Kanzler 241 f. Nr. 5070 f., die ersten Belege für den Titel „cancellarius‟ siehe oben Anm. 49 bzw. 35. Vgl. weiters Alfred Strnad, Zur Biographie Johannes Windlocks, Bischof von Konstanz, in: Freiburger Diözesan-Archiv 84 (1964) 116–141, bes. 122–129, Lenzenweger, Albrecht II. (wie Anm. 84) 57–59, Josef Lenzenweger, Johann Windlock, Bischof von Konstanz, und die vergessene Pankraz-Kapelle am Hof zu Wien, in: Festschrift Franz Loidl 3 (Wien 1971) 121–159, bes. 122–129, derselbe, Acta Pataviensia Austriaca (wie Anm. 58) 192–195. – Bei Johann von Viktring (wie Anm. 34) 235 wird zu 1343 Bischof Ulrich von Chur als Kanzler Albrechts II. genannt, doch läßt sich diese nur in der Recensio D, der späteren Ableitung des sog. Anonymus Leobiensis, überlieferte Information nicht verifizieren.

90 Über ihn vgl. Krick (wie Anm. 84) 34 sowie oben Anm. 59 und 62. – Nach Obersteiner (wie Anm. 51) 160 soll auch der Gurker Bischof Paul von Jägerndorf (1351–1359, † 1377 als Bischof von Freising) Kanzler der Herzoge von Österreich gewesen sein, doch läßt sich die Angabe nicht verifizieren.

91 Urkunde ddo 1337 Juni 24 Wien (Orig. im Stadtarchiv Wien), vgl. auch die Erwähnung in der Urkunde Albrechts II. ddo 1358 März 6 (Orig. im Steiermärkischen Landesarchiv Graz, Urkundenreihe) als „bone memorie quondam incliti ducis Ottonis germani nostri carissimi prothonotarius‟. Hermanns Funktion war mit dem Tode Herzog Ottos erloschen. Dies wird aus der Eintragung in die Klosterneuburger Gästeliste zum 8. November 1340 deutlich: „Magister Iohannes, cancellarius ducis Alberti, cum domino Hermanno‟ (Zeibig II [wie Anm. 35] 266). Zu seinem Rechtsstudium vgl. oben Anm. 57, über ihn vgl. Alois Lang, Acta Salzburgo-Aquilejensia I/1 (1903) 220 Nr. 261 und I/2 (1906) 378 Nr. 501 sowie den Hinweis bei Lenzenweger, Albrecht II. (wie Anm. 84) 48 f.

92 Über ihn vgl. Lang, Acta I/1, Einleitung S. XLVII–L, Alois Pittioni, Bischof Johann von Gurk und Brixen, ein österreichischer Kanzler und Kirchenfürst des 14. Jh. (phil. Diss. [Masch.], Wien 1927), Johann Tröster, Johann IV. von Lenzburg, Fürstbischof von Brixen (1364–1374), Kanzler der Herzoge Rudolf IV., Albrecht III. und Leopold III. von Österreich, in: Der Schlern 26 (1952) 260–263, Alfred A. Strnad, Libertas ecclesiae und fürstliche Bistumspolitik. Zur Lage der Kirche in Österreich unter Herzog Rudolf IV., in: Römische Historische Mitteilungen 6/7 (1964) 72–112, hier 87–90 (89 f. über den Beginn des Kanzleramtes) und 107 ff., Sparber, Die Brixner Fürstbischöfe (wie Anm. 37) 119–122, Obersteiner, Die Bischöfe von Gurk (wie Anm. 51) 164–173, zuletzt Alfred A. Strnad in NDB 10 (1974) 483. – Vgl. auch oben Anm. 50 und 61.